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Archiv "Hinweise zur Untersuchung auf Hepatitis B bei Schwangeren im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge und Schutzimpfung von Neugeborenen Hepatitis-B-positiver Mütter" (06.03.1985)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Hinweise zur Untersuchung auf Hepatitis B bei Schwangeren im Rahmen der Mutterschaftsvor- sorge und Schutzimpfung von Neugeborenen Hepatitis-B-po- sitiver Mütter

Im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, Heft 50/1984 wurde eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates der Bun- desärztekammer zur "postexpositionel- len Immuntherapie und -prophylaxe der Hepatitis-B-Infaktion bei Neugebore- nen" veröffentlicht. Voraussetzung für die Durchführung der genannten Imp- fung ist die Identifikation der Schwange- ren als potentielle Infektionsquelle für das Kind. Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt deshalb die Untersuchung der Schwangeren auf HBsAg in der 32. bis 36. Schwangerschaftswoche im Rahmen der Mutterschaftsvorsorgeuntersuchu n- gen.

ln der Empfehlung wird leider nicht be- rücksichtigt, daß für den Bereich der ge- setzlichen Krankenversicherung eine allgemeine Untersuchung aller Schwan- geren auf HBsAg nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Be- treuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung - den soge- nannten "Mutterschafts-Richtlinien" - zur Zeit nicht vorgesehen ist.

Nach diesen Richtlinien ist es zwar durchaus angezeigt, eine serologische Untersuchung auf latente Infektions- krankheiten bei entsprechend begrün- detem Verdacht (siehe Allgemeines Nr. 7 c)- also auch auf Hepatitis 8- durchzu- führen. Ein Screening auf Hepatitis B bei symptomlosen und scheinbar gesunden Schwangeren ist jedoch nicht vorgese-

hen. Ob und gegebenenfalls in welchem

Umfang ein solches Screening im Rah- men der Mutterschaftsvorsorge zu La- sten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden kann, muß also zu- nächst im Bundesausschuß der Ärzte

Personen, bei denen ein besonderes Infektionsrisiko für He- patitis B besteht:

1. Dialysepatienten

2. Patienten, denen häufig Blut oder Blutbestandteile übertragen werden

3. Patienten vor ausgedehnten chirurgischen Eingriffen (z. B. unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine)

4. Patienten in psychiatrischen Anstalten oder vergleichbaren Fürsorgeein- richtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte mit erhöhtem Auftreten von Hepatitis-B-Infaktionen

5. Neugeborene Hepatitis-8-Virus-positiver Mütter

6. Personen, die regelmäßigen engen körperlichen Kontakt (wie erz. B. zwi- sehen Familienmitgliedern üblich ist) mit Hepatitis-8-Virus-positiven (HBsAg oder HBsAg und HBeAg) Personen haben

7. Personen im medizinischen und Zahnmedizinischen Tätigkeitsbereich ein- schließlich derer in psychiatrischen Anstalten, die besonders infektionsge- fährdet sind. ln besonderem Maße sind folgende Personenkreise der Gefahr einer Hepatitis B als Berufskrankheit ausgesetzt:

a) Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit Kontakt mit Blut, Serum, Gewebsflüssig- keit usw. haben, z. 8. beim Blutabnehmen, beim Verbandwechsel, bei medizi- nischen Laboratoriumsarbeiten

b) Beschäftigte, die Reinigungstätigkeiten ausführen, können ebenfalls ge- fährdet sein, wenn sie kontaminierte Gegenstände reinigen oder entsorgen, die nicht wirksam desinfiziert sind.

c) Beschäftigte in Arbeitsbereichen, und zwar unabhängig vom Kontakt ge- mäß a) oder b), in denen ein besonders hohes Hepatitisrisiko besteht, z. 8 . ..,.. Dialysestation (alle Beschäftigten)

..,.. medizinische Laboratorien (alle Beschäftigten) ..,.. OP-Einrichtungen (Behandlungs- und Pflegepersonall ..,.. Intensivstationen (Behandlungs- und Pflegepersonall ..,.. Infektionsabteilungen (Behandlungs- und Pflegepersonall

8. Besondere Risikogruppen wie z. 8. Partner bei der Durchführung von Heim- dialyse, Personen mit häufigem Wechsel der Sexualpartner, Drogenabhängi- ge, länger einsitzende Strafgefangene in Strafvollzugsanstalten mit erhöhter Häufigkeit von Hepatitis-8-Erkrankungen und Reisende in Hepatitis-S-Ende- miegebiete (z. 8. Urlaubsgebiete in Afrika und Südostasien), bei denen einen- ger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu erwarten ist.

