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Vorlage. Landeshauptstadt Dresden Der Oberbürgermeister. Vorlage Nr.: V0157/19 Datum: 23. Juni 2020

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Academic year: 2022

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Landeshauptstadt Dresden Der Oberbürgermeister

Vorlage Nr.: V0157/19 Datum: 23. Juni 2020

Vorlage

Beratungsfolge Plandatum

Dienstberatung des Oberbürgermeisters 23.06.2020 nicht öffentlich beratend

Ältestenrat 29.06.2020 nicht öffentlich beratend

Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin- dertageseinrichtungen)

07.07.2020 nicht öffentlich 1. Lesung (federführend) Stadtbezirksbeirat Blasewitz 08.07.2020 öffentlich beratend Ausschuss für Finanzen 03.09.2020 nicht öffentlich beratend Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Ver-

kehr und Liegenschaften

09.09.2020 nicht öffentlich beratend Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin-

dertageseinrichtungen)

15.09.2020 nicht öffentlich beratend (federführend)

Stadtrat 24.09.2020 öffentlich beschließend

Zuständig: GB Bildung und Jugend

Gegenstand:

Errichtung eines zentralen Bauauslagerungsstandortes (ZBauAS), Schilfweg 3 in 01237 Dresden Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat beschließt die weitere Planung und Durchführung des Bauvorhabens „Errichtung eines zentralen Bauauslagerungsstandortes (ZBauAS), Schilfweg 3 in 01237 Dresden“.

2. Der Stadtrat beschließt die Finanzierung des Vorhabens durch Veränderung der Einzahlun- gen, Auszahlungen und der Verpflichtungsermächtigungen zur Haushaltsplanung 2019/2020 inklusive Finanzplan gemäß Anlage 17.

3. Die Maßnahme HI.4090141 NN_Schilfweg_Sanierung_Schulgebäude wird in die Budgetein- heit B40_I_300 Bau und Ausstattung von Schulen eingeordnet.

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4. Im Rahmen der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2021/2022 und der Finanzplanung sind in Abänderung der bisherigen Veranschlagung ab 2021 anteilig und ab 2022 jährlich für das Schulgebäude Betriebskosten entsprechend Anlage 15 sowie Abschreibungen entsprechend Anlage 17 zu veranschlagen.

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bereits gefasste Beschlüsse:

V1792/17 Fortschreibung der Schulnetzplanung, Planteile Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und Schulen in nicht kommunaler Trägerschaft

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

Finanzielle Auswirkungen/Deckungsnachweis:

Investiv:

Teilfinanzhaushalt/-rechnung: Teilfinanzhaushalt GB 2, A 40 Projekt/PSP-Element: 70.400003.700.016 / HI.4090141

Kostenart: Siehe Anlage 16

Investitionszeitraum/-jahr: 2017-2021 Einmalige Einzahlungen/Jahr: Siehe Anlage 16 Einmalige Auszahlungen/Jahr: Siehe Anlage 16 Laufende Einzahlungen/jährlich:

Laufende Auszahlungen/jährlich:

Folgekosten gem. § 12 SächsKomHVO (ein-

schließlich Abschreibungen): Siehe Anlagen 15/17 Konsumtiv:

Teilergebnishaushalt/-rechnung: Teilergebnishaushalt GB 2, A 40

Produkt: 10.100.24.3.0.01

Kostenart:

Einmaliger Ertrag/Jahr:

Einmaliger Aufwand/Jahr:

Laufender Ertrag/jährlich:

Laufender Aufwand/jährlich: Siehe Anlagen 15/17 Außerordentlicher Ertrag/Jahr:

Außerordentlicher Aufwand/Jahr:

Deckungsnachweis:

PSP-Element: Siehe Anlage 16

Kostenart: Siehe Anlage 16

Werte der Anlagenbuchhaltung:

Buchwert: 1 Euro

Verkehrswert:

Bemerkungen: keine

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Begründung:

Kurztext: Für die Umsetzung des Sanierungsprogramms für kommunale Schulgebäude sowie die laufende Instandhaltung der Gebäudesubstanz sind dauerhaft nutzbare Auslagerungsobjekte erforderlich. Am Standort Schilfweg 3 soll ein weiterer zentraler Bauauslagerungsstandort ge- schaffen werden. Für eine schnelle Verfügbarkeit erfolgt die Realisierung in drei Bauabschnitten:

1. Bauabschnitt: Rückbau Bestandsgebäude, Bau eines Schulgebäudes unter Ver- wendung modularer Raumeinheiten

2. Bauabschnitt: Neubau einer Zweifeldsporthalle

3. Bauabschnitt: Rückbau Bestandssporthalle, Fertigstellung der Freianlagen

Gegenstand dieser Vorlage ist der 1. Bauabschnitt mit dem Rückbau Bestandsgebäude, dem Neubau eines Schulgebäudes unter Verwendung modularer Raumeinheiten (MRE) sowie die für die Nutzungsfreigabe des 1. Bauabschnitts erforderlichen Freianlagen. Mit Fertigstellung des 1. Bauabschnittes wird die Funktion als Bauauslagerungsstandort ab Schuljahresbeginn 2021/2022 erfüllt.

Ausgangslage/Bedarfsbeschreibung

Um die Realisierung der im fortgeschriebenen Schulnetzplan festgelegten Sanierung von Be- standsschulen zu gewährleisten, ist für den Sanierungszeitraum eine Zwischenunterbringung der zu sanierenden Schulen in Bauauslagerungsstandorten erforderlich. Ein Standort soll auf dem ehemals durch die Volkshochschule Dresden genutzten Grundstück am Schilfweg 3, Flur- stück 156/16 und 156/17, Gemarkung Seidnitz für die Auslagerungen einer vierzügigen, oder zweier zweizügigen Grundschulen bzw. für eine dreizügige Oberschule entwickelt werden.

Auf dem Grundstück Schilfweg 3 befinden sich gegenwärtig ein Schulgebäude, Schultyp Dresden Atrium und eine Sporthalle mit Tonnendach. Das Schulgebäude ist in einem sanierungsbedürfti- gen Zustand. Die Bestandssporthalle Typ KT 60 L/72 ist nicht sanierungsfähig und wird nach dem Neubau der Zweifeldsporthalle zurückgebaut. Beide Bestandsgebäude sind zeitversetzt im Rah- men der einzelnen Bauabschnitte zurückzubauen.

Mit Abschluss der drei Bauabschnitte entsteht ein dauerhafter Schulstandort mit Zweifeldsport- halle, der nach der Nutzung als Bauauslagerungsstandort alternativ als dreizügige Oberschule ober als vierzügige Grundschule genutzt werden kann. Die Nutzung des Auslagerungsstandortes ist in einem ersten Schritt für die Gesamtsanierung der 92. Grundschule „An der Aue“ vorgese- hen. Dem würde sich bei entsprechendem Planungsfortschritt ab SJ 2023/2024 die Auslagerung der 91. Grundschule „Am Sand“, gefolgt von der Baufreimachung des Schulgebäudes Marien- berger Str. 7 anschließen.

Abwägung zwischen Sanierung Bestandsgebäude und Ersatzneubau

Das Schulgebäude wurde umfangreich untersucht und wäre grundsätzlich sanierungsfähig. Die Raumstruktur des Bestandsgebäudes Schultyp Dresden Atrium lässt jedoch die angestrebte fle- xible Nutzung als Bauauslagerungsstandort nicht zu. Die Gebäudestruktur (Raumgrößen, funkti- onale Zuordnung) ist nicht geeignet, die Anforderungen der Schulbaurichtlinie hinsichtlich Flä- chenvorgaben für eine Oberschule und in Teilen auch für eine Grundschule vollumfänglich zu erfüllen. Ein saniertes Gebäude wäre damit trotz eines erheblichen Investitionsvolumens immer kompromissbehaftet.

