FÖRDERMITTEL NEWSLETTER
11. Kalenderwoche (13.03.2017 – 19.03.2017)
Liebe Leser*innen,
in den kommenden Wochen werde ich Ihnen die Struktur der Förderlandschaft (allgemein und in Bezug auf die Integration und Flüchtlingshilfe) vorstellen. Diese ist nicht starr und schwer „zu greifen“. – Daher ist oftmals vom sogenannten „Förderdschungel“ die Rede.
In dieser und der kommenden Woche werde ich Ihnen die Struktur der ÖFFENTLICHEN Förderlandschaft vorstellen. In den Wochen darauf werde ich Ihnen die PRIVATE Förderlandschaft näherbringen.
Friederike Vorhof
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Die Struktur der öffentlichen Förderlandschaft
Quelle: Eigene Darstellung von Friederike Vorhof, Dezember 2016.
Diese Abbildung ist als Hilfestellung zur Verständlichkeit zu verstehen. Die aufgeführten Programme sind Beispiele und nicht vollständig.
Im Allgemeinen gilt, Förderungen setzen sich wie folgt zusammen:
1. gesetzlich festgelegten Förderungen 2. der öffentlichen Förderung und 3. der privaten Förderung
Zu 1.) gesetzlich festgelegte Förderungen
Die gesetzlich festgelegten Förderungen stellen jene Förderungen dar, auf die die Betroffenen Anspruch haben und die vom Staat jederzeit zu gewährleisten sind.
Ein Großteil der gesetzlich festgelegten Leistungen ist im Sozialgesetzbuch aufgeführt.
Dieses besteht aus mehreren Büchern:
• SGB I Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil
• SGB II Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende
• SGB III Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung
• SGB IV Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
• SGB V Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung
• SGB VI Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung
• SGB VII Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung
• SGB VIII Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
• SGB IX Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
• SGB X Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
• SGB XI Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung
• SGB XII Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe.
Im Bereich Flüchtlingshilfe und Integration kommen insbesondere
• das Asylgesetz (regelt die Rechtsstellung von Asylbewerbern und Flüchtlingen)
• das Asylbewerberleistungsgesetz (regelt Leistungsansprüche von noch nicht anerkannten Asylsuchenden und Flüchtlingen)
• das Integrationsgesetz zum Tragen.
Diese Gesetze bauen auf den Artikel 16 a des Grundgesetzes auf:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Im Allgemeinen wird innerhalb der gesetzlich festgeschriebenen Förderung ein Mindestmaßstab festgelegt, der im übertragenen Sinne das Existenzminimum der
Betroffenen sichern soll. Alles was darüber hinausgeht, wird über die öffentliche und private Förderung übernommen.
In der kommenden Woche werde ich hierauf und damit auf die EU-Förderung, die Bundes- und Landesprogramme sowie auf die Bundes- und Landesstiftungen eingehen.
Aktuelles
Freistil- Jugendengagementwettbewerb
Ihr seid unter 28 Jahre alt und wollt bzw. engagiert Euch schon im Bereich Integration, aber auch darüber hinaus sozial und gesellschaftlich in Sachsen-Anhalt? Dann bewerbt Euch bis zum 31. März 2017 beim Freistil- Jugendengagementwettbewerb.
Zur Preisverleihung steht Ihr mit Eurem Projekt im Rampenlicht und könnt präsentieren, was Ihr auf die Beine gestellt habt. Obendrauf erhält jedes Preisträgerprojekt 500 Euro Preisgeld!
Weitere Informationen und die Online-Bewerbung findet Ihr hier.
Veranstaltungen
openTransfer CAMP Schwerin
Am 25. März 2017 veranstaltet die Stiftung Bürgermut ein großes Vernetzungstreffen für haupt- und ehrenamtlich Engagierte im Bereich der Flüchtlingshilfe in Schwerin.
Sie sind herzlich eingeladen am openTransfer CAMP in Schwerin teilzunehmen.
IMPRESSUM
Das Projekt „Resonanzboden“ wird gefördert durch das Bundesministerium des Inneren im Rahmen des
Bundesmodellprojektes „House of Resources“.
.lkj) Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e.V.
Brandenburger Str. 9 39104 Magdeburg
Ansprechperson: Antonia Kern Geschäftsführer: Axel Schneider
Vorstandsvorsitzende: Katrin Brademann VR 11087 AG Stendal
Redaktion: Friederike Vorhof, Antonia Kern Email: resonanzboden@lkj-sachsen-anhalt.de Telefon: 0391 – 244 51 77
www.resonanzboden.global