• Keine Ergebnisse gefunden

Familienentlastende und - unterstützende Angebote für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen durch Ferienbetreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Familienentlastende und - unterstützende Angebote für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen durch Ferienbetreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amt für Versorgung und Rehabilitation

Az.: 32.17001-013.431; 430.03-3421241

Sitzungsvorlage JHA/SA/14/2017

Familienentlastende und - unterstützende Angebote für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen durch Ferienbetreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

6 Jugendhilfe- und Sozialausschuss 29.05.2017 öffentlich

1 Anlage Ferienbetreuung Sommer 2017

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss nimmt die positiven Entwicklungen der wohnort- nahen Ferienbetreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

Im März 2017 erhielten insgesamt 2.701 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit gei- stigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen individuelle Leistungen der Ein- gliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII), von denen 70 % außerhalb von vollstationären Wohnformen leben - überwiegend im Haus- halt ihrer Angehörigen.

Mit Blick auf die Zielsetzung des Landkreises Karlsruhe, notwendige Unterstützungs- leistungen möglichst passgenau und wohnortnah sowie ambulant vor stationär zu er- bringen, sind (familien)unterstützende und -entlastende Angebote gleichermaßen für

Menschen mit Behinderungen,

ihre Angehörigen und

ihr soziales Umfeld (Vereine, Nachbarn, Freunde, Arbeitgeber etc.)

von zentraler Bedeutung, die die am 24.11.2017 vom Kreistag einstimmig verabschie- dete Sozialplanung 2020 - Teilhabe der Menschen mit geistigen, körperlichen und Mehrfachbehinderungen im Handlungsfeld 9: (Familien)Unterstützung und Entlastung explizit und sehr differenziert aufgreift:

(2)

Az.: 32.17001-013.431; 430.03-3421241

Seite 2

 Familienentlastende Dienste im Sinne der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeri- ums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung Familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen (VwV FED vom 05.02.2013; Zielgruppe: Menschen mit geistigen, körperlichen oder Mehrfachbehin- derungen),

 Familienzentren,

 Familienpatenschaften / Nachbarschaftshilfe,

 Landesprogramm „STÄRKE“,

 Tageseltern / Tagesfamilien,

 Familienhilfe und

 Kurzzeitunterbringung.

Da diese - mit Ausnahme der FED - bisher noch nicht durchgängig als verlässliches und wohnortnahes Angebot im Landkreis Karlsruhe zur Verfügung stehen, ist es Ziel des Landkreises Karlsruhe, diese kurz- und mittelfristig auf- und auszubauen bzw. zu inklusiven Angeboten weiterzuentwickeln.

Die FED werden seit Jahren vom Land und seit 2009 komplementär vom Landkreis Karlsruhe nach der VwV FED gefördert und konnten in den vergangenen Jahren suk- zessive gemeinsam mit den anerkannten und geförderten FED-Trägern in der Fläche ausgebaut werden. Inzwischen nehmen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geis- tigen, körperlichen oder Mehrfachbehinderungen aus allen 32 Städten und Gemeinden im Landkreis FED-Angebote in Anspruch, bei denen es sich um niederschwellige An- gebote handelt.

Während Kinder und Jugendliche mit (leichteren) geistigen, körperlichen und seeli- schen Behinderungen (ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen) zumindest vereinzelt auch an den Ferienprogrammen ihrer Wohnortgemeinden teilnehmen, sind insbeson- dere Eltern von Kindern und Jugendlichen mit schweren Mehrfachbehinderungen (Schüler der Ludwig-Guttmann-Schule) und dem damit verbundenen hohen - auch pflegerischen - Unterstützungsbedarf bisher überwiegend auf die Ferienbetreuungsan- gebote der Träger der Behindertenhilfe angewiesen (Barrierefreie Räumlichkeiten, Qualifizierung des Betreuungspersonals).

Im Jahr 2014 wandte sich die damalige Vorsitzende des Fördervereins der Ludwig- Guttmann-Schule, Karlsbad mit einem dringenden Handlungsbedarf für die Betreuung in den Sommerferien 2015 an Herrn Landrat Dr. Schnaudigel, da die Ludwig-Guttmann- Schule u. a. mit Blick auf die anstehenden umfangreichen Baumaßnahmen für Ferien- betreuungen nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Durchgeführt wurden diese dort in den vergangenen Jahren gemeinsam von Reha Südwest (gefördert nach der VwV FED) und dem Förderverein der Ludwig-Guttmann-Schule; die Räumlichkeiten wurden vom Landkreis Karlsruhe als Schulträger zu Verfügung gestellt (Nutzungsvertrag).