Für die Sanierung des Bestandsgebäudes wurden reine Baukosten (BWK, KG 300 / 400) in Höhe

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von ca. 7,167 Mio. Euro ermittelt. Die Vergleichskosten des Schulneubaus belaufen sich auf 11,054 Mio. Euro (BWK, KG 300 / 400). Die verwendeten Kennwerte sind in Anlage 11 darge- stellt. Die Kostendifferenz erklärt sich wesentlich aus den im Neubau zu realisierenden zusätzli- chen Flächen (Nutzungsqualität) sowie aus den höheren Baukosten, welche sich jedoch über die längere Restnutzungsdauer als nachhaltig darstellen.

Unter Berücksichtigung der höheren Nutzungsqualität und der im Vergleich zur Sanierung länge- ren Restnutzungsdauer des Schulgebäudes wird die Neuerrichtung des Gebäudes als wirtschaft- lichere Variante bewertet.

Allgemein/Lage

Der Schulstandort befindet sich im Stadtteil Seidnitz/Dobritz und gehört zum Stadtbezirk Blase- witz. Das Baugrundstück besteht aus den Flurstücken 156/16 und 156/17, welche sich beide im Eigentum der Landeshauptstadt Dresden befinden. Der Schulstandort ist in einem Wohngebiet angeordnet und wird dreiseitig durch öffentliche Straßen erschlossen. Östlich grenzt eine Rei- henhausbebauung an das Grundstück.

Das auf dem Grundstück befindliche Schulgebäude wurde bisher als Standort der Volkshoch- schule Dresden (VHS) genutzt. Mit dem Auszug der Geschäftsstelle der VHS in 2016 steht das Gebäude leer. Das Gebäude wird durch das Schulverwaltungsamt verwaltet. Die auf dem Gelän- de befindliche Sporthalle steht für Vereinsnutzungen zur Verfügung und wird zeitweise zur Aus- lagerung des Schulsportes genutzt.

Städtebauliche Einordnung/Erschließung

Das Grundstück liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, wonach das Grundstück planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu bewerten ist. Der Ent- wurf zum Flächennutzungsplan weist das Grundstück als Gemeinbedarfsfläche Schulen aus. Das direkte Umfeld bietet eine homogene Struktur und wird durch Nachkriegsbebauung von fünfge- schossigen Wohnhäusern in Zeilenbauweise geprägt.

Der Schulneubau und auch die im zweiten Bauabschnitt zu errichtende Sporthalle orientieren sich an der nördlichen Grundstücksgrenze. Mit dem Schulneubau im nordwestlichen Teil des Grundstückes und der zu errichtenden Sporthalle entsteht ein klare Nord-Süd-Aufteilung des Grundstücks mit der Anordnung der Gebäude im Norden und der Pausen und Sportfreiflächen im Süden. Die Erschließung mit Haupteingang und Vorplatz zum Schulgebäude sowie Zugang zur Sporthalle und die Anbindung der Stellplätze, erfolgt über die Nordseite des Grundstücks. Von hier aus ist auch die direkte Anbindung an den ÖPNV, Bodenbacher Straße/Dobritzer Straße, gewährleistet.

Baubeschreibung Schulgebäude/Gebäudekonzeption

Auf dem Grundstück Schilfweg 3 wird die unsanierte Bestandsschule vom Typ Dresden Atrium zurückgebaut und ein neuer, dreigeschossiger Baukörper errichtet. Das Raumprogramm lässt die alternative Unterbringung einer vierzügigen Grundschule, zweier zweizügiger Grundschulen (jeweils mit entsprechenden Horträumen) oder einer dreizügigen Oberschule zu.

Die Raumanordnung verknüpft schulische Funktionen gemäß dem Raumprogramm der Dresd- ner Schulbauleitlinie und gliedert sich in zwei Baukörper, die durch eine Erschließungsachse verbunden sind. Die Ausstattung orientiert sich an der Nutzung als Grundschule. Für eine späte- re Nutzung als Oberschule sind die Horträume zu Fachkabinetten umzurüsten. Die technische

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Anbindung der spezifischen Ausstattung Fachkabinette wird mit der Errichtung des Gebäudes gewährleistet. Die Ausstattung der Fachkabinette ist mit der Nutzung als Oberschule nachzurüs- ten.

Wird das Gebäude von zwei Grundschulen genutzt, bildet sich je eine Grundschule in einem Baukörper ab. Die gemeinschaftlich von beiden Grundschulen genutzten Räume wie Mensa, Musik- und Kunstraum sowie die Verwaltung befinden sich im Erdgeschoss. Bei einer Nutzung als Oberschule sind je neun Klassen, also drei Jahrgangsstufen, auf einem Geschoss angeordnet.

Die einzelnen Räume orientieren sich in jedem Baukörper um einen Innenhof. Die Fach- bzw.

Horträume sind entlang der Verbindungsachse angeordnet. Die Klassenzimmer liegen in zwei Spangen nördlich und südlich der Innenhöfe. In jedem Baukörper sind zwischen den Klassen- zimmerspangen am Innenhof liegend Selbstlernzonen eingeordnet. Diese Zonen können mittels flexiblen Trennwänden mit dem danebenliegenden Gruppenraum zusammengeschaltet werden und bieten damit Raum für ein differenziertes Lern- und Lehrangebot.

Die Schule soll im Systembau aus einem weitgehend vorgefertigten, dreidimensionale Raumzel- lensystem errichtet werden. Auf dem Markt finden sich sowohl Tragwerke aus Stahl, als auch aus Holz. Im Gegensatz zu dem bekannten Baukastensystem aus Containern bieten diese Sys- teme größere Freiheiten in der Gestaltung von Grundriss, Gebäudekubatur und Fassade. Raum- zellensysteme werden mit einem Vorfertigungsgrad von 70 % bis 90 % hergestellt. Dies wirkt sich durch die gesicherten Produktionsbedingungen nicht nur auf die Bauzeit, sondern auch auf die Qualität der Verarbeitung aus und hat mithin eine Risikominimierung zur Folge.

Die Wahl des Systembaus bietet gegenüber der konventionellen, massiven Bauweise, erheblich schnellere Bauabläufe. Ein weiterer Vorteil ergibt sich in der Nutzung des Gebäudes, die relativ leichte Bauweise ermöglicht es, mit entsprechender Nachtauskühlung und gut gesteuerter Lüf- tung, das Gebäude auch in den Sommermonaten für den Nutzungszeitraum im angemessenen Temperaturbereich zu halten.

Die Gründung und die Bodenplatte des Gebäudes werden in konventioneller Bauweise errichtet.

In der Fertigungshalle werden Raummodule mit Abmessungen bis ca. 3,0m x 19,0m x 3,5m be- stehend aus Boden, Decke sowie Wänden bzw. Stützen gefertigt. Diese werden auf die Baustelle gebracht und dort montiert. Anschließend werden alle modulübergreifenden Bauteile, wie die Fassade und diverse Leitungen ergänzt.

Die Fassadengestaltung spiegelt die Funktion des Gebäudes wider und ist als vorgehängte, hin- terlüftete Holzfassade vorgesehen. Die Fenster sind als feststehende Holzfenster mit Alumini- umdeckschalen geplant. Ein Lüftungsflügel wird hinter einem Holzgitterelement ausgebildet.

Außenliegender Sonnenschutz ist vorgesehen. Vier vorgehängte, horizontale Gesimsbänder aus Stahlbetonfertigteilen dienen zusätzlich der Verschattung und als Reinigungssteg. Das Gebäude wird barrierefrei erschlossen. Es wird hinsichtlich der Raumakustik und der haustechnischen Ausstattung den Anforderungen der Schulbaurichtlinie entsprechen.