676 (94) Heft 10 vom 6. März 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BEKANNTMACHUNGEN

und Krankenkassen beraten und ent- schieden werden.

Nachdem die Stellungnahme des Wis- senschaftlichen Beirates vorlag, hat der zuständige Arbeitsausschuß des Bun- desausschusses die Beratungen zu die- sem Thema aufgenommen. Er sah sich jedoch zunächst nicht in der Lage, die notwendigen Entscheidungen zu tref- fen, weil der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer selbst die Durchführung eines Pilotprogramms vor einer Einführung des HBsAg-Screenings in Erwägung gezogen hat. Die Mitglieder des Arbeitsausschusses des Bundesaus- schusses der Ärzte und Krankenkassen sahen sich gezwungen, vor der Fortset- zung der Beratungen die mit einem Pi- lotprogramm zusammenhängenden Fra- gen näher zu erörtern. Dabei wird auch eine Antwort erwartet, ob das Screening auf bestimmte, noch näher zu definie- rende Risikogruppen beschränkt wer- den kann und auf welche Weise Daten für eine Kosten-Nutzen-Analyse des Screenings gefunden werden können.

Bis zur endgültigen Klärung dieser Fra- gen ist somit die Untersuchung ohne das Vorliegen konkreter Verdachtsmomente zu Lasten der gesetzlichen Krankenkas- sen nicht zulässig. Der Arzt sollte aller- dings verstärkt darauf achten, ob sich aus anamnestischen Daten oder dem kli- nischen Befund Hinweise auf eine durchgemachte oder bestehende Hepa- titis B ergeben.

An Schwangeren, bei denen der begrün- dete Verdacht auf latente Hepatitis B ge- geben ist, kann die Untersuchung auf HBsAg als Leistung der Mutterschafts- vorsorge durchgeführt und über Mutter- schaftsvorsorgeschein abgerechnet werden. Ein begründeter Verdacht auf latente Hepatitis-B-Infektion kann z. B.

bei Schwangeren gegeben sein, die dem Personenkreis angehören, welcher im Merkblatt Nr. 20 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom Juni 1983 über

„Verhütung und Bekämpfung der Virus- hepatitis" als Gruppe mit hohem Infek- tionsrisiko bezeichnet worden ist oder die Sexualpartner dieser Personen (sie- he Kasten).

Ist das Ergebnis positiv, so ist eine Schutzimpfung des Neugeborenen nach der Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer ange- zeigt. In diesen Fällen soll die Schutz- impfung als Maßnahme der Krankenbe- handlung durchgeführt und über einen entsprechenden Behandlungsausweis (Krankenschein oder Überweisungs- schein) abgerechnet werden. ❑

Lehrgang zur Einführung in die kassenärztliche Tätigkeit

Nachtrag zu Heft 9/1985 KV Südwürttemberg, 27. April

Tübingen, Hörsaalzentrum Morgenstelle (N 3) der Universität Tübingen, Auf der Morgenstelle 16, 7400 Tübingen. Beginn 9.00 Uhr — Ende gegen 17.00 Uhr. Anmel- dungen bis zum 20. 4. 85 unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Süd- württemberg, Wächterstr. 76, 7400 Tü- bingen, Tel. 0 70 71/50 21. Teilnahmege- bühr von 25,— DM ist auf das Konto der Kreissparkasse Tübingen 47 001 (BLZ 641 500 20) der KV Südwürttemberg mit dem Vermerk „Einführungslehrgang" zu überweisen.

Bundesärztekammer

ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT

Durchsicht

des Ärztemusterbestandes

Die Arzneimittelkommission der Deut- schen Apotheker informierte die Arznei- mittelkommission der deutschen Ärzte- schaft über Mitteilungen pharmazeuti- scher Hersteller, die Rückrufe und ande- re wichtige Änderungen von Fertigarz- neimitteln betreffen. Der Bestand an Ärztemustern ist entsprechend durchzu- sehen und erforderlichenfalls sind die nicht mehr verkehrsfähigen Fertigarz- neimittel bzw. deren genannte Chargen auszusondern und zu vernichten.