(3)

Az.: 32.17001-013.431; 430.03-3421241

Seite 3 Mit dem Haus Spielberg in Karlsbad (Träger: AWO Karlsruhe) und dem Martinshaus Berghausen in Pfinztal (Träger: Badischer Landesverein für Innere Mission) konnten zu den bisherigen FED-Trägern (Lebenshilfe Bruchsal-Bretten, Lebenshilfe Karlsruhe, Ett- lingen und Umgebung und Reha Südwest) zeitnah zwei kompetente Träger im Land- kreis Karlsruhe für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit schweren Mehr- fachbehinderungen in den Sommerferien 2015 gewonnen werden.

Seit 2015 stehen nun auch für schwer mehrfachbehinderte Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis wohnortnähere Plätze in Bruchsal, Karlsbad, Karlsruhe, Kronau und Pfinztal - zweiwöchig bzw. in Kronau einwöchig - und erstmals seit 2016 auch einwö- chig in Oberderdingen zur Betreuung in den Sommerferien verlässlich zur Verfügung (Anlage). Die Ferienbetreuungen in Karlsruhe, Kronau und Oberderdingen finden in Räumlichkeiten der SBBZ in Trägerschaft des Landkreises statt (Nutzungsvertrag).

An den Ferienbetreuungen der FED-Träger haben in den Sommerferien 2015 und 2016 jeweils zwischen 60 und 70 Kinder und Jugendliche mit geistigen, körperlichen oder Mehrfachbehinderungen aus dem Landkreis Karlsruhe teilgenommen, davon ca. 35 bis 40 mit einem höheren Betreuungsbedarf.

Vorteile:

kleinere Gruppen und

kürzere Fahrtzeiten für die Eltern; Sonderbeförderungen sind nur noch im Einzelfall erforderlich (Normalität)

Unabhängig von diesen positiven Entwicklungen ist es Ziel des Landkreises, dass Kin- der und Jugendliche mit Behinderungen an den Ferienprogrammen und Freizeitmög- lichkeiten in ihren Wohnortgemeinden teilnehmen können. Hierzu bedarf es gleicher- maßen der weiteren Sensibilisierung in den Städten und Gemeinden sowie der ggf.

notwendigen Unterstützung der Veranstalter und Vereine, u. a. auch durch die Träger der Behindertenhilfe. Um diese Entwicklungen vor Ort zu unterstützen und Menschen mit Behinderungen ihre Teilhabe an den Regelangeboten zu ermöglichen, stehen im Kreishaushalt zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung.

So wird im Sommer 2017 im Ferienprogramm der Stadt Ettlingen erstmals eine Woche von Anfang an bewusst für Kinder mit Behinderungen konzipiert. Entstanden ist dieses Angebot in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Kinder- und Jugendzentrum Specht, das das Ferienprogramm im Auftrag der Stadt Ettlingen durchführt, der Ludwig- Guttmann-Schule und dem Amt für Versorgung und Rehabilitation (Sozialplanung).

(4)

Az.: 32.17001-013.431; 430.03-3421241

Seite 4 II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Für die FED-Maßnahmen stehen im Haushalt 2017 insgesamt 103.200 € (Kostenstelle 31.60.02.31) und zur Förderung der Inklusion insgesamt 24.000 € (Kostenstelle 31.60.02.34) zur Verfügung.

III. Zuständigkeit

Nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung ist die Zuständigkeit des Jugendhilfe- und Sozial- ausschusses gegeben.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Landesjugendamt kann vom Träger und vom Leiter einer Einrichtung verlangen, dass ihm dieser im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb von Einrichtungen für Kinder

Christiane Schönefeld, Chefin der Bundesagentur für Arbeit in NRW, betont, dass Jugendliche mit schweren Behinderungen besondere Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungs-

Der ​Kinderfreibetrag (Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes) liegt jährlich bei 5.460 € pro Kind bei zusammen veranlagten Eltern bzw.. 2.730 € pro Kind

• Alltagsstruktur und Förderung durch Kindergarten und Schule fielen weg.. • Überforderung durch zu hohe Erwartung

Gibt es in Ihrer Kirchgemeinde Anlässe (Gottesdienste, besondere Veranstaltungen, Freizeitangebote), bei denen Menschen mit Behinderung bewusst angesprochen und eventuell bei

Workshop MobileFilms: Die Teilnehmenden drehen eine Film- szene nach und filmen dabei die- selbe Handlung mit Smartphones aus unterschiedlichen Positio- nen.. So lernen sie

Teil 1: Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen.. Teil 2: Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit

Personal Rathaus Stadtmitte Zu den Dienstzeiten frei Sozialamt (am Bahnhof) Zu den Dienstzeiten frei Forum Gymnasium,