• Keine Ergebnisse gefunden

Kurzbeschreibung Förderung von Projekten im sportlichen Bereich

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Kurzbeschreibung Förderung von Projekten im sportlichen Bereich"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kurzbeschreibung

Förderung von Projekten im sportlichen Bereich

gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im sportlichen Bereich vom 15.09.2020 (MBl. LSA S. 349).

Antragsteller:

Projekt:

Folgeantrag (ja/nein):

Laufzeit mehrjährig (ja/nein):

Kofinanzierung Bund (ja/nein):

Vorzeitiger Maßnahmebeginn (ja/nein): beantragt zum:

Gegenstand der Förderung:

Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs, insbesondere a) Projekte zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport

b) Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport

c) Projekte zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport

d) Zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention

e) Besondere Sportveranstaltungen

Ziele der Förderung:

1. Sportangebote für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten kontinuierlich verbessern

2. Eine gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Frauen, Jungen und Männern an Sportangeboten 3. Mitglieder für Sportvereine gewinnen

4. Traditionen des Sports

Kurzbeschreibung des Vorhabens:

(2)

Ausgabenplan:

Projektbezogene Ausgaben in EUR beantragt davon zuwendungsfähig (wird vom LVwA ausgefüllt)

Personalkosten Sachkosten gesamt

Finanzierungsplan:

Zusammensetzung der Mittel in EUR Betrag Eigenmittel

davon Barmittel

davon Eigenarbeitsleistung Drittmittel

Landesmittel (max. 60%) gesamt Maßnahmeplan:

Besonderheiten:

Votum LSB (wird vom LVwA ausgefüllt):

Votum LVwA (wird vom LVwA ausgefüllt):

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Teil 1: Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen.. Teil 2: Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit

Während Kinder und Jugendliche mit (leichteren) geistigen, körperlichen und seeli- schen Behinderungen (ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen) zumindest vereinzelt auch an

Die Stadt Fulda behält sich die Entscheidung darüber vor, ob eingereichte Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt werden, den oben genannten Kriterien entsprechen und

Betrug die Haus- haltsgröße bei den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern ohne Migrationshin- tergrund im Jahr 2005 durchschnittlich 2,1 Personen, so waren es in

Berufsfördernde Bildungsmaßnahmen können unab- hängig vom Grad der Behinderung für alle Menschen, deren Aussichten auf eine berufliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt

(2) 1 Behörden des Freistaates Sachsen sowie die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts müssen im

Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen Verwaltungsvorschrift

Projekte.  Subventionsgelder dürfen nur für das beantragte Vorhaben verwendet werden.  Das Vorhaben wird von der Integrationsstelle/ Amt für Stadtplanung,