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Info 135/2009 - GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen Fördermittel der Stiftung bis 30.09.2009 beantragen

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Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9:00 - 14:00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653

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Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 x 28195 Bremen

Schulen im Lande Bremen

Informationsschreiben Nr. 135/2009

Auskunft erteilt Hanno Humann Zimmer 412 T (04 21) 3 61 62 13 F (04 21) 3 61 25 50 E-mail

hhumann@bildung.bremen.de Fragen zur Förderung bitte direkt an die GEWOBA-Stiftung Tel.: 36 72 514

e-mail: kluener@gewoba.de (siehe auch Seite 2) Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 1-1

Bremen, 06.07.2009

GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen

Ich bin überzeugt, dass es in vielen Schulen wünschenswerte Maßnahmen gibt, die von der GEWOBA-Stiftung gefördert werden können. Es wäre sehr zu bedauern, wenn diese Möglichkeit nicht ausgeschöpft würde. Ich möchte daher ausdrücklich auf die Fördermöglichkeit hinweisen und darum bitten, für geeignete Vorhaben Anträge zu stellen.

Ihr Antrag muss so bald als möglich, spätestens aber bis zum 30. September 2009, bei der Stiftung (Anschrift siehe Seite 2) vorliegen.

Anträge können alle Gremien und Organe der in § 1 Absatz 1 und 2 Bremisches Schulgesetz genannten Schulen stellen, ausnahmsweise können Fördermittel auch Eltern- oder Fördervereinen zur Verfügung gestellt werden. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Schulleitung beizufügen mit Aussagen zur Förderwürdigkeit, Realisierbarkeit und eventuell auftretenden besonderen

Folgekosten, bei Finanzierung aus mehreren Quellen auch zur Finanzierbarkeit.

Förderfähig sind Maßnahmen, insbesondere für die Bereiche:

„ Musikinstrumente

„ Sportgeräte und Sportausrüstungen

„ Laborräume

„ EDV

(2)

Die Förderung setzt voraus, dass die Maßnahme

„ gemeinnützigen Zwecken dient,

„ einer oder mehreren Schulen und/oder einem möglichst großen Schülerkreis zugute kommt,

„ nicht zu den Aufgaben gehört, die den Schulträgern im Rahmen ihrer öffentlich- oder privat- rechtlichen Verpflichtungen obliegen und

„ für die Stiftung keine Folgekosten verursacht.

Die GEWOBA-Stiftung führt die Förderprogramme in jedem Jahr durch. Sie hat sich dabei das Ziel gesetzt, trotz begrenzter Mittel jeweils eine größere Anzahl von Schulen zu fördern. Die in den letzten Jahren angewendeten Aufteilungskriterien zeigen, dass unter Beachtung dieses Ziels in der Regel Vorhaben/Maßnahmen in der Größenordnung bis zu 3.000 Euro gefördert werden konnten. Ich empfehle daher, sich bei den Anträgen an diesem Betrag als maximale Größenordnung zu orientieren.

Fragen wie auch Ihre Anträge richten Sie bitte an den Vorstand der GEWOBA-Stiftung

zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen Rembertiring 27

28195 Bremen Telefon: 36 72 514 Telefax: 36 72 510

e-mail: kluener@gewoba.de

Dort können auch die zu verwendenden Antragsvordrucke angefordert werden.

Mit freundlichem Gruß i. A.

gez. Hanno Humann

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