Baubeschreibung Freianlagen

Die Außenflächen sind durch eine einfache und funktionale Gestaltung geprägt. Sie entsprechen einer dauerhaften Nutzung und umfassen die Pausen- und Sportfreiflächen, einen Schulgarten sowie den Vorplatz zum Haupteingang mit Stellplätzen für Fahrräder. Weiterhin sind die erfor- derlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge angeordnet. Die Realisierung der Freianlagen erfolgt entsprechend der geplanten Bauabschnitte. Mit dem 1. Bauabschnitt werden für den Schulbe-

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trieb angemessene Freiflächen zur Verfügung stehen. Die Einfriedung wird entsprechend dem neuen Schulstandort erweitert bzw. angepasst. Der vorhandene Großbaumbestand bleibt, so- weit er nicht im Baufeld liegt, erhalten.

Energetische Zielstellung bzw. Nachhaltigkeit

Der Neubau des Schulgebäudes erfüllt die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV).

Die Beheizung des Objektes erfolgt über einen separaten Anschluss an das örtliche Fernwärme- netz.

Auf der Dachfläche des Schulgebäudes ist die Errichtung einer PV-Anlage vorgesehen. Der er- zeugte Strom ist zur Eigennutzung vorgesehen, überschüssiger Strom wird eingespeist.

Die Dachfläche des Schulgebäudes wird zu ca. zwei Dritteln als Gründach (extensive Begrünung) ausgebildet. Dies dient dem Regenwassermanagement, bildet eine wertvolle Biotop-Fläche und wirkt städtischen Überwärmungstendenzen entgegen.

Zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes werden alle Aufenthaltsräume an der Ost- und Südfassade mit einem außenliegenden Sonnenschutz versehen.

Nutzerabstimmung entfällt

Planungsprozess und Bauausführung

Die Errichtung des Schulgebäudes erfolgt im Modulbau unter Verwendung weitgehend vorge- fertigter Raumzellen (Module). Die Module werden mit fertigen Oberflächen und haustechni- scher Ausstattung vorgefertigt. Die fertigen Module werden dann auf die Baustelle geliefert und dort miteinander verbunden. Daher weichen der Bauablauf und die Terminierung der einzelnen Bauschritte von einer konventionellen Bauausführung mit Einzelvergabe der Bauleistungen ab.

Der Vorzug des Systembaus begründet sich unter anderem auch in der notwendigen Fertigstel- lung zum Schuljahr 2021/2022. Der Fertigstellungstermin bildet die Basis für die geplante Ge- samtsanierung der 92. Grundschule, direkt gefolgt von der 91. Grundschule und der 33. Grund- schule. Weiterhin bildet der Standort einen essentiellen Baustein für die Schulbaustrategie Dresden. Deren Ziele und der damit verbundene Abbau des Sanierungsstaus an den Kommuna- len Schulen können sonst nicht erreicht werden.

Die ersten Planungsphasen bis einschließlich Bauantrag (Lph. 3 und 4 HOAI) müssen entspre- chend eines herkömmlichen Bauvorhabens in allen Fachdisziplinen geplant werden. Auf Grund- lage der Entwurfsplanung wird anstelle der Ausführungsplanung (Lph. 5 HOAI) sowie der Vorbe- reitung der Vergabe (Lph. 6 HOAI) eine funktionale Leistungsbeschreibung sowie eine Leitde- tailplanung für den Modul-Hersteller erarbeitet. Die Leistungsbeschreibung lässt gewisse Frei- heit bei der Wahl der Konstruktion und Detailierung, um einen möglichst breiten Bieterkreis anzusprechen. Die gestalterischen Absichten werden durch eine Leitdetailplanung genau vorge- geben.

Auf Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie der Leitdetails wird die Genehmi- gungsplanung erarbeitet. Parallel zur Genehmigungsplanung erfolgt bereits die Ausschreibung

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der Bauleistungen (Lph. 7 HOAI). Abweichend von der Dienstordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (DO Vergabe II.5, Abs. 1, Satz 2) ist das Vergabeverfahren hier ohne Vorlage der Bau- genehmigung zu beginnen. Die Bauleistungen werden parallel zum Baugenehmigungsverfahren ausgeschrieben. Es wird sichergestellt, dass zum Zeitpunkt der Vergabe der Bauleistungen die Baugenehmigung vorliegt. Die Abweichung ist erforderlich, um den Baubeginn Ende November 2020 und damit die geplante Fertigstellung im August 2021 zu sichern.

Nach Vergabe der Bauleistungen übernimmt der Modul-Hersteller die eigentliche Ausführungs- planung als Werk- und Montageplanung. Die Ausführungsplanung kann damit konsequent auf das jeweilige Modulsystem ausgerichtet werden. Die Kontrolle auf Übereinstimmung mit dem vereinbarten Soll (funktionale Leistungsbeschreibung und Leitdetailplanung) erfolgt während der Ausführungsplanung sowie der Bauzeit durch die projektbegleitenden Planungsbüros.

Der Rückbau des Bestandsgebäudes ist ab November 2020 vorgesehen und schließt mit der Fer- tigung der Bodenplatte bis März 2021 ab. Die Fertigung der Module im Werk beginnt im Februar 2021. Die ersten Module werden ab April 2021 gesetzt. Die Errichtung des Gebäudes ist im Au- gust 2021 abgeschlossen. Zu diesem Termin soll auch die Gestaltung der Freianlagen beendet werden. Gegebenenfalls finden Pflanzungen im Herbst 2021 statt.

Die Nutzungsaufnahme des Schulgebäudes und der Freianlagen ist für den Schuljahresbeginn 2021/2022 geplant.

Der Ersatzneubau einer Zweifeldsporthalle wird in einem konventionellen Planungs- und Bau- prozess umgesetzt. Das Vorhaben wird dem Stadtrat mit einer gesonderten Vorlage zur Be- schlussfassung vorgelegt. Der Rahmenterminplan wird mit Anlage 13 lediglich zur Kenntnis ge- geben.

Folgemaßnahmen

Nach Ausführung der geplanten Leistungen sind am Schulgebäude sowie den bearbeiteten Be- reichen der Freianlagen keine Folgemaßnahmen notwendig.

Zur vollständigen Fertigstellung des Schulstandortes Schilfweg werden zwei weitere Bauab- schnitte erforderlich. Nach Fertigstellung der hier gegenständlichen Errichtung des Schulgebäu- des und der für die Nutzung erforderlichen Pausenflächen (BA 1) schließt sich in einem zweiten Bauabschnitt der Neubau einer Zweifeldsporthalle an (BA 2) und schließlich der Rückbau der Bestandssporthalle sowie das Herrichten der ergänzenden Sportfreiflächen (BA 3).

Die Unterteilung des Bauablaufes in die Errichtung des Schulneubaus und die Errichtung der Sporthalle ist erforderlich, um die Terminvorgaben zur Fertigstellung des Schulgebäudes zum Schuljahresbeginn 2021/2022 zu gewährleisten. Die Sporthalle wird in einem konventionellen Planungs- und Bauablauf ausgeführt und dem Stadtrat in einer gesonderten Vorlage zum Be- schluss vorgelegt.

Finanzierung Schulgebäude

Die Gesamtkosten für den Neubau des Schulgebäudes sowie den im ersten Bauabschnitt umzu- setzenden Arbeiten in den Außenanlagen belaufen sich laut Kostenschätzung auf

17 450 000 Euro (brutto, inkl. Ausstattung). Zuzüglich der prognostizierten Baupreissteigerung auf das Jahr der Fertigstellung belaufen sich die Kosten für das Vorhaben auf 18 965 000 Euro (brutto, inkl. Ausstattung), die gemäß Anlage 16 veranschlagt werden.

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Das Vorhaben ist als Bauauslagerungsstandort (sog. Interims- und Behelfsbauten) nach Förder- richtlinie Schulische Infrastruktur (FöRi SIF) nicht förderfähig.

Nach Abschluss des Bauvorhabens sind für das Schulgebäude jährliche Betriebskosten in Höhe von 280 000 Euro zu veranschlagen. Die Instandhaltungskosten (Werterhaltung) werden über den Lebenszyklus betrachtet auf jährlich rund 155 000 Euro geschätzt. (vgl. Anlage 15).

