Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2518. Juni 2004 AA1769
S E I T E E I N S
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or gut einem Jahr präsentierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Ausarbeitung„Patientenrechte in Deutschland“.
Erstellt hatte den Text eine Arbeits- gruppe, die trotz unterschiedlicher Auffassungen konstruktiv ans Werk ging (DÄ 13/2003). Das Ergebnis fand Beachtung, hatte aber weiter keine Folgen.
Das wird man vom Bericht „Pa- tientenautonomie am Lebensende“
vermutlich nicht sagen, für den sich Experten unter Vorsitz des ehe- maligen Richters am Bundesgerichts- hof Klaus Kutzer seit September be- rieten. Denn „zügig“ werde man de- ren Anregungen aufgreifen und einen Gesetzentwurf erarbeiten, um die Be- deutung von Patientenverfügungen und die Rolle des Vormundschaftsge- richts im Betreuungsrecht klarzustel-
len, kündigte Zypries an. Im Bericht werden ethische, rechtliche und medi- zinische Aspekte von Patientenverfü- gungen angeführt und bewertet. Er enthält sogar Textbausteine für eine persönliche schriftliche Verfügung.
Reserviert reagierte Zypries aller- dings auf Vorschläge zur Änderung des Strafrechts. Zwar hat sich die Ar- beitsgruppe gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen. Gleichwohl regt sie an, § 216 Strafgesetzbuch zu erwei- tern, der bislang die Tötung auf Ver- langen untersagt. Das Verbot solle durch folgende Passage ergänzt wer- den: „Nicht strafbar ist 1. die Anwen- dung einer medizinisch angezeigten leidmindernden Maßnahme, die das Leben als nicht beabsichtigte Neben- wirkung verkürzt, 2. das Unterlassen oder Beenden einer lebenserhalten- den medizinischen Maßnahme, wenn
dies dem Willen des Patienten ent- spricht.“
In der Begründung wird darauf verwiesen, dass passive und indirek- te Sterbehilfe schon bisher nicht strafbar seien. „In der Praxis besteht jedoch bei Ärzten, Patienten und Patientenvertretern erhebliche Ver- unsicherung“, heißt es. Eine entspre- chende Gesetzesformulierung kön- ne für Rechtsklarheit sorgen.
Zypries betonte, dass vor einer Gesetzesänderung eine breite gesell- schaftliche Debatte geführt werden müsse. Ablehnend äußerte sich der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe.
Wenn man in den Strafrechtspara- graphen Ausnahmen einfüge, dann lasse man Interpretationen zu, warn- te er – und möglicherweise auch den Missbrauch. Sabine Rieser
Sterbehilfe
Riskante Klarstellung
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atürlich ist bereits Wahlkampfge- trommel dabei, wenn Bundesfor- schungsministerin Edelgard Bul- mahn (SPD) zehn deutschen Uni- versitäten von 2006 an jährlich 25 Millionen Euro verspricht. Schließ- lich hat der Kanzler die Bildungs- und Forschungspolitik als das The- ma auserkoren, mit dem er bei der nächsten Wahl punkten will. Sogar der Elitebegriff wurde dazu wieder salonfähig gemacht.Wie auch immer: Die von der Re- gierung forcierte Förderung von Eli- te-Universitäten und der Ausbau von internationaler Spitzenforschung ist positiv für Deutschland – genießen die deutschen Hochschulen interna- tional doch nicht gerade den besten Ruf. Wenn die künftig vorgesehenen Mittel tatsächlich zusätzlich in die Haushalte eingestellt und nicht durch Senkungen der Hochschulbau-Gel-
der lediglich umgeschichtet werden, kann man dem Ziel, „Leuchttürme“
für Deutschland zu schaffen, zumin- dest ein Stück näher kommen.
Nach jahrelanger Vernachlässi- gung der Hochschulen hat die Politik jetzt gezeigt, dass sie reagieren kann.
Überraschend schnell einigten sich Bund und Länder auf das Förderpro- gramm: 1,9 Milliarden Euro wolle man bis zum Jahr 2010 ausgegeben, teilte Bulmahn am 7. Juni in Berlin mit. Davon sollen jährlich die zehn Spitzenuniversitäten mit 250 Millio- nen Euro und Forschungsverbünde mit 130 Millionen Euro unterstützt werden. Offensichtlich konnten die Länder, die bislang auf eine breitere Förderung setzten, ihre Abneigung gegen „Forschungs-Leuchttürme“
überwinden, während Bulmahn im Gegenzug zehn statt fünf Eliteunis fördern und zudem – dem Wunsch
der Länder entsprechend – auch ein- zelne so genannte Exzellenz-Zentren in die Elite-Förderung einbeziehen will. Um diese können sich die Uni- versitäten und Forschungseinrichtun- gen bereits in diesem Jahr bewerben.
Eine international besetzte Jury, de- ren Mitglieder durch den Wissen- schaftsrat und die Deutsche For- schungsgemeinschaft vorgeschlagen werden, wird darüber entscheiden.
Der Bund übernehme 75 Prozent der Kosten des Förderprogramms, die verbleibenden 25 Prozent müss- ten die Länder tragen, sagte die Ministerin. Details der Finanzie- rung sind indes noch ungeklärt.
Kritik einzelner Bundesländer wies Bulmahn zurück. Dass die Uni- versitäten 1,9 Milliarden Euro er- halten sollen, sei auch mit den uni- onsgeführten Ländern vereinbart worden. Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann