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Bekanntmachung nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG)

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 20.05.2020

39 / 2020

Bekanntmachung

nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglich- keitsprüfung (UVPG)

Die Gemeinde Kirchbarkau hat am 24.02.2020 eine Genehmigung zum Ausbau des Gewäs- sers „I“ beantragt. Im Rahmen der beantragten Maßnahme wird das offene Gewässer „I“ des WBV Bothkamper See zwischen den Stationen 0+264 und 0+394 am Unterlauf der Tafelwie- se in Kirchbarkau um ca. 15 cm eingestaut, der Gewässerverlauf leicht verschwenkt, mit ab- geflachten Böschungen versehen und ein Altarm hergestellt. Mit dem anfallenden Boden wird ein Knickwall hufeisenförmig errichtet. Darüber hinaus werden in die südlichen Böschungen fünf Erlengruppen gesetzt.

Nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kann für den geplanten Ausbau eine Plan- genehmigung erteilt werden. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift kann für einen nicht UVP- pflichtigen Gewässerausbau anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmi- gung erteilt werden.

Das geplante Vorhaben ist nach Nr. 13.18.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) als kleinräumige naturnahe Umgestaltung einzustu- fen, für die unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien eine standortbezo- gene Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen ist.

Die standortbezogene Vorprüfung am 05.05.2020 hat ergeben, dass eine Umweltverträglich- keitsprüfung nicht erforderlich ist, da bei dem Vorhaben keine besonderen örtlichen Gege- benheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht anfechtbar.

Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können auf Antrag auf der Grundlage der Bestim- mungen des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) beim Kreis Plön, Amt für Umwelt – Untere Wasserbehörde –, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, während der Dienststunden in der Außenstelle Krögen 6 eingesehen werden.

Plön, den 14.05.2020 Az.: 3113-47-08-26

Kreis Plön Die Landrätin -Untere Wasserbehörde –

- Amt für Umwelt -

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