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Leiharbeiter*Innen - zwischen atypisch und normal

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Nr. 35/2018 12. Oktober 2018

DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Leiharbeiter*Innen - zwischen atypisch und normal

Der Arbeitsmarkt brummt, die atypische Beschäftigung auch. Die Leiharbeit ist weiter auf dem Vormarsch. Eine aktuelle Betriebsratsbefragung der IG Metall macht bei- spielsweise deutlich, dass immer mehr Betriebe Leihar- beit einsetzen (in manchen Industriezweigen bis zu 80 Prozent). Gleichzeitig wird Leiharbeit immer häufiger zum Ersatz für Stammbelegschaften genutzt und nicht nur zum Abdecken von Auftragsspitzen.

Leiharbeit ist in Deutschland kein Randphänomen mehr.

Laut Bundesagentur für Arbeit waren im Jahresdurch- schnitt 2017 1,03 Millionen Leiharbeiter*Innen beschäf- tigt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg ihre Zahl um 41.000 (+ 4 Prozent). In den letzten 10 Jahren wuchs die Zahl um ganze 40 Prozent. Die atypische Leiharbeit ist damit für viele Beschäftigte zum Alltag geworden.

Doch die Probleme bleiben.

Denn die bisher beschlossenen gesetzlichen Regulierun- gen konnten den Missbrauch von Leiharbeit nicht ein- dämmen: Seit April 2017 ist das neue Arbeitnehmerüber- lassungsgesetz in Kraft. Demnach haben Leiharbeiter*In- nen nach neun Monaten im Einsatzbetrieb das Recht auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft (Equal Pay). Die Obergrenze für die Einsatzdauer in einem Ent- leihbetrieb (Höchstüberlassungsdauer), welche diesen Monat das erste Mal zum Tragen kommt, beträgt 18 Mo- nate. Danach müssen die Leiharbeiter*Innen entweder übernommen oder woanders eingesetzt werden.

Ein Problem: Die Höchstüberlassungsdauer bezieht sich nur auf den konkreten Leiharbeitenden. So können Un- ternehmen einzelne Personen gegen einen anderen Leih- beschäftigten austauschen oder dieselben nach drei Mo- naten Karenzzeit erneut einsetzen. Richtiger wäre es ge- wesen, Höchstüberlassungszeiten für Arbeitsplätze fest- zulegen, um diesen Drehtüreffekt zu verhindern. Wenn sich zeigen sollte, dass die Arbeitgeber tricksen und die

Regelungen des AÜG umgehen, muss der Gesetzgeber erneut tätig werden.

Klar ist: Die Gewerkschaften haben in den letzten Jahren viel erreicht. Gute Branchentarifverträge und Betriebsver- einbarungen sichern Leiharbeiter*Innen mehr Geld, bes- sere Arbeitsbedingungen und Chancen auf Übernahme.

Die Tarifverträge bringen seit Jahren konstante Lohner- höhungen für Leihbeschäftigte zwischen 3,5 und 4 Pro- zent im Osten sowie 2,5 und 3 Prozent im Westen. Trotz- dem liegen die tariflichen Entgelte in der untersten Ent- geltgruppe mit 9,49 Euro West und 9,27 Euro Ost pro Stunde deutlich unter den Verdiensten der Stammbeleg- schaft der Betriebe in denen Leiharbeiter*Innen einge- setzt sind.

Deshalb braucht es weitere Maßnahmen um die Arbeits- bedingungen der Leiharbeiter*Innen deutlich zu verbes- sern. Die Angleichung der Entgelte in Ost- und West- deutschland sind in diesem Zusammenhang genauso überfällig wie eine überproportionale Erhöhung der un- teren Entgeltgruppen. Außerdem müssen Betriebsräte in den Entleihbetrieben mehr Mitbestimmung, etwa bei der Fremdvergabe erhalten.

Das Ziel: Alle Beschäftigten eines Betriebes, egal ob Stammbeschäftigte und Leihbeschäftigte, haben das gleiche Recht auf gute Arbeitsbedingungen und Löhne und sollen diese auch bekommen.

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