Entsprechend der einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen sind weiterhin die Ab- schreibungen gemäß Anlage 17 im Haushalt zu veranschlagen.

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 Deckblatt/Gebäudekubatur Anlage 2 Luftbild (Bestand)

Anlage 3 Plangebiet/Schwarzplan

Anlage 4 Lageplan Endzustand Schulgebäude und Sporthalle Anlage 5-7 Grundriss Schulgebäude

Anlage 8 Schnitte Schulgebäude Anlage 9-10 Ansichten Schulgebäude Anlage 6 Ansicht Ost und Nord

Anlage 11 Kostenvergleich Sanierung/Neubau Anlage 12 Rahmenterminplan Schulgebäude Anlage 13 Rahmenterminplan Zweifeld-Sporthalle Anlage 14 Kostenschätzung Schulgebäude

Anlage 15 Baunutzungskosten

Anlage 16 Kosten- und Finanzierungsplan Anlage 17 Abschreibung (AfA)

Dirk Hilbert

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Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Landeshauptstadt Dresden

für Grund‐ oder Oberschulen mit 2‐Feldsporthalle

Bauauslagerungsschule Schilfweg 

Ersteller: Peter Zirkel Gesellschaft von Architekten mbH, Vorentwurfsplanung

V0157/19

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Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 2

Landeshauptstadt Dresden

Luftbild

Ersteller: STESAD GmbH

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Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 3

Landeshauptstadt Dresden

Plangebiet

Ersteller: Peter Zirkel Gesellschaft von Architekten mbH, Vorentwurfsplanung

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Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 4

Landeshauptstadt Dresden

Lageplan Endzustand Schulgebäude und Sporthalle

Ersteller: Peter Zirkel Gesellschaft von Architekten mbH, Vorentwurfsplanung, Maßstab 1:1.000

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Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 5

Landeshauptstadt Dresden

Grundriss EG Schulgebäude

Ersteller: Peter Zirkel Gesellschaft von Architekten mbH, Vorentwurfsplanung

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Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 6

Landeshauptstadt Dresden

Grundriss 1. OG Schulgebäude

Ersteller: Peter Zirkel Gesellschaft von Architekten mbH, Vorentwurfsplanung, Maßstab 1:200

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Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 7

Landeshauptstadt Dresden

Grundriss 2. OG Schulgebäude

Ersteller: Peter Zirkel Gesellschaft von Architekten mbH, Vorentwurfsplanung, Maßstab 1:200

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Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 8

Landeshauptstadt Dresden

Schnitte A, B ‐ Schulgebäude

Ersteller: Peter Zirkel Gesellschaft von Architekten mbH, Vorentwurfsplanung, Maßstab 1:200

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Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 9

Landeshauptstadt Dresden

Ansicht Nord, Ost ‐ Schulgebäude

Ersteller: Peter Zirkel Gesellschaft von Architekten mbH, Vorentwurfsplanung, Maßstab 1:200

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Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 10

Landeshauptstadt Dresden

Ansicht Süd, West ‐ Schulgebäude

Ersteller: Peter Zirkel Gesellschaft von Architekten mbH, Vorentwurfsplanung, Maßstab 1:200

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Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 11

Landeshauptstadt Dresden

Kostenvergleich Sanierung/Neubau

Gesamtsanierung Schultyp Dresden ‐ Atrium Neubau Auslagerungsstandort

Nutzung durch 4zügige Grundschule mit Hort Nutzungsoption: 4‐zügige Grundschule,

zwei 2‐zügige Grundschulen, 3‐zügige Oberschule 

Gesamtkosten KG 300/400 7.167.000 Euro 11.540.000 Euro

Nettogeschossfläche

NGF 3.840 m² 1.866 Euro/m²

NGF 5.195 m² 2.221 Euro/m²

Bruttogeschossfläche BGF 4.340 m² 1.651 Euro/m² BGF 5.827 m² 1.980 Euro/m²

Nutzfläche NUF 2.705 m² 2.650 Euro/m² NUF 3.467 m² 3.329 Euro/m²

Bruttorauminhalt BRI 14.999 m² 478 Euro/m² BRI 21.566 m² 535 Euro/m²

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Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 12

Landeshauptstadt Dresden

Rahmenterminplan Schulgebäude

Nr. Vorgang Beginn Ende Status

01

LPH 2 ‐ Vorplanung  14.08.2019 05.11.2019 erledigt

02

VgV‐Verfahren Planer / Fachplaner LPH 3 ‐ 9 23.09.2019 11.02.2020 in Arbeit

03

LPH 3 ‐ Entwurfsplanung  12.02.2020 21.04.2020

04

LPH 5 / 6 ‐ Ausschreibung mit Leitdetails 22.04.2020 14.07.2020

05

LPH 4 ‐ Genehmigungsplanung 15.07.2020 11.08.2020

06

LPH 7 ‐ Vergabe 15.07.2020 30.11.2020

07

LPH 4 ‐ Genehmigungsfrist 12.08.2020 13.11.2020

08

LPH 8 ‐ Baubeginn 04.11.2020

09

LPH 8 ‐ Abbruch Bestand 04.11.2020 23.03.2021

10

LPH 8 ‐ Werk‐ und Montageplanung 01.12.2020 23.02.2021

11

LPH 8 ‐ Fertigung 24.02.2021 20.04.2021

12

LPH 8 ‐ Baustelle 21.04.2021 10.08.2021

13

LPH 8 ‐ Freianlagen 16.06.2021 10.08.2021

14

Baufertigstellung 10.08.2021

15

Ausstattung 11.08.2021 31.08.2021

16

Nutzungsaufnahme 03.09.2021

17

Abrechnung 31.12.2021

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Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 13

Landeshauptstadt Dresden

Rahmenterminplan Zweifeld‐Sporthalle / 

Rückbau Bestandssporthalle / Frei‐ und Sportanlagen

Nr. Vorgang Beginn Ende Status

01

VgV alle Verfahren LPH 2 ‐ 9  02.12.2019 17.11.2020

02

LPH 2 – Vorplanung  18.11.2020 14.01.2021

03

LPH 3 – Entwurfsplanung  22.01.2021 22.03.2021

04

LPH 4 – Genehmigungsplanung 07.04.2021 05.05.2021

05

LPH 4 – Genehmigungsfrist 05.05.2021 30.07.2021

06

LPH 5 – Ausführungsplanung 06.05.2021 31.08.2021

07

LPH 6 – Ausschreibung  02.08.2021 27.12.2021

08

LPH 7 – Vergaben 29.10.2021 23.05.2022

09

LPH 8 – Baubeginn Sporthalle 18.04.2022

10

LPH 2 ‐3 – Voruntersuchungen Abbruch Bestandssporthalle 08.12.2022 05.04.2023

11

LPH 8 – Nutzungsaufnahme neue Sporthalle 31.07.2023

12

LPH 4 – Abbruchgenehmigung Bestandssporthalle 05.04.2023 04.05.2023

13

LPH 5 ‐ 7 – Planung Abbruch Bestandssporthalle 04.05.2023 01.08.2023

14

LPH 5 ‐ 7 – Planung Gestaltung Frei‐ und Sportanlagen 06.02.2023 27.11.2023

15

LPH 8 – Abbruch Bestandssporthalle 01.08.2023 24.11.2023

16

LPH 8 – Baubeginn Frei‐ und Sportanlagen 28.11.2023

17

Nutzungsbeginn Frei‐ und Sportanlagen 21.05.2024

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Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 14

Landeshauptstadt Dresden

Kostenschätzung Schulgebäude

alle Kosten inkl. 19 % MwSt

KG Bezeichnung Kosten

100 Grundstück 0 EUR

200 Herrichten + Erschließen 762.000 EUR

300 Bauwerk ‐ Baukonstruktion 8.257.000 EUR

400 Bauwerk ‐ Technische Anlagen 2.797.000 EUR

BWK Bauwerkskosten 11.054.000 EUR

500 Außenanlagen 1.292.000 EUR

600 Ausstattung 1.579.000 EUR

700 Baunebenkosten 2.763.000 EUR

GK Gesamtkostenrahmen KG 100 – 700 (Basiskosten ohne BPI) 17.450.000 EUR

BPI Baupreisindex 1.515.000 EUR

BK Basiskosten (inkl. Baupreisindex ‐ BPI) / ohne Projektrisiken 18.965.000 EUR

(24)

Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 15

Landeshauptstadt Dresden

Baunutzungskosten

KG Bezeichnung Kosten [EUR / a]

300 Betriebskosten 280.000

400 Instandsetzungskosten 155.000

KG Bezeichnung Kosten [EUR / a]

300 Betriebskosten 77.000

400 Instandsetzungskosten 20.000

Schulgebäude

2‐Feldsporthalle

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Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 16

Landeshauptstadt Dresden

Kosten‐ und Finanzierungsplan

Bezeichnung Projekt Projekt‐Nr.

