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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 22.02.2017

09 / 2017

Bekanntmachung

nach § 3a des Gesetzes über die

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Der Wasser- und Bodenverband (WBV) Bothkamper See hat am 31.10.2016 eine Genehmigung zum Ausbau bzw. zur Umgestaltung des Gewässers L „Dröge Eider“ zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Gewässers beantragt. Hiervon betroffen ist im Bereich Kleinbuchwald der Abschnitt von Stat. 3+910 bis Stat. 5+719. Die Planung beinhaltet an einer Stelle die ersatzlose Entfernung und an anderer Stelle die Tieferlegung eines vorhandenen Betondurchlasses, die Aufwertung der Gewässersohle mit zusätzlichem Kiesmaterial, die Herstellung eines gegliederten Gewässerprofils mit einer Niedrigwasserrinne sowie die Anpflanzung einzelner Erlengruppen zwecks besserer Beschattung.

Der geplante Ausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Planfeststellung. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift kann für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.

Das geplante Vorhaben ist nach Nr. 13.18.1 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) als sonstige Ausbaumaßnahme einzustufen, für das unter Berücksichtigung der in Anlage 2 aufgeführten Kriterien eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen ist.

Die allgemeine Vorprüfung am 18.01.2017 hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeits- prüfung nicht erforderlich ist, da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Diese Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können auf Antrag auf der Grundlage der Bestimmungen des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) beim Kreis Plön, Amt für Umwelt – Untere Wasserbehörde –, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, während der Dienststunden eingesehen werden.

Plön, den 21.02.2017 Az.: 3113-47-08-25

Kreis Plön Die Landrätin - Untere Wasserbehörde -

Amt für Umwelt

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