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Informationsschreiben Nr. 127/2017 Fristverlängerung - GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen - Fristverlängerung (Anlage)

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Schulen im Lande Bremen

Auskunft erteilt Herr Timo Scholz Zimmer 412 Tel. 0421 361-6213 Fax 0421 496-6213 E-Mail: timo.scholz

@bildung.bremen.de

Fragen zur Förderung bitte direkt an die GEWOBA-Stiftung Frau Klüner Tel.: 0421 36 72 514 E-mail: kluener@gewoba.de (siehe auch Seite 2) Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 1-1

Bremen, 19.06.2017

Informationsschreiben Nr. 80/2017

GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin überzeugt, dass es in vielen Schulen wünschenswerte Maßnahmen gibt, die von der GEWOBA-Stiftung gefördert werden können. Es wäre sehr zu bedauern, wenn diese Möglich- keit nicht ausgeschöpft würde. Ich möchte daher ausdrücklich auf die Fördermöglichkeit hin- weisen und darum bitten, für geeignete Vorhaben Anträge zu stellen.

Anträge für dieses Jahr müssen bis spätestens

30. September 2017

bei der Stiftung (Kontaktdaten siehe Seite 2) vorliegen.

Anträge können alle Gremien und Organe der in § 1 Absatz 1 und 2 Bremisches Schulge- setz genannten Schulen stellen, in Ausnahmefällen können Fördermittel auch Eltern- oder Fördervereinen zur Verfügung gestellt werden. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Schul- leitung beizufügen mit Aussagen zur Förderwürdigkeit, Realisierbarkeit und eventuell auftre- tenden besonderen Folgekosten, bei Finanzierung aus mehreren Quellen auch zur Finanzier- barkeit.

Förderfähig sind Maßnahmen, insbesondere für die Bereiche:

Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) Musik und darstellendes Spiel

Inklusion

(2)

Sport

Anschlüsse und Übergänge in Schulen, Schulsystemen sowie Studium und Beruf Vortragen und Lesen

Die Förderung setzt voraus, dass die Maßnahme gemeinnützigen Zwecken dient,

einer oder mehreren Schulen und/oder einem möglichst großen Schülerkreis zugute- kommt,

nicht zu den Aufgaben gehört, die den Schulträgern im Rahmen ihrer öffentlich- oder pri- vat-rechtlichen Verpflichtungen obliegen und

für die Stiftung keine Folgekosten verursacht.

Die GEWOBA-Stiftung führt die Förderprogramme in jedem Jahr durch. Sie hat sich dabei das Ziel gesetzt, trotz begrenzter Mittel jeweils eine größere Anzahl von Schulen zu fördern.

Die in den letzten Jahren angewendeten Aufteilungskriterien zeigen, dass unter Beachtung dieses Ziels in der Regel Vorhaben/Maßnahmen in der Größenordnung bis zu 3.000 Euro gefördert werden konnten. Ich empfehle daher, sich bei den Anträgen an diesem Be- trag als maximale Größenordnung zu orientieren.

Fragen wie auch Ihre Anträge richten Sie bitte an den Vorstand der GEWOBA-Stiftung

zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen Rembertiring 27

28195 Bremen

http://www.gewoba.de/c1/ueber-uns/stiftung.html

Ihre Ansprechpartnerin bei der GEWOBA-Stiftung Frau Klüner erreichen Sie wie folgt:

Telefon: 36 72 514 Telefax: 36 72 510

E-mail: kluener@gewoba.de

Dort können Sie auch die zu verwendenden Antragsvordrucke anfordern.

Der Antrag steht auch auf der Seite der GEWOBA im Internet zum Download als Word- oder PDF-Datei zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß i. A.

Timo Scholz

Referenzen

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