(bzw. PSP‐Nr.) Sachkonto Vorjahre IST

Übertrag

aus 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Summe

veranschlagte Auszahlungen (SAP) A 70.400003.700.016 78510000 79.073 70.927 100.000 0 0 250.000

Veränderung Auszahlungen Bau B HI.4090141 78510000 0 9.015.000 8.121.000 17.136.000

Veränderung Auszahlungen Ausstattung B HI.4090141 07100000 1.579.000 1.579.000

Summe Auszahlungen neu C = A + B 79.073 70.927 100.000 9.015.000 9.700.000 18.965.000

veranschlagte Einzahlungen (SAP) D HI.4090141 68110000 0 0 0

Veränderung Einzahlungen E HI.4090141 68110000 0 0 0

Summe Einzahlungen neu F = D + E 0 0 0 0 0

veranschlagte Eigenmittel (SAP) G = A ‐ D 79.073 70.927 100.000 0 0 250.000

Eigenmittel neu (Planung) H = C ‐ F 0 0 0 9.015.000 9.700.000 18.715.000

Deckung des Mehrbedarfs Veränderung Auszahlungen

Sammelprojekt Investitionsprogramm A40 70.400006 78510000

07100000 0 ‐9.015.000 ‐9.700.000 ‐18.715.000

Veränderung Einzahlungen 

Sammelprojekt Investitionsprogramm A40  70.400006 68110000 0 0

Veränderung VE

Sammelprojekt Investitionsprogramm A40  2019 für 70.400006 78510000 ‐9.015.000 ‐8.500.000 ‐17.515.000

Verpflichtungsermächtigungen (VE) Summe 0 9.015.000 9.700.000 18.715.000

veranschlagte VE (SAP) 2019 für HI.4090141 78510000 0 0 0

erforderliche Veränderung VE* 2019 für HI.4090141 78510000 9.015.000 8.121.000 17.136.000

erforderliche Veränderung VE* 2019 für HI.4090141 07100000 0 1.579.000 1.579.000

Gesamtkosten Bau (ohne VOL‐Ausstattung, mit Baupreisindex)  nach vorliegender Kostenberechnung 17.386.000 Euro.

Der Ausstattungsbedarf nach VOL beläuft sich auf: 1.579.000 Euro.

Die prognostizierten Gesamtkosten (brutto, mit VOL‐Ausstattung/Baupreisindex) des Vorhabens belaufen sich auf: 18.965.000 Euro.

Insgesamt stellt die Landeshauptstadt Dresden Eigenmittel (einschließlich Ausstattung) in 

Höhe von 18.965.000 Euro zur Verfügung.

Es werden für die Ausschreibungen für 2019‐2021 insgesamt Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von  18.715.000Euro benötigt.

* bei nicht Inanspruchnahme der VE 2019 für 2021, ist diese auf 2020 für 2021 zu übertragen

(26)

Geschäftsbereich Bildung und Jugend Schulverwaltungsamt

Schule Schilfweg SCHILF mit 2‐Feldsporthalle  Anlage: 17

Landeshauptstadt Dresden

Berechnung Abschreibung

Projektnummer:

70.400003.700.016 / HI.4090141  NN_Schilfweg_Sanierung_Schulgebäude

Bezeichnung  Kosten ohne BPI gesamt 

Kosten inkl. BPI

gesamt  Nutzungsdauer Abschreibung pro Jahr

Neubau Schulgebäude 14.579.000,00 €  15.970.669,43 €  60 266.177,82 € 

Neubau Sporthalle ‐ €  ‐ €  50 ‐ € 

Außenanlagen 1.292.000,00 €  1.415.330,57 €  25 56.613,22 € 

Ausstattung 1.579.000,00 €  1.579.000,00 €  4 394.750,00 € 

Baumaßnahme gesamt

17.450.000,00 €  18.965.000,00 €  717.541,05 € 

Die Abschreibungen für die gesamte Baumaßnahme betragen in den Jahren nach Fertigstellung

Jahre Betrag pro Jahr

1 bis 4 717.541,05 € 

5 bis 25 322.791,05 € 

26 bis 50 266.177,82 € 

51 bis 60 266.177,82 € 

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LANDESHAUPTSTADT DRESDEN BESCHLUSSAUSFERTIGUNG

Stadtrat (SR/047/2018)

Sitzung am: 25.01.2018 Beschiuss zu: V1792/17 Gegenstand:

Fortschreibung der Schulnetzplanung, Planteile Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, be rufsbildende Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und Schulen in nicht kommunaler

Trägerschaft Beschiuss:

1. Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung der Schulnetzplanung für die Planteile Grund schulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen, Förderschulen. Schulen des zweiten Bildungsweges und Schulen in nicht kommunaler Trägerschaft gemäß Anlage 1 (Teil 1 Standortpläne und langfristige Zielplanung) und Anlage 2 (Teil 2 Tabellen und Über sichten) zur Vorlage mit folgenden Änderungen:

1.1. Die Verlagerung der „Schule für geistig Behinderte,Robinsonschule'", Schweizer Stra ße 7 an den Standort Konkordienstraße 12 a zum 1. August 2019 und damit die Erwei terung der 14. Grundschule wird abgelehnt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwiefern kurzfristig durch eine zeitweilige bauliche Entlastung (z. B. durch MRE für die Schulspeisung) der angespannten Raumsituation am Schulstandort Schweizer Straße 7 begegnet werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat bis 30. April 2018 vorzulegen.

1.2. Die 126. Grundschule ist zum Schuljahr 2019/2020 am Standort Cämmerswalder Stra ße zu gründen, sofern die baulichen Voraussetzungen dafür neben der Vorgründung der 150. Oberschule am gleichen Standort geschaffen werden können. Um den prog nostizierten Fehlbedarf im Grundschulbezirk Plauen 2 ab dem Schuljahr 2018/2019 zu decken, ist auch eine Änderung der Grundschulbezirke Plauen 1 und 2 zu prüfen, je doch unter Ausschluss einer Zusammenlegung der Grundschulbezirke. Aufgrund der Vorgründung der 150. Oberschule am Standort Cämmerswalder Straße 41 ist eine Vorgründung der Grundschule am Höckendorfer Weg 2 zu prüfen. Das Ergebnis ist dem Stadtrat bis 30. April 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.

(28)

- 2 -

1.3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30. Juni 2018 dem Stadtrat einen Vorschlag zu unterbreiten, wie und wo in Schönfeld-Weißig zusätzliche Grundschul plätze entstehen können.

