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Entscheidungen - Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde bezüglich des Grenzwertes für die Kindergeldgewährung gem § 32 Abs 4 S 2 EStG - keine Entscheidung in der Sache

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Aktie "Entscheidungen - Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde bezüglich des Grenzwertes für die Kindergeldgewährung gem § 32 Abs 4 S 2 EStG - keine Entscheidung in der Sache"

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- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle, Schwabentorring 2, 79098 Freiburg, in Sozietät Kanzlei Dr. Stilz & Partner, Munzinger Straße 1, 79111 Freiburg -

1 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 2 BVR 1874/08 -

In dem Verfahren über

die Verfassungsbeschwerde der Frau D...

I. unmittelbar gegen

den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29. Mai 2008 - III R 54/06 - II. mittelbar gegen

§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Osterloh

und die Richter Mellinghoff, Gerhardt

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntma- chung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 6. April 2009 einstimmig beschlos- sen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie kei- ne Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 <25 f.>). Sie ist mangels hinreichen- der Substantiierung (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG) unzulässig.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Osterloh Mellinghoff Gerhardt

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 2009 - 2 BvR 1874/08

Zitiervorschlag BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 2009 - 2 BvR 1874/08 - Rn. (1 - 1), http://www.bverfg.de/e/

rk20090406_2bvr187408.html

ECLI ECLI:DE:BVerfG:2009:rk20090406.2bvr187408

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