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Anzeige einer Schenkung (gem. § 30 ErbStG)

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An das Finanzamt Bremerhaven

Anzeige einer Schenkung (gem. § 30 ErbStG)

1. Angabe zum Schenker Name, Vorname

Geburtsdatum ID-Nummer

Straße, Hausnummer Postleitzahl, Wohnort

Wohnsitzfinanzamt, Steuernummer Telefonisch erreichbar (Angabe freiwillig)

2. Angaben zum Erwerber (Beschenkter) Name, Vorname

Geburtsdatum ID-Nummer

Straße, Hausnummer Postleitzahl, Wohnort

Wohnsitzfinanzamt, Steuernummer Telefonisch erreichbar (Angabe freiwillig)

Verwandtschaftsverhältnis zum Schenker 3. Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung

Tag der Schenkung

4. Gegenstand und Wert der Schenkung Gegenstand der Schenkung

Wert der Schenkung 5. Vorschenkung

Der Erwerber hat innerhalb der letzten 10 Jahre vor dieser Zuwendung weitere Schenkungen vom selben Schenker erhalten

ja nein

Zutreffendes ist angekreuzt

Wert, Art und Zeitpunkt der Zuwendung Besteuerung beim Finanzamt /

Steuernummer

Datum Unterschrift

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Erläuterungen

Nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist jede Schenkung vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Erwerb dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Zur Anzeige ist auch der Schenker verpflichtet.

Die Anzeigepflicht besteht jedoch dann nicht, wenn eine Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet ist.

Die Schenkungsanzeige ist an das für die Verwaltung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) zuständige Finanzamt zu richten, in dessen Bezirk der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Schenkers liegt.

Im Land Bremen besteht für die Erbschaftsteuer folgende zentrale Zuständigkeit:

Finanzamt Bremerhaven

Rickmersstraße 90, 27568 Bremerhaven Postfach 12 02 42, 27516 Bremerhaven

Telefon 0471 596 99000 Telefax: 0471 596 99105

E-Mail: ErbSchenk@FinanzamtBremerhaven.Bremen.de

Datenschutzhinweis:

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

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