1.4. Die Versorgungssituation in allen drei Grundschulbezirken im Dresdner Westen

(Cotta 1, Cotta 2, Cotta 3) ist angespannt. Sollte eine Erweiterung der 74. Grundschule Gompitz nicht möglich sein, ist in der Nähe ein Neubau der 74. Grundschule zu errich ten, welcher mindestens zwei Züge pro Schuljahr aufnehmen kann. Das jetzige Schul haus soll dann den Hort der 74. Grundschule beherbergen und so die Hortqualität ver bessern. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist dem Stadtrat bis 30. Juni 2018 vor zulegen.

1.5. Um den Bedarf im Grundschulbezirk Altstadt I langfristig zu sichern, ist zu prüfen, wie weitere Grundschulkapazitäten spätestens zum Schuljahr 2023/2024 realisiert werden können. Insbesondere ist die Errichtung einer bis zu vierzügigen Grundschule im Be reich Lingnerstadt/Cockerwiese zu prüfen. Dem Stadtrat ist bis zum 31. Oktober 2018 ein Vorschlag für einen weiteren Grundschulstandort zu unterbreiten.

1.6. Um dem bereits für 2018/2019 prognostizierten Fehlbedarf im Grundschulbezirk Blasewitz 2 zu begegnen, wird der Oberbürgermeister beauftragt, eine zeitweise Er weiterung der 44. Grundschule oder die Einrichtung eines weiteren Grundschulstan dortes zu prüfen, vordergründig durch eine Reaktivierung der ruhenden oder Bauaus lagerungsschulen (Altenberger Straße 83, Berthelsdorfer Weg 2). In die Abwägung ist das Ansinnen der Freien Evangelischen Schule zur Einrichtung eines Gymnasiums ein- zubeziehen. Der Standort Altenberger Straße 83 bleibt als dauerhafter Schulstandort erhalten. Eine fünfzügige Führung der 33. Grundschule wird abgelehnt. Das Ergebnis ist dem Stadtrat bis 30. April 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.

1.7. Im Grundschulbezirk Pieschen 1 wird das Gebäude Konkordienstraße 12 a nach Auszug der Außenstelle des Förderzentrums „A.-S.-Makarenko" zum voraussichtlich 1. August 2019 der 8. Grundschule (Konkordienstraße 12) zugeordnet und ggf. zunächst als Bau auslagerungsstandort für die Sanierung des Gebäudes der 8. Grundschule genutzt.

Nach Abschluss der Sanierung wird der erweiterte Standort der 8. Grundschule zur schrittweisen und bedarfsgerechten Schaffung von zusätzlichen Kapazitäten im Grund schulbezirk Pieschen 1 genutzt und die 8. Grundschule bis zu vierzügig in beiden Ge bäuden geführt.

1.8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Kapitel „Autismus" sprachlich und inhalt lich zu überarbeiten, da es den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen im Autis musspektrum nicht gerecht wird. Dazu sind die eingegangenen Stellungnahmen zu be rücksichtigen. Eine entsprechende Überarbeitung ist dem Stadtrat unter Einbeziehung des Beirates für Menschen mit Behinderung bis zum 30. April 2018 zur erneuten Be schlussfassung vorzulegen.

1.9. Die 147. Grundschule am Standort Maxim-Gorki-Straße 4 und die Schule für Hörge schädigte, Förderzentrum „Johann-Friedrich-Jencke-Schule" am Standort Maxim- Gorki-Straße 4 sind bei Zustimmung der Schulkonferenzen ab 1. August 2018 als Schul zentrum nach § 22 Absatz 3 Satz 3 Sächsisches Schulgesetz in der ab 1. August 2018 geltenden Fassung zuführen.

(29)

1.10. Der Oberbürgermeisterwird beauftragt, umgehend gemeinsam mit den Dresdner Grundschulen zu beginnen festzulegen, welche Grundschulen sich am Inklusionsmo dell beteiligen und mit den Dresdner Schulen darüber hinaus Gespräche überdie Bil dung von Kooperationsverbünden aufzunehmen, die zum 1. August 2018 für Dresden definiert sein sollen. Der Oberbürgermeister initiiert in Zusammenarbeit mit den kommunalen Schulen einen Prozess zur Umsetzung der Inklusionsregelungen im Schulgesetz und erarbeitet eine gesamtstädtische Inklusionsstrategie. Dem Ausschuss für Bildung ist quartalsweise über diesen Prozess zu berichten. Die möglicherweise er forderliche Anpassung der Schulnetzplanung an die Inklusionserfordernisse sowie ak tuelle Schülerzahlprognosen sind mit einer Fortschreibung und/oder Evaluierung des Schulnetzplans dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.

1.11. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Ver sorgungswirksamkeit der 151. Oberschule spätestens zum Schuljahr 2022/2023 zu ge währleisten. Es ist zu prüfen, wo die 151. Oberschule bereits vorzeitig an einem Inte rimsstandort vorgegründet werden kann. Dabei sind insbesondere die mobilen Raum einheiten des Gymnasiums Klotzsche in die Prüfung einzubeziehen. Dem Stadtrat ist bis zum 30. Juni 2018 eine Vorlage zur Gründung der Schule einschließlich des Varian tenvergleichs unterschiedlicher Lösungen vorzulegen.

1.12. Die Universitätsschule, die zum Schuljahr 2018/2019 am Standort Pfotenhauerstraße 42 gegründet wird, erhält einen stadtweiten Grundschulbezirk für die dort einzurich tenden drei Grundschulzüge.

1.13. Die Verlagerung der 10. Grundschule vom Standort Struvestraße 11 an den Standort Zinzendorfstraße 4 und die Verlagerung der Schule für Erziehungshilfe „Erich Kästner"

vom Standort Zinzendorfstraße 4 an den Standort Struvestraße 11 zum 1. August 2018 werden abgelehnt.

1.14. Die Zügigkeit der 113. Grundschule wird von 4 auf 3 reduziert zur dauerhaften Absi- . cherung als DAZ-Standort mit Vorbereitungsklassen Ausländer (VKA).

1.15. Um die bereits seit Schuljahr 2017/2018 erfolgte Einrichtung eines vierten Zuges an der 113. Grundschule zeitnah zu beenden und um dem bereits im Schuljahr 2018/2019 abzusehendem Kapazitätsengpass im Grundschulbezirk Altstadt 1 zu begegnen, wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen und dem Stadtrat bis 30. April 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen, inwiefern die Grundschulausbildung für Kinder mit sportlicher Begabung in eine am Sportschulzentrum Messering 2 a einzurichtende Grundschule verlagert werden kann, um an der 10. Grundschule Struvestraße aus schließlich die grundschulische Versorgung von Kindern im Schulbezirk Altstadt 1 si

cherzustellen.

1.16. Im Grundschulbezirk Cotta 3 wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, inwie fern der mittelfristig prognostizierte Fehlbedarf (von 2019/2020 bis 2022/2023) von einem Zug durch eine zeitweilige bauliche Entlastung der 77. Grundschule (z. B. durch MRE für die Schulspeisung) gedeckt werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat bis 30. April 2018 vorzulegen.

(30)

- 4 -

1.17. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Schülerprognose für den Grundschulbe zirk Cotta 1 unter Berücksichtigung der VKA- und LRS-Klassen an der 135. und

139. Grundschule, die einer vierzügigen Führung entgegenstehen, zu aktualisieren und neu zu bewerten. Im Ergebnis der Bewertung soll unter Berücksichtigung einer Erwei terung der 74. Grundschule Gompitz entschieden werden, ob für den Grundschulbe zirk Cotta 1 eine Teilung angebracht ist. Das Ergebnis ist dem Stadtrat bis

30. April 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.

1.18. Die 35. Grundschule nimmt weiterhin Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitspra che" auf. Dabei ist jedoch zu prüfen, wie unter Einbeziehung des Horthauses Lö.We.

trotz VKA an der 35. Grundschule bei Bedarfdie Aufnahme eines vierten Zuges reali siert werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat bis 30. April 2018 vorzu

legen.

