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Informationsschreiben Nr. 134/2014 GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen

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Auskunft erteilt Hanno Humann Zimmer 412 T (04 21) 3 61 62 13 F (04 21) 4 96 62 13 E-mail

hanno.humann@bildung.bremen.de Fragen zur Förderung

bitte direkt an die GEWOBA-Stiftung Frau Klüner Tel.: 36 72 514

e-mail: kluener@gewoba.de (siehe auch Seite 2) Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 1-1

Bremen, 8. Juli 2014

Informationsschreiben Nr. 134/2014

GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen

Ich bin überzeugt, dass es in vielen Schulen wünschenswerte Maßnahmen gibt, die von der GEWOBA-Stiftung gefördert werden können. Es wäre sehr zu bedauern, wenn diese Möglichkeit nicht ausgeschöpft würde. Ich möchte daher ausdrücklich auf die Fördermöglichkeit hinweisen und darum bitten, für geeignete Vorhaben Anträge zu stellen.

Anträge für dieses Jahr müssen bis spätestens

28. November 2014

bei der Stiftung (Kontaktdaten siehe Seite 2) vorliegen.

Anträge können alle Gremien und Organe der in § 1 Absatz 1 und 2 Bremisches Schulgesetz genannten Schulen stellen, in Ausnahmefällen können Fördermittel auch Eltern- oder

Fördervereinen zur Verfügung gestellt werden. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Schulleitung beizufügen mit Aussagen zur Förderwürdigkeit, Realisierbarkeit und eventuell auftretenden

besonderen Folgekosten, bei Finanzierung aus mehreren Quellen auch zur Finanzierbarkeit.

Förderfähig sind Maßnahmen, insbesondere für die Bereiche:

Musikinstrumente

Sportgeräte und Sportausrüstungen Laborräume

EDV

(2)

Die Förderung setzt voraus, dass die Maßnahme gemeinnützigen Zwecken dient,

einer oder mehreren Schulen und/oder einem möglichst großen Schülerkreis zugute kommt, nicht zu den Aufgaben gehört, die den Schulträgern im Rahmen ihrer öffentlich- oder privat- rechtlichen Verpflichtungen obliegen und

für die Stiftung keine Folgekosten verursacht.

Die GEWOBA-Stiftung führt die Förderprogramme in jedem Jahr durch. Sie hat sich dabei das Ziel gesetzt, trotz begrenzter Mittel jeweils eine größere Anzahl von Schulen zu fördern. Die in den letzten Jahren angewendeten Aufteilungskriterien zeigen, dass unter Beachtung dieses Ziels in der Regel Vorhaben/Maßnahmen in der Größenordnung bis zu 3.000 Euro gefördert werden konnten. Ich empfehle daher, sich bei den Anträgen an diesem Betrag als maximale Größenordnung zu orientieren.

Fragen wie auch Ihre Anträge richten Sie bitte an den Vorstand der GEWOBA-Stiftung

zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen Rembertiring 27

28195 Bremen

http://www.gewoba.de/c1/ueber-uns/stiftung.html

Ihre Ansprechpartnerin bei der Stiftung ist Frau Klüner, sie erreichen sie wie folgt:

Telefon: 36 72 514 Telefax: 36 72 510

e-mail: kluener@gewoba.de

Dort können Sie auch die zu verwendenden Antragsvordrucke anfordern.

Der Antrag steht auch auf der Seite der Gewoba im Internet zum Download als Word- oder PDF- Datei zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß i. A.

Hanno Humann

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