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apaner, hieß es noch vor wenigen Jahren, wirken bieder, sachlich und ein- fallslos. Wenn dieses Image jemals berechtigt gewesen sein sollte, dann sind die Zeiten des so genannten billi- gen Kunststoff-Looks und der profillosen Einheitsschalter vorbei. Ein gutes Beispiel dafür ist der neue Mazda 3.Mit betont sportlichen Ak- zenten stellt er dies unter Beweis. Sein hauptsächlicher Kontrahent auf dem deut- schen Markt ist freilich kein Geringerer als der Bestseller VW Golf.
Bereits mit dem Mazda 6 wehte ein frischer Wind durch die Büros der japanischen Designer. Der Mazda 3 setzt diesen Trend nun fort. Dy- namisch wirkende Linien mit Klarglasscheinwerfern vorn und gefälliger Heckpartie do- kumentieren dies. Die sport- liche Note wird im Innern fortgeführt: Im Cockpit do- minieren die drei rund einge- fassten Instrumente. Dabei bleibt alles übersichtlich und gut bedienbar.
Gut gefällt die Position des Navigationssystems (2 300 Euro Aufpreis). Die Anzeige sitzt unmittelbar unter der Windschutzscheibe. Auf der Rückbank gibt es genügend
Platz. Der Einstieg auf die hinteren Plätze ist komfor- tabel, denn der Mazda 3 wird serienmäßig als 4-Türer an- geboten. Im Kofferraum ist Platz für 300 Liter Ladung – etwas mehr wäre schön. Die Rücksitzbank ist geteilt um- legbar und ermöglicht bei Be- darf eine Vergrößerung des Stauraums.
Das Fahrwerk ist betont sportlich ausgelegt. Kurioser- weise gibt der Mazda 3 damit einen kleinen Vorgeschmack auf das, was die Autofahrer beim neuen Focus erwarten dürfen, denn beim Fahrgestell hat man auf die neueste Ent- wicklung des Mutterhauses Ford zurückgegriffen.
Für mehr Fahrsicherheit sorgt ESP – gegen einen Auf- preis von 520 Euro. Doch auch die Serienausstattung ist in puncto Sicherheit schon sehr ordentlich: ABS, zweistufige Airbags für Fahrer und Bei- fahrer sowie Seitenairbags und Kopf-Schulter-Airbags für vor- ne und hinten sind Standard.
Bereits die einfachste Aus- stattungsvariante bietet eine Menge Komfort: Die Zen- tralverriegelung funktioniert funkferngesteuert. Die Fen- ster auf der Fahrer- und Bei- fahrerseite gehorchen auf Knopfdruck. Selbst ein Radio ist schon in der Basisversion mit an Bord. Nur die Klima- anlage kostet 980 Euro extra.
Für den Antrieb sorgen wahlweise ein 77 kW/105 PS starker Motor oder – bei den Modellen „Top“ und „Sport Top“ – ein 110 kW/150 PS starkes Triebwerk. Bereits das kleinere Aggregat verhilft dem japanischen Flitzer zu durchaus guten Fahrdaten und Beschleunigungswerten.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 185 Kilometer pro Stunde, der Verbrauch liegt im Schnitt bei 7,2 Litern Superbenzin. Die Ausgaben für die Steuer sind dank Euro-4-Norm überschaubar.
In der Comfort-Ausstat- tung steht der neue Mazda 3 mit 16 890 Euro in der Liste.
Damit dürfte der Japaner eine ernst zu nehmende Kon- kurrenz für den Golf aus Wolfsburg sein. Vor allem bei denjenigen, die auf das üppi- gere Raumangebot im Fond und Kofferraum des Golfs zugunsten des günstigeren Preises beim Mazda verzich- ten möchten, ist doch der Golf mit vergleichbarem Mo- tor erst für knapp 18 000 Euro zu haben. Marc Seidel V A R I A
Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2411. Juni 2004 AA1757
Mazda 3
Golfjäger im neuen Kleid
Der aktuelle Mazda 3 verbucht im harten Kampf um Marktanteile viele Pluspunkte.
Auto
Aufgeräumtes Cockpit, gefällige Karosserie, akzeptabler Preis:
Der Mazda 3 ist ein ernst zu nehmender Konkurrent in der Kompaktklasse.
Fotos:Marc Seidel
Vollkaskoversicherung – Las- sen Eltern ihr Kind, das gerade seinen Führerschein gemacht hat, mit ihrem Auto fahren und verursacht es ei- nen Verkehrsunfall, so kann die Vollkaskoversicherung den Schadenersatz nicht mit der Begründung verweigern,
die Eltern hätten den Fahran- fänger nicht fahren lassen dürfen. (Landgericht Coburg, Az.: 11 O 752/01)
Alkohol – Verliert ein Autofah- rer bei einem selbst verschulde- ten Unfall ein Bein und reicht die Zeit gerade aus, um eine einzige Blutprobe zur Feststel- lung der Alkoholkonzentration
zu nehmen, so kann der Wert, vermindert um einen Sicher- heitsabschlag, als korrekt er- mittelt angesehen werden, wenn das Messgerät einwand- frei arbeitet. (Hier bedeutsam für die Kaskoversicherung des Mannes, die ihm grobe Fahrläs- sigkeit vorwarf und Leistungen verweigerte – zu Recht.) (Bun- desgerichtshof,Az.: IV 212/01)
Verkehrsrecht – Ein Auto- fahrer darf nicht wegen ei- ner Geschwindigkeitsüber- schreitung belangt werden, wenn ihm (nachweislich) die Sicht auf das Schild mit der Begrenzungszahl durch einen Lastwagen genom- men war. (Oberlandesge- richt Oldenburg, Az.: Ss
147/02-3) WB
Kurz gefasst