1.19. Zur Entlastung der Grundschulen im Dresdner Norden (GSB Klotzsche, ESB Langebrück, ESB Weixdorf) wird der Oberbürgermeister beauftragt, eine Reaktivierung des ehema ligen Schulstandortes Alexander-Herzen-Straße 64 zu prüfen und das Ergebnis dem Stadtrat bis 30. April 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.

1.20. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Schulnetzplan eine Vernetzung mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und seiner Fort schreibung vom 22. Juni 2017 vorzunehmen im Sinne der dort formulierten Vision für die Landeshauptstadt: „[...] Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung haben uneingeschränkten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem. Sie können gemeinsam auf eine in Jeder Hinsicht barrierefreie Schule gehen [...]". Im Schulnetzplan muss deut lich werden, wie diese Ziele in der Praxis umgesetzt werden sollen, bzw. wie diese Zie le perspektivisch angegangen werden. Eine entsprechende Überarbeitung ist dem Stadtrat unter Einbeziehung des Beirates für Menschen mit Behinderung bis zum 30. April 2018 vorzulegen.

1.21. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze im Bereich der Grundschulen und Ober schulen ist für eine zunehmende Integration von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung nicht ausreichend. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Schul netzplan eine Reserve einzurechnen, um mehr Klassen mit 25 oder weniger Schülerin nen und Schülern zu bilden und die Bedingungen für eine Integration zu verbessern.

Ein entsprechender Vorschlag ist dem Stadtrat unter Einbeziehung des Beirates für Menschen mit Behinderung bis zum 30. April 2018 vorzulegen.

1.22. Die Auslagerung von einzelnen Klassen der „Schule für geistig Behinderte

,Robinsonschule'", Schweizer Straße 7 an den Standort Marienberger Straße 7 seit dem Schuljahr 2017/2018 ist umgehend zu beenden. Für zeitweise Überhänge ist ab Schuljahr 2018/2019 der Standort des Ehrenfried-Walther-von-Tschirnhaus-

Gymnasiums auf der Bernhardstraße 18 zu nutzen. Der Oberbürgermeister wird beauf tragt, eine geeignete Kooperation zwischen 14. Grundschule, Robinsonschule und Eh- renfried-Walther-von-Tschirnhaus-Gymnasium zu fördern mit dem Ziel, diese ab 1. August 2018 zum Schulzentrum nach § 22 Absatz 3 Satz 3 Sächsisches Schulgesetz in der ab 1. August 2018 geltenden Fassung zu entwickeln.

(31)

1.23. Die Errichtung eines dreizügigen Gymnasiums am neuen Schulstandort Freiberger Straßewird abgelehnt. Stattdessen ist am Standort Freiberger Straße eine fünfzügige

Oberschule zu entwickeln als Standort für die 150. Oberschule.

1.24. Das Berufsschulzentrum „Franz-Ludwig-Gehe" wird nach Neubau eines Standortes im Dresdner Osten zum nächstmöglichen Zeitpunkt an diesen verlagert. Der Oberbürger meister wird beauftragt, sich beim Freistaat Sachsen für die Einrichtung eines berufli chen Gymnasiums am neuen Standort des Berufsschulzentrums einzusetzen.

1.25. Das Gymnasium LEO wird spätestens bis zum Schuljahr 2022/2023 vom Standort Berthelsdorfer Weg in einen Neubau eines Standortes im Dresdner Osten verlagert.

1.26. Am Leutewitzer Ring 141 wird spätestens zum Schuljahr 2019/2020 unter Nutzung des zweiten Gebäudeteils ein zunächst dreizügiges Gymnasium eingerichtet. Nach Auszug des Berufsschulzentrums „Franz-Ludwig-Gehe" nutzt das Gymnasium beide Gebäude teile und wird fünfzügig ausgebaut.

1.27. Die Universitätsschule wird zum Schuljahr 2018/2019 am Standort Pfotenhauer Straße 42 gegründet und führt drei Züge Grund- und Oberschule. Das geplante Gymnasium Johannstadt wird abgelehnt.

1.28. Die Zügigkeit der 101. Oberschule wird ab Schuljahr 2018/2019 auf dreizügig begrenzt.

1.29. Der geplante Neubau einer Oberschule am Standort Cockerwiese ist vor dem Hinter grund der benötigten neuen Grundschule im Bereich Lingnerstadt und der Fünfzügig- keit der 150. Oberschule an der Freiberger Straße neu zu prüfen. Das Ergebnis ist dem Stadtrat bis 30. April 2018 vorzulegen.

1.30. Der Stadtrat weist die Feststellung zurück, es habe zum Schuljahr 2017/2018 eine deutliche Verringerung des Anteils von Schülerinnen und Schülern gegeben, welches sich an einer Oberschule angemeldet haben (resp. einen deutlich höheren Anteil An meldungen am Gymnasium). Der Stadtrat stellt fest, dass der Wechselanteil von kom munalen Grundschulen zu kommunalen Gymnasien in Dresden seit 2006 bei 49 Pro zent bis 50 Prozent liegt. Lediglich der Anteil der Anmeldungen von Kindern mit Bil dungsempfehlung Gymnasium einer kommunalen Grundschule an einem kommunalen Gymnasium ist 2017 geringfügig von 73,3 Prozent auf 77,8 Prozent angestiegen. Ent sprechende Aussagen im Schulnetzplan (beispielsweise auf Seite 22, 86,112) sind zu korrigieren.

1.31. Im Schulnetzbericht (Anlage 2 zur Vorlage) sind die Schulen mit dem Stammort, nicht am Auslagerungsstandort darzustellen. Im Schulnetzbericht sind zudem - wie auch im Schulnetzplan 2012-für alle Schulen „Priorität Bau Schulgebäude" und „Priorität Bau Sporthalle" anzugeben. Dabei sind über die rollstuhlgerechte Zugänglichkeit hinaus weitere Ausstattungsmerkmale für „behindertengerechte" Schulgebäude darzustellen.

Alle Gebäudetypen, die als „Dresden (Schustertyp)" bezeichnet werden, sind zu korri gieren. Im Regelfall dürfte es sich hierbei um Atriumtyp Dresden oder Typ Dresden

R 81 handeln.

(32)

1.32. Seite 24 des Schulnetzplanes Teil 1 (Anlage 1 zur Vorlage) ist folgendermaßen zu än dern: „Die Berechnungsgrundlagen sind die bereinigten Bevölkerungsprognosen der sechsjährigen Kinder im jeweiligen gemeinsamen Schulbezirk/Einzelschulbezirk der

Kommunalen Statistikstelle vom Oktober 2016."

1.33. Im Schulnetzplan ist die ab 2023 geltende Klassenobergrenze an Grundschulen von 25 zu beachten. Dies gilt vor allem in Hinblick auf Fragen der inklusiven Beschulung, des Zuzugs von Familien mit schulpflichtigen Kindern nach Dresden und des Zugangs aus Vorbereitungsklassen in die Regelschule. Alle entsprechenden Planungen, die davon ausgehen, Bedarfe im Puffer bis zur Klassenobergrenze von 28 Kindern auffangen zu können, sind entsprechend zu überarbeiten. Insbesondere im gemeinsamen Schulbe zirk Ortsamt Schönfeld-Weißig ist die Planung dahingehend anzupassen, dass nicht mit einer Klassenbildung im Bereich der (bisherigen) Klassenobergrenze gerechnet wird (Seite 51). Das Ergebnis ist dem Stadtrat bis 30. April 2018 vorzulegen.

1.34. Der Wechsel vom Gymnasium auf die Oberschule und von VKA an die Regelschule ist gesondert innerhalb des Klassenrichtwertes von 25 Schülerinnen und Schülern je Klas se zu berücksichtigen, nicht (wie auf Seite 26) durch Ausreizung bis zur Klassenober

grenze.

