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Mitteilung Nr.77/2019 GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen

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Academic year: 2022

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Auskunft erteilt Herr Timo Scholz Zimmer 706 Tel. 0421 361-6213 Fax 0421 496-6213 E-Mail: timo.scholz

@bildung.bremen.de Fragen zur Förderung bitte direkt an die GEWOBA-Stiftung Frau Klüner Tel.: 36 72 115

Email: stiftung@gewoba.de (siehe auch Seite 2) Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 1-1

Bremen, 30.09.2019

Mitteilung Nr. 77/2019

GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin überzeugt, dass es in vielen Schulen wünschenswerte Maßnahmen gibt, die von der GEWOBA-Stiftung gefördert werden können. Es wäre sehr zu bedauern, wenn diese Möglich- keit nicht ausgeschöpft würde. Ich möchte daher ausdrücklich auf die Fördermöglichkeit hinwei- sen und darum bitten, für geeignete Vorhaben Anträge zu stellen.

Anträge für dieses Jahr können bis spätestens

30. November 2019

bei der Stiftung (Kontaktdaten siehe Seite 2) vorgelegt werden.

Anträge können alle Gremien und Organe der in § 1 Absatz 1 und 2 Bremisches Schulgesetz genannten Schulen stellen, in Ausnahmefällen können Fördermittel auch Eltern- oder Förder- vereinen zur Verfügung gestellt werden. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Schulleitung beizufügen mit Aussagen zur Förderwürdigkeit, Realisierbarkeit und eventuell auftretenden be- sonderen Folgekosten, bei Finanzierung aus mehreren Quellen auch zur Finanzierbarkeit.

Förderfähig sind Maßnahmen, insbesondere für die Bereiche:

Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT)

Musik und darstellendes Spiel

Inklusion

Sport

Anschlüsse und Übergänge in Schulen, Schulsystemen sowie Studium und Beruf

Vortragen und Lesen

(2)

Die Förderung setzt voraus, dass die Maßnahme

gemeinnützigen Zwecken dient,

einer oder mehreren Schulen und/oder einem möglichst großen Schülerkreis zugute- kommt,

nicht zu den Aufgaben gehört, die den Schulträgern im Rahmen ihrer öffentlich- oder privatrechtlichen Verpflichtungen obliegen und

für die Stiftung keine Folgekosten verursacht.

Die GEWOBA-Stiftung führt die Förderprogramme in jedem Jahr durch. Sie hat sich dabei das Ziel gesetzt, trotz begrenzter Mittel jeweils eine größere Anzahl von Schulen zu fördern.

Die in den letzten Jahren angewendeten Aufteilungskriterien zeigen, dass unter Beachtung die- ses Ziels in der Regel Vorhaben/Maßnahmen in der Größenordnung bis zu 3.000 Euro gefördert werden konnten. Ich empfehle daher, sich bei den Anträgen an diesem Betrag als maximale Größenordnung zu orientieren.

Fragen wie auch Ihre Anträge richten Sie bitte an den Vorstand der

GEWOBA-Stiftung

zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen Rembertiring 27

28195 Bremen

Ihre Ansprechpartnerin bei der GEWOBA-Stiftung - Frau Klüner - erreichen Sie:

Telefon: 0421 36 72 115 Telefax: 0421 36 72 390 E-Mail: stiftung@gewoba.de

Dort können Sie auch die zu verwendenden Antragsvordrucke anfordern.

Der Antrag steht auf der Seite der GEWOBA (www.gewoba.de) im Internet zum Download als PDF-Datei zur Verfügung:

https://www.gewoba.de/gewoba/ueber-uns/gewoba-stiftung/antragsformular

Mit freundlichem Gruß i. A. Timo Scholz

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