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Bekanntmachung nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

29/2019 1-1 Veröffentlichungsdatum: 09.09.2019

Bekanntmachung

nach § 5 des Gesetzes über die

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Der Gewässerunterhaltungsverband (GUV) Schwentinegebiet hat am 06.05.2019 eine Genehmigung zur Teilerneuerung bzw. zum Ausbau des Gewässers Nr. 1.13.11.5 beantragt.

Im Bereich Großbarkau soll das vorgenannte derzeit verrohrte Gewässer von Station 0+410 bis 0+870 (460 m) geöffnet, zwischen Station 0+480 und 0+590 nachprofiliert und grundgeräumt sowie zwischen Station 0+590 und 0+757 geöffnet werden. Zudem wird die alte Rohrleitung (DN 400) zwischen Station 0+757 und 0+870 durch eine neue Rohrleitung (DN 500) mit leicht geänderter Trassenführung ersetzt. Darüber hinaus werden drei neue Durchlässe DN 500 hergestellt (12 m, 6 m und 22 m), um Überfahrten über das Gewässer zu ermöglichen.

Der geplante Ausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Planfeststellung. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift kann für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.

Das geplante Vorhaben ist nach Nr. 13.18.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) als kleinräumige naturnahe Umgestaltung einzustufen, für die unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen ist.

Die standortbezogene Vorprüfung am 02.09.2019 hat ergeben, dass eine Umwelt- verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da bei dem Vorhaben keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

Diese Feststellung ist nach § 7 Abs. 3 Satz 3 UVPG nicht anfechtbar.

Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können auf Antrag auf der Grundlage der Bestimmungen des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) beim Kreis Plön, Amt für Umwelt – Untere Wasserbehörde –, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, während der Dienststunden in der Außenstelle Krögen 6 eingesehen werden.

Plön, den 06.09.2019 Az.: 3113-47-01-94

Kreis Plön Die Landrätin - Untere Wasserbehörde -

Amt für Umwelt

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