Mitteilung G 1/2020 (lt. Verteiler)
Fördermittel im Bereich Bildung, Schule, Kinder und Jugend
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers unterstützt die viel- fältige Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die reli- gionspädagogische Arbeit mit Studierenden und Schülerinnen und Schü- lern soll intensiviert werden. Darüber hinaus sollen die schulische Bildung und kirchliche Arbeit weiter miteinander verzahnt werden. Bemühungen um Inklusion werden ebenso gefördert, wie Projekte, die zur Bildungsge- rechtigkeit und zu gesellschaftlicher Teilhabe beitragen. Dafür stellt die Landessynode Fördermittel zur Verfügung.
Je nach Förderschwerpunkt können diese Fördermittel in der Bildungsab- teilung im Landeskirchenamt oder im Landesjugendpfarramt der Landes- kirche beantragt werden. Eine Doppelbeantragung von Fördermitteln ist ausgeschlossen.
Grundlage der Förderung von Projekten und Maßnahmen sind die gelten- den Förderrichtlinien der Bildungsabteilung und des Landesjugendpfarram- tes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers; diese sind in der jeweils gültigen Fassung auf den u.g. Internetseiten einzusehen.
I. Förderschwerpunkte der Bildungsabteilung der Ev.-luth. Lan- deskirche Hannovers
Die Bildungsabteilung im Landeskirchenamt hält für folgende Förder- schwerpunkte Mittel bereit:
• Schulkooperative Jugendarbeit und Inklusion in Kooperation zwi- schen Kirchengemeinden und Schulen vor Ort
• Zukunftsgestalten: Bildungsgerechtigkeit und Integration, u.a. Unterstützung während der Schulzeit sowie für den Einstieg in
das (Berufs-) Leben, Elternbegleitung zur Stärkung der Familien- /Erziehungskompetenz
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Landeskirchenamt◼Postfach 37 26◼30037 Hannover Dienstgebäude Rote Reihe 6
30169 Hannover Telefon/FAX 0511 1241-0/266
E-Mail landeskirchenamt@evlka.de Auskunft Christina Bonczek
Durchwahl 0511 1241-785
E-Mail christina.bonczek@evlka.de Datum 9. Januar 2020
Aktenzeichen V-N-540-7.0-U5461
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• Schulseelsorge,
u.a. Ausstattung Raum der Stille, Einrichtung von Trauerkoffern, Material
• Religions- und kirchenpädagogische Angebote sowie geistliche An- gebote in Schule und Hochschule,
u.a. Schul- oder Hochschulgottesdienste und –andachten, Einkehr- tage, Pilgern
• Exkursionen und Seminare für (Berufs-) Schulklassen, junge Er- wachsene in Ausbildung, Studium oder Referendariat, Lehramtsstu- dierende des Faches Evangelische Theologie/Religionspädagogik, u.a. außerschulische religionspädagogische Lernorte, Seminare mit religionspädagogischem Schwerpunkt, Besuche von Gedenkstätten und diakonischen Einrichtungen
• Musik-, Kunst- und Theaterprojekte Schwerpunktmäßig mit einer religionspädagogischen Begleitung im Unterricht
• Stärkung der Arbeit von Religionslehrkräften,
u.a. religionspädagogische Seminare, religionspädagogische Tage im Kirchenkreis, Lehrkräftegottesdienste, geistliche Begleitung
• Inklusive Konfirmandenarbeit,
u.a. Einzelfallhilfe für eine zusätzliche Pflege- oder Betreuungskraft für Kurse und Konfirmandenfreizeit, besondere Arbeitsmaterialien.
Anträge sind zu richten an das Landeskirchenamt der
Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Bildungsabteilung
Rote Reihe 6 30169 Hannover
Für Anträge gilt keine Antragsfrist; sie sind grundsätzlich bis spätestens vier Wochen vor Projektbeginn zu stellen.
Formulare und Muster zur Antragsstellung sowie die Förderrichtlinien fin- den Sie auf der Homepage Kirche und Schule
=> www.kirche-schule.de/foerdermittel.
I. Förderschwerpunkte des Landesjugendpfarramts
Für folgende Förderschwerpunkte stehen im Landesjugendpfarramt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Mittel bereit:
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• Freizeiten und „Ferienaktionen vor Ort“ einschließlich der Förderung der Inklusion
• Angebote an der Schnittstelle Jugendarbeit und Schule,
u.a. Tage zur Orientierung, respekt your buddy, Klassentagungen in der Grundschule, Kirche-entdecken-Kiste
• „Jugendkollekte Schnittstelle“: Maßnahmen zur Gestaltung des Überganges von der Konfirmandenarbeit zur Jugendarbeit
Anträge sind zu richten an das Landesjugendpfarramt der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Archivstr. 3
30169 Hannover
Für Anträge sind unterschiedliche Antragsfristen zu beachten.
Informationen dazu finden Sie auf den Homepages:
Landesjugendpfarramt
=> www.kirchliche-dienste.de/arbeitsfelder/jugendliche/Foerdermittel Evangelische Jugend Hannover
=> www.ejh.de/grundlagen-finanzierungen
Verteiler:
Kirchenvorstände und Kapellenvorstände
Verbandsvertretungen der Gesamtverbände und Verbandsvorstände der Kirchengemeindeverbände durch die Kirchenkreisvorstände
(mit Abdrucken für diese, die Vorstände der Kirchenkreisverbände und die Kirchenkreisämter)
Vorsitzende der Kirchenkreistage Landessuperintendenturen
Rechnungsprüfungsamt (mit Abdrucken für seine Außenstellen) Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen