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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 02.03.2017

12 / 2017

Bekanntmachung

nach § 3a des Gesetzes über die

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein hat am 15.11.2016 eine Genehmigung zum Ausbau bzw. zum Aufstau des Gewässers Nr. 1.18.2.3 des Gewässerunterhaltungsverbandes (Wasser- und Bodenverband) Schwentinegebiet von Station 0+432 bis 0+650 (Bereich Rastkrug/Tiefental) beantragt. Die Planung beinhaltet den Bau einer regelbaren Stauwand (Staubohlen) im vorhandenen Schacht, die Herstellung eines befahrbaren Dammes auf 32,40 m NN beidseitig vom Gewässer, die Abflachung der nördlichen Böschung im Einstaubereich sowie den Ersatz der vorhandenen Überfahrt durch eine neue Furt.

Der geplante Ausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Planfeststellung. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift kann für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.

Das geplante Vorhaben ist nach Nr. 13.18.1 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) als sonstige Ausbaumaßnahme einzustufen, für das unter Berücksichtigung der in Anlage 2 aufgeführten Kriterien eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen ist.

Die allgemeine Vorprüfung am 27.02.2017 hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeits- prüfung nicht erforderlich ist, da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Diese Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können auf Antrag auf der Grundlage der Bestimmungen des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) beim Kreis Plön, Amt für Umwelt – Untere Wasserbehörde –, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, während der Dienststunden eingesehen werden.

Plön, den 01.03.2017 Az.: 3113-47-01-88

Kreis Plön Die Landrätin - Untere Wasserbehörde -

Amt für Umwelt

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