1.35. Für die auf Seite 31 dargestellten Standorte, „die nicht den Bewertungsmaßstäben des Sächsischen Landesjugendamtes entsprechen, wie z. B. kleinere Außenfläche an der Grundschule als zehn Quadratmeter pro Kind oder die Innenraumflächen sind kleiner als der Mindeststandard von 2,5 m^ pro Hortkind" sind im Rahmen des vorgelegten Schulnetzplanes Lösungen zu formulieren. Die Aussage „Deshalb werden zu Beginn ei nes jeden Schuljahres mit den beteiligten Ämtern weiterhin einzelfallbezogene Lösun gen erarbeitet, damit allen nachfragenden Familien ein Hortplatz angeboten werden kann." wird abgelehnt.

1.36. Im gesamten Text sind Formulierungen der Art: „Die Festlegung aus dem SNP 2012;

mit dem Schulneubau Leisniger Straße unter Einbeziehung des benachbarten Förder zentrums „A.S. Makarenko" eine gemeinsame Schule, bestehend aus neuer Regel grundschule und Lernförderschule zu bilden, kann mangels rechtlicher Grundlage nicht umgesetzt werden." zu ersetzen durch „... wird entsprechend der Neuregelung des Sächsischen Schulgesetzes in der ab 1. August 2018 geltenden Fassung in Form von Schulzentren umgesetzt." Das betrifft mindestens Seite 40, 42,179.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Ersatzneubau des Gymnasiums Klotzsche im Entwurf des Doppelhaushalt 2019/2020 einzuplanen. Der Bau des neuen Schulgebäudes am Standort Karl-Marx-Straße 44 ist mit der Fertigstellung des Schulstandortes Gehestraße mit Schuljahresbeginn 2019/2020 zu beginnen. Das Gymnasium Klotzsche kann dann am Ausla gerungsstandort 5-zügig geführt werden.

Dem Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtung) ist jährlich über die Prog nose- und Schülerzahlen in den Planungsregionen und Grundschulbezirken zu berichten.

Insbesondere wird der Oberbürgermeister beauftragt, die weitere Entwicklung des Über gangsverhaltens zwischen Grund- und weiterführender Schule zu beobachten und die Prog nosen dahingehend anhand der Anmeldezahlen 2018/2019 und 2019/2020 jährlich anzu

passen.

(33)

- 7 -

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Leistungen der Schulsozialarbeit ein eigenes

Produkt im Haushalt zu bilden.

5. Der Stadtrat beschließt die Verlagerung der Abendoberschule vom Standort Hepkestraße 26 in 01309 Dresden in den Schulneubau der 145. Oberschule, Gehestraße 2 in 01127 Dresden zum 1. August 2019, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Schulneubaus

auf der Gehestraße.

6. Der Stadtrat beschließt die Zusammenführung des Stammhauses der Schule zur Lernförde rung - Förderzentrum „A.-S.-Makarenko" auf der Leisniger Straße 76 in 01127 Dresden unter Einbeziehung des Schulneubaus auf der Leisniger Straße 78 und die Aufhebung der Außen stelle auf der Konkordienstraße 12 a zum 1. August 2019, frühestens jedoch zum Zeltpunkt der Fertigstellung des Schulneubaus auf der Gehestraße.

7. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Schulnetzplan zu evaluieren und Verände- rungsbedarfe dem Stadtrat zur Beschlussfassung im April 2020 vorzulegen.

8. Seit dem Jahr 2015 stellen sich an den Dresdner Schulen ganz neue Herausforderungen der Integration von Kindern mit Migrations- und vor allem mit Fluchthintergrund. Nicht nur die Zahl, sondern auch der kulturelle und Bildungshintergrund der zu integrierenden Kinder hat sich deutlich verändert, einige weisen dramatische Fluchttraumata auf. Daher:

• sind die Sätze „Die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist eine grundsätz liche Aufgabe seit der Neustrukturierung des Schulsystems am Anfang der 90er Jahre.

Das sächsische Integrationsmodell hat sich seither bewährt." (Seite 19) zu streichen,

wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich beim Freistaat für eine Evaluation und Mo dernisierung des Sächsischen Integrationsmodells, der zugrunde liegenden Konzeption aus dem Jahr 2000 und der Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2003 einzusetzen. Er be richtet dem Stadtrat halbjährlich über den Fortschritt,

• wird der Oberbürgermeister beauftragt, dem Stadtrat bis 30. April 2018 ein Konzept vor zulegen, wie die Landeshauptstadt Dresden den Eingliederungsprozess dieser Kinder und Jugendlichen in die Regelschulen unterstützen kann. Dabei soll u. a. geprüft werden, wie das Bildungsbüro und die Bildungskoordinatoren/Bildungskoordinatorinnen für Neuzu gewanderte innerhalb der Stadtverwaltung zu einer Schnittstelle für diese Aufgabe ent wickelt werden kann und inwiefern die Landeshauptstadt hier ein eigenes Integrations modell, ggf. auch untersetzt durch einen Finanzfonds und die Einwerbung von Förder mitteln, entwickeln kann.

Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, einen regelmäßigen Austausch und eine Vernetzung der Vertreter/-innen der Dresdner Schulen mit Vorbereitungsklassen

„Deutsch als Zweitsprache" zu institutionalisieren.

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9. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Schulnetzplan entsprechend § 23 a Sächsisches Schulgesetz mit der Jugendhilfeplanung gemäß § 79 Absatz 1 und § 80 SGB VIII abzustimmen und damit eine weitreichende Bildungsplanung auf den Weg zu bringen, indem zunächst ei ne integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung vorgelegt wird. Das Ergebnis ist dem Stadtrat innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung des Schulnetzplanes vorzulegen.

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, in der Landeshauptstadt Dresden eine integrierte Bildungsplanung zu entwickeln. Integrierte Bildungsplanung ist als Teil inte grierter Sozialplanung zu verstehen, entwickelt kommunale Integrationskonzepte und akti viert und vernetzt lokale Akteure, öffentliche wie freie Träger und Betroffene und über schreitet die Grenzen der einzelnen Fachplanungen. Sie ist lebensweltorientiert und ermög licht eine effiziente und transparente Steuerung von Bildungsleistungen. Neben der Jugend hilfeplanung sind Fachplanungen, lokale Handlungskonzepte und Aktionspläne aus weiteren Themenfeldern wie Kultur, Demokratieförderung, Inklusion, Gleichstellung u. ä. einzubezle- hen. Das Bildungsbüro der Landeshauptstadt Dresden ist hierzu zu befähigen und weiterzu- entwickeln unter Einbeziehung der Expertise des Bildungsbeirates. Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat halbjährlich über den Fortschritt und legt bis 31. März 2019 eine in tegrierte Bildungsplanung vor.

10. Schulen in freier Trägerschaft sind Ausdruck der vielfältigen Bildungslandschaft in der Lan deshauptstadt und tragen zur Kapazitätsdeckung bei. Deshalb wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Gründung und Betreibung von freien Schulen nach Maßgabe der regionalen Bildungsplanung in Dresden fachlich und organisatorisch zu unterstützen.

11. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend mit der obersten Schulaufsichtsbehörde zu erörtern, welcher der Standorte Bodenbacher Straße 154 a und Boxberger Straße 1 durch die Landeshauptstadt Dresden für das Gymnasium Dresden LEO (It. Beschlusspunkt 1.25) und welcher der beiden Standorte für das Berufsschulzentrum „Franz-Ludwig-Gehe" (It. Be schlusspunkt 1.24) entwickelt werden kann und das Ergebnis dem Stadtrat bis 28. Februar 2018 vorzulegen. Der Standort Boxberger Straße 1 ist für einen Ersatzneubau vorzubereiten.

Nach erfolgter Klärung, ist das Ergebnis dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen, um umge hend mit den Vorbereitungen der entsprechenden Schulneubauten an beiden Standorten zu beginnen.

Dresden, 3 0. JAH. 29*

Dirk Hilbert Vorsitzender

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