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Archiv "Höherer Zuschuß für privatversicherte Rentner" (25.07.1974)

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Hinweise· Anregungen WIRTSCHAFT

Termin wäre vielleicht möglich, er- scheint aber nicht ganz realistisch.

Damit kämen wir zu einem Punkt, der Promedicis-Kommanditisten möglicherweise etwas mehr Kum- mer macht als die augenblickliche Sanierung, zumal diese ja offen- sichtlich zu klappen scheint: Die Rede ist von den langfristigen Aus- sichten der Anlage "Golfpark del Sol". Denn Freude werden die An- leger an ihren Lieblingen erst dann bekommen, wenn auch die-Hoff- nung auf eine optimale Belegung der Hotels auf Dauer in Erfüllung geht. Ansonsten wäre der Kum- mer um den von Anfang an zu_groß geschneiderten Anzug vermutlich lebenslang. Auf den ersten Blick stimmen die an der Costa del Sol sich auftürmenden Bettenburgen, die offensichtlich in den letzten Jahren produzierte Überkapazität, die derzeit unbefriedigende'- Bele- gung (in der Hochsaison!) bedenk- lich.

Allerdings - und hier zeigen sich für die Promedicis-Leute berech- tigte Hoffnungsschimmer - : das Objekt Golfpark del Sol unter- scheidet sich, wenn es einmal fer- tig ist, erheblich von den üblichen Betonparadiesen an Spaniens Son- nenküste: Einmalig scheint uns zu sein, daß sich vier Hotels auf ei- nem Gelände von 3,4 Millionen Quadratmeter verteilen; derartiges wird mit den üblichen Betonklöt- zen nirgends geboten.

Positiv zu werten ist ferner, daß die Anlage insgesamt auf höhere An- sprüche zugeschnitten ist; denn bei einem Abflauen der Mengenkon- junktur an der Küste lassen sich nach Schätzungen von Fachleuten nur die Objekte, die Qualität zu bieten haben, durchsetzen, also Ho- tels, die den Wünschen eines an- spruchsvollen Publikums genügen.

Das ist bei dem Golfpark del Sol der Konzeption nach offensichtlich der Fall. Ein Zeichen für das ange- peilte Besucherniveau ist nicht zu- letzt der große und gut angelegte

Golfplatz. NJ

Höherer Zuschuß für privatversicherte Rentner

Der Zuschuß zum Beitrag der pri- vat krankenversicherten Rentner und der landwirtschaftlichen Alten- teiler wird vom 1. Juli 1974 an 96 DM statt bis dahin 92 DM monat- lich betragen. Seit 1969 ist damit der Zuschuß von 39 DM um nahezu 150 Prozent gestiegen. Der Zu- schuß wird zusätzlich zur Rente vom Träger der gesetzlichen Ren- tenversicherung oder zum Alters- geld von der landwirtschaftlichen Krankenkasse gezahlt.

Grundsätzlich sind alle Rentner krankenversicherungspflichtig. Sie können sich aber von der Versi- cherungspflicht befreien lassen.

Der Verband der privaten Kranken- versicherung, Köln, empfiehlt den privat Krankenversicherten, soweit sie noch nicht Rente beziehen, gleichzeitig mit der Rente oder dem Altersgeld die Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft in der ge- setzlichen Krankenversicherung zu beantragen. Der Antrag muß aller- dings spätestens innerhalb eines Monats nach Stellung des Ren- tenantrags bei der zuständigen Pflicht- oder Ersatzkasse eingehen.

Zuständig ist die Kasse, bei der der Rentenbewerber zuletzt, also vor Beginn der privaten Krankenversi- cherung, versichert war. Für Ren- tenbewerber, die noch nie in einer Pflicht- oder Ersatzkasse versichert waren, kommt regelmäßig die Orts- krankenkasse am Wohnsitz in Fra- ge.

.... Beim Abschluß einer sogenann- ten Befreiungsversicherung müs- sen allerdings fünf Voraussetzun- gen erfüllt sein: Grundsätzlich muß der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung dem gesetzli- chen Versicherungsschutz entspre- chen. Der Privatversicherungs- schutz muß sich darüber hinaus auch auf Ehepartner und unter- haltsberechtigte Kinder erstrecken, sofern diese keinen anderen Versi- cherungsschutz haben. Bloße Zu-

2306 Heft 30 vom 25.Juli 1974 DEUTSCHES ARZTEBLA'IT

satz- und Tagegeldversicherungen reichen deshalb allein nicht aus.

Der privat krankenversicherte Rentner muß also eine Krankheits- kostenversicherung (Vollversiche- rung) abschließen.

Eine Befreiung ist allerdings dann nicht möglich, wenn der Rentenbe- werber vor dem Rentenantrag be-

Dialektik

Ein Russe und ein Amerika- ner machten einen Wettlauf über drei Kilometer. Der Amerikaner gewann. Eine russische Zeitung berichtet über das Rennen: Unser her- vorragender Läufer Wladimir lljitsch lwanowitsch konnte nach einem harten Rennen einen hervorragenden zwei- ten Platz belegen, während der favorisierte Amerikaner Jim Miller nur Vorletzter wur-

de. Bernhard

reits 52 Wochen oder länger ge- setzlich krankenversichert war.

Hinterbliebene verstorbene Rent- ner, die bereits pflichtversichert waren, können sich ebenfalls nicht befreien lassen.

..,. Noch eines ist für berufstätige Rentner wichtig: Bezieher von Ren- ten aus der gesetzlichen Renten- versicherung, die sich von der Ver- sicherungspflicht in der Kranken- versicherung der Rentner haben befreien lassen, .werden in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie eine versicherungspflichtige Be- schäftigung aufnehmen, und die übrigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Di.e Befreiung von der Versicherungspflicht als Rentner wird durch eine versicherungs- pflichtige Beschäftigung allerdings nicht berührt. Die Versicherungs- pflicht als Arbeitnehmer gründet sich daher allein auf dem Tatbe- stand der Beschäftigung. Mit der Beschäftigung endet auch die Ver-

sicherungspflicht. HC

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