Rückruf von Veroptinstada 120 Ch.-B.: 4597 2

Die Stadapharm GmbH teilt mit: „In der Ge- brauchsinformation zu Veroptinstada 120 der Ch.-B.: 4597 2 haben wir Druckfehler gefun- den. Packungen von Veroptinstada 120 mit der Ch.-B.: 4597 2 N enthalten bereits die korri- gierte Gebrauchsinformation. Bitte beachten Sie deshalb den Zusatz „N" hinter der Char- gennummer.

Rückruf von Progestogel Ch.-B.: 84 B 06

In einigen Tuben dieser Charge wurde eine teilweise Auskristallisierung des Wirkstoffes festgestellt.

Phönix Lymphophön 100 ml Ch.-B.: 231547

„Durch einen Verpackungsfehler ist es nicht ausgeschlossen, daß sich in einigen wenigen Fällen in den Packungen ä 100 ml Phönix Lym-

phophön, Ch.-B.: 231547 falsche Beipackzet- tel befinden.

Asthma „Berco" —

Geänderte Zusammensetzung

Ab 1. März 1985 kommt das Präparat Asthma

„Berco" in veränderter Zusammensetzung in den Handel: Phenyldimethylpyrazolon wurde herausgenommen. Die neuen Packungen sind kenntlich durch einen auffallend schwarzen Strich und den Zusatz „neu".

Rückruf von Unguentacid Salbe, 250-g-Pak- kung

„Aufgrund von Unterfüllung von Unguentacid Salbe, 250-g-Packung. Die Packungsgröße wurde inzwischen auf 200 g geändert." AKdA

Fortbildungsfilme

Die essentielle Hypertonie — heute und morgen; Hersteller: Dr. Schenker, For- schungs- und Dokumentarfilm, Mün- chen, GmbH; Verleih: Bayer AG, Lever- kusen; Herstellungsjahr: 1979/80; Lauf- zeit: 26 Min.; Filmlänge: 286 m; Lichtton, farbig. Wissenschaftliche Autoren: A.

Distler, Mainz, F. Gross, Heidelberg, K.

A. Meurer, Köln, J. I. S. Robertson, Glas- gow, K. 0. Stumpe, Bonn, K. Thurau, München, H. P. Wolff, Mainz, A. Zanchet- ti, Mailand. Unter Mitarbeit von: C. Dal Palü, Padua, J. Schrader, München, U.

Schwertschlag, Heidelberg, M. Stein- hausen, Heidelberg.

Vor dem noch unklaren Hintergrund ge- netischer Veranlagung zur essentiellen Hypertonie beschreibt der Film die ver- schiedenen Einflußfaktoren auf den Blutdruck als dem Produkt aus periphe- rem Widerstand und Herzzeitvolumen.

Die unterschiedlichen Mechanismen werden mit Experimenten, Trickdarstel- lungen und Patientenaufnahmen veran- schaulicht, therapeutische Möglich- keiten verdeutlicht.

Die vasospastische Angina; Hersteller:

Dr. Norman P. Schenker, Forschungs- und Dokumentarfilm GmbH, München;

Verleih: Bayer AG, Leverkusen; Herstel- lungsjahr: 1982/83; Laufzeit: 25 Min.;

Filmlänge: 275 m; Format: 16 mm; Licht- ton, farbig. Wissenschaftliche Autoren:

A. L'Abbate, Pisa, M. E. Bertrand, Lille, C. R. Conti, Gainesville, P. G. Hugen- holtz, Rotterdam, A. Maseri, London, H.

Roskamm, Bad Krozingen, W. Schaper, Bad Nauheim, M. Schlepper, Bad Nau- heim. Unter Mitarbeit von: R. Bayer, Düs- seldorf, J. Buss, Bad Nauheim, R. Kauf- mann, Düsseldorf, H. Yasue, Shizuoka.

Dieser Film erklärt die verschiedenen Formen der Angina pectoris, die rein stenotische und die vasospastische Form sowie deren Kombinationen. Die gezielt erhobene Anamnese ermöglicht es, eine vasospastische Komponente zu erkennen. Bei der Langzeitbehandlung einer vasospastischen Angina sind Kalzi- um-Antagonisten Mittel der Wahl.

Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 10 vom 6. März 1985 (97) 677

Referenzen

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