• Keine Ergebnisse gefunden

Info 117/2008 - GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Info 117/2008 - GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eingang: Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9:00 - 14:00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653

BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 x 28195 Bremen

Schulen im Lande Bremen

Informationsschreiben Nr. 117/2008

Auskunft erteilt Hanno Humann Zimmer 412 T (04 21) 3 61 62 13 F (04 21) 3 61 25 50 E-mail

hhumann@bildung.bremen.de Fragen zur Förderung bitte direkt an die GEWOBA-Stiftung Tel.: 36 72 514

e-mail: Dieckhoff@gewoba.de (siehe auch Seite 2)

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 1-1

Bremen, 24.06.2008

GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin überzeugt, dass es in vielen Schulen wünschenswerte Maßnahmen gibt, die von der GEWOBA-Stiftung gefördert werden können. Es wäre sehr zu bedauern, wenn diese Möglichkeit nicht ausgeschöpft würde. Ich möchte daher ausdrücklich auf die Fördermöglichkeit hinweisen und darum bitten, für geeignete Vorhaben Anträge zu stellen.

Ihr Antrag muss so bald als möglich, spätestens aber bis zum 30. September 2008 bei der Stiftung (Anschrift siehe Seite 2) vorliegen.

Anträge können alle Gremien und Organe der in § 1 Absatz 1 und 2 Bremisches Schulgesetz genannten Schulen stellen, ausnahmsweise können Fördermittel auch Eltern- oder Fördervereinen zur Verfügung gestellt werden. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Schulleitung beizufügen mit Aussagen zur Förderwürdigkeit, Realisierbarkeit und eventuell auftretenden besonderen

Folgekosten, bei Finanzierung aus mehreren Quellen auch zur Finanzierbarkeit.

(2)

2

Förderfähig sind Maßnahmen insbesondere für die Bereiche

„ Musikinstrumente,

„ Sportgeräte und Sportausrüstungen.

„ Laborräume

Die Förderung setzt voraus, dass die Maßnahme

„ gemeinnützigen Zwecken dient,

„ einer oder mehreren Schulen und/oder einem möglichst großen Schülerkreis zugute kommt,

„ nicht zu den Aufgaben gehört, die den Schulträgern im Rahmen ihrer öffentlich- oder privat- rechtlichen Verpflichtungen obliegen und

„ für die Stiftung keine Folgekosten verursacht.

Die GEWOBA-Stiftung führt die Förderprogramme in jedem Jahr durch. Sie hat sich dabei das Ziel gesetzt, trotz begrenzter Mittel jeweils eine größere Anzahl von Schulen zu fördern. Die in den letzten Jahren angewendeten Aufteilungskriterien zeigen, dass unter Beachtung dieses Ziels in der Regel Vorhaben/Maßnahmen in der Größenordnung bis zu 3.000 € gefördert werden

konnten. Ich empfehle daher, sich bei den Anträgen an diesem Betrag als maximale Größenordnung zu orientieren.

Die jährliche Fördersumme ergibt sich aus den Zinsen für das angelegte Stiftungsvermögen. Wegen des angestiegenen Zinsniveaus steht im Jahre 2008 wieder eine höhere Ausschüttungssumme als in den Vorjahren zur Verfügung.

Ihre Anträge richten Sie bitte an GEWOBA-Stiftung Frau Schimjon Rembertiring 27 28195 Bremen Telefon: 36 72 555 Telefax: 36 72 540

e-mail: schimjon@gewoba.de

Bei Frau Schimjon können auch die zu verwendenden Antragsvordrucke angefordert werden.

Für spezielle Fragen zur Förderung steht Ihnen Frau Dieckhoff Tel. 36 72 514, e-mail:

dieckhoff@gewoba.de, jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

gez. Hanno Humann

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

bewerteten Prüfungsbereiche nach Absatz 2 Nummer 2 bis 5 durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Abschluss- oder

Kommandant Hptm André Burkhard Leibstadt Vizekommandant Oblt Fabian Huber Leibstadt Atemschutzchef Lt Silvan Schenk Schwaderloch Atemschutzchef Stv. Lt Patrick Vögele

(3) Die Entscheidung über den Förderort des Kindes oder der oder des Jugendlichen trifft nach Beteiligung der Erziehungsberechtigten in der Stadtgemeinde Bremen die Senatorin

(2) Den allgemeinbildenden Schulen ist für die Erfüllung der unterrichtlichen Aufgaben einschließlich einer Reser- ve von fünf Prozent mindestens ein Lehrkräftearbeitsvolumen von

die Frist für die Beantragung von Fördermitteln bei der GEWOBA-Stiftung wird vom 30. November 2017

• Die Ortsteile der Vahr mit über 9.000 Wohnungen der GEWOBA, gebaut ab 1956 als Stadt der

Vor diesem Hintergrund und eingedenk der hohen Bedeutung des Rechts der Schüler*innen auf Bildung muss es das oberste Ziel sein, im Schuljahr 2020/2021 an allen Schulen im Land

Grundlage der Förderung von Projekten und Maßnahmen sind die gelten- den Förderrichtlinien der Bildungsabteilung und des Landesjugendpfarram- tes der Evangelisch-lutherischen