DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Leserdienst
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äufig übertragen El- tern auf ihre Kinder Kapitalvermögen, um für mindestens 5235 DM Anlageerträge Steuern zu sparen. Solche Schenkun- gen betrachten die Finanz- ämter jedoch sehr kritisch.Was zivilrechtlich zu be- achten ist, damit die Schenkungsabsicht das Fi- nanzamt überzeugt, hat die Adig-lnvestment in aus- führlicher Zusammenstel- lung erläutert.
Die Schenkung muß auf den Namen des Kindes lauten und darf nicht mit einer Rechtsverpflichtung für den Minderjährigen verbunden sein. Kapital- schenkung unter Nieß- brauchvorbehalt oder in Verbindung mit Darlehens- verträgen zwischen Eltern und Kind oder mit Rück-
zahlungsverpflichtung schließen steuerliche An- erkennung aus. Deshalb ist notarielle Beurkundung oder Pflegerbestellung durch das Amtsgericht rat- sam. Aus Vermögenserträ- gen können Aufwendun- gen für die Ausbildung des Kindes bestritten werden.
Eine Einkommensteuerer- sparnis ergibt sich aus den Frei- und Pauschbeträgen, die in der Steuererklärung des sonst einkommenlo- sen Kindes geltend ge- macht werden:
Grundfreibetrag
(In die ESt-Grundtabelle eingearbeitet) 4265 DM Werbungskosten-Pausch- betrag für
Einnahmen aus Kapitalver- mögen 100 DM Sparerfreibetrag 300 DM Sonderausgaben-
Pausch betrag 270 DM Vorso rge-Pausch-
betrag 300 DM
5235 DM
Diese Summe kann sich erhöhen durch Sonderaus- gaben für Berufs- und Wei- terbildung (bis 900 DM, bei auswärtiger Unterbringung bis 1200 DM anstelle des Pauschbetrages) oder wenn andere Werbungsko- sten, Sonderausgaben und
Vorsorgeaufwendungen die Pauschbeträge über- steigen.
Vorteile ergeben sich auch für 5235 DM übersteigende Einkommen, weil diese meist nur mit 22 Prozent besteuert werden. So dürf- te die prozentuale Bela- stung niedriger sein als bei den Eltern, denn ab 18 000 DM (Bei Verheirateten ab 36 000 DM) zu versteuern- dem Einkommen steigt der Steuersatz bis 56 Pro- zent.
Bleibt das Kapitaleinkom- men innerhalb der Frei- grenzen, dann kommt man bei Aktienfonds schneller in den Genuß der anre- chenbaren Körperschaft- steuer. Das ist eine Rück- zahlung an den Aktionär oder Fondsbesitzer aus Steuern, die bereits vom Unternehmen einbehalten worden sind. Die erforder- liche Nichtveranlagungs- bescheinigung erhalten die Eltern vom Finanzamt.
Schenkungsteuer fällt bei der Vermögensübertra- gung von Eltern auf Kinder erst bei Übersteigen von 90 000 DM Freibetrag je Kind an. Nach zehn Jahren kann der gleiche Freibe- trag erneut beansprucht werden. Bei Schenkung von Großeltern an Enkel gelten 50 000 DM Freibe- trag, bei Übertragung von Kindern an Eltern 10 000 DM.
Zur Vermögensteuer wer- den Kinder bis zu 18 Jah- ren oder während einer Ausbildung bis zu 27 Jah- ren mit den Eltern gemein- sam veranlagt. Bei ge- trennter Veranlagung aber mindert sich das Vermö- gen der Eltern und damit u. U. die Steuerbelastung:
Das Kind kann einen Grundfreibetrag von 70 000 DM und einen zu- sätzlichen Freibetrag von 10 000 DM geltend ma- chen.
Die Übertragung oder Kon- toeröffnung darf nur auf den Namen eines Kindes lauten, nicht auf Geschwi- ster gemeinsam. Eltern sind aber bis zur Volljäh- rigkeit des Kindes gemein- sam verfügungsberechtigt, wenn nicht Einzelverfü- gung ausdrücklich ge- nannt und von beiden El- ternteilen unterschrieben ist. M.-G. Giese!
Kapitalmarkt
Die deutschen Fonds schnitten gut ab — Wert- steigerungen zwischen 19,1 und 34,3 Prozent im ersten Halbjahr 1985 ver- zeichneten die überwie- gend in der Bundesrepu- blik Deutschland anlegen- den Aktienfonds. Nach An- gaben des BVI Bundesver- band Deutscher Invest- ment-Gesellschaften zeigt der Ein-Jahres-Vergleich Wertzuwächse von 25,8 bis 59,3 Prozent für die in deutschen Aktien anlegen- den Fonds. Auch mittel- und langfristig seien gute
Wertentwicklungsergeb- nisse ablesbar: 84,3 bis 201,4 Prozent in fünf sowie
120,7 bis 285,6 Prozent in zehn Jahren.
Die Ergebnisse bei den in- ternational ausgerichteten Aktienfonds schwankten im Berichtszeitraum von
— 3,3 bis + 23,7 Prozent, in den letzten zwölf Monaten von — 12,7 bis + 51,1 Pro- zent.
Bei den deutschen Ren- tenfonds ergaben sich im ersten Halbjahr 1985 Wert- steigerungen zwischen 3,3 und 6,1 Prozent. Mittelfri- stig (5 Jahre) schwankten die Anlageergebnisse zwi- schen 49,4 und 84,8, lang- fristig (10 Jahre) zwischen 106,8 und 139,1 Prozent.
Die Ergebnisse der inter- national anlegenden Ren- tenfonds reichten im lau- fenden Jahr von 4,7 bis 16,8 Prozent. Über einen Zeitraum von fünf Jahren belief sich der Anlageer- folg auf 66,1 bis 174,4 Pro- zent.
Die Wertentwicklung der gemischten Fonds schwankte im ersten Halb- jahr zwischen 10,8 und 23,3 Prozent, langfristig (10 Jahre) zwischen 125,7 bis 182,7 Prozent.
Bei den offenen Immobi- lien-Fonds bewegten sich die Wertzuwächse im Ein- Jahres-Vergleich zwischen 5,9 bis 7,6 Prozent. EB Geldmarktfonds — Die Schweizerische Kreditan- stalt (SKA) in Zürich hat ei- nen weiteren Geldmarkt- fonds auf den Markt ge- bracht: den CS Money Market Fund Sterling. Die SKA nennt folgende Vor- teile: hohe Rendite und tägliche spesenfreie Liqui- dierbarkeit; wesentliche Einsparungen administra- tiver und steuerlicher Art für den Anteilseigner. L&P
Kapitalschenkung mit Tücken
Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 44 vom 30. Oktober 1985 (87) 3293