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Academic year: 2022

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Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin

Vorlage Nr.: V0646/10 Datum:

Vorlage

Beratungsfolge

Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich beratend

Jugendhilfeausschuss öffentlich beratend

Stadtrat öffentlich beschließend

Zuständig: GB Soziales

Gegenstand:

Innovationspreis "Familienfreundlichstes Unternehmen Dresdens"

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die jährliche Verleihung eines Innovationspreises

„Familienfreundlichstes Unternehmen Dresdens“ durch die Oberbürgermeisterin. Er bestätigt das Konzept zur Umsetzung des Innovationspreises und beauftragt die Oberbürgermeisterin mit der Umsetzung.

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bereits gefasste Beschlüsse:

A0021/09

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

Finanzielle Auswirkungen: siehe Anlage - HH-Stelle/Finanzposition:

- einmalige Kosten bzw. Ausgaben:

- laufende Kosten bzw. Ausgaben:

- zu erwartende Erträge bzw. Einnahmen zur Ausgabedeckung:

- jährliche Belastung bzw.

Folgekosten gem. § 10 KomHVO:

Begründung:

Mit dem Wettbewerb „Familienfreundlichstes Unternehmen Dresdens“ werden in Dresden Unternehmen ausgezeichnet, die Schritte für eine Balance zwischen Familie und Arbeitswelt unternommen haben.

Das Ziel besteht darin, innovative Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie beispielhafte Modelle einer familienfreundlichen Unternehmenskultur zu würdigen. Ihre Ideen und Konzepte sollen andere Betriebe, Institutionen und Einrichtungen zur

Nachahmung motivieren und ihnen Wege zur gelebten Familienfreundlichkeit aufzeigen. So trägt der Wettbewerb auch im Rahmen des Dresdner Bündnisses für Familie dazu bei, eine familienfreundliche Atmosphäre in der Landeshauptstadt Dresden weiter zu entwickeln.

Familienfreundlichkeit als Standortfaktor gewinnt in der Landeshauptstadt Dresden zunehmend an Bedeutung und wird durch den Wettbewerb gefördert.

Dafür wird aus dem Budget der Oberbürgermeisterin eine Summe von bis zu 5.000 EUR zur Verfügung gestellt.

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Konzept „Familienfreundlichstes Unternehmen Dresdens“

Helma Orosz

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Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen (ab 2011)

Konsumtive Erträge/Aufwende

Einmaliger Ertrag: 6.000 EUR

Einmaliger Aufwand: 10.000 EUR

Produkt: 4.000 EUR aus Produkt 10.100.11.1.1.01

Politische Verwaltungssteuerung

6.000 EUR Einnahmen; haushaltstechnische Umsetzung nach Stadtratsbeschluss für Produkt 10.100.36.2.0.01.02 Familienbildung

Laufender Ertrag: 1.000 EUR (2011 bis 2013)

Laufender Aufwand: 1.000 EUR

Produkt: 1.000 EUR Einnahmen; haushaltstechnische

Umsetzung nach Stadtratsbeschluss für Produkt 10.100.36.2.0.01.02 Familienbildung

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Anlage 2

1

Landeshauptstadt Dresden Geschäftsbereich Soziales

Jugendamt

Konzept zur Umsetzung des Innovationspreises

„Familienfreundlichstes Unternehmen Dresdens“

(Januar 2011)

Präambel

Im aktuellen Familienreport 2010 der Bundesregierung gibt es fundierte Aussagen darüber, dass sich Familienpolitik als gesellschaftliche Investition lohnt: „Die nachhaltige Familienpolitik leistet mit ihren Investitionen in Infrastruktur und Vereinbarkeit einen wesentlichen Beitrag für eine mittelfristig tragbare Wirtschaftsentwicklung und setzt mit der Betonung des Wohlergehens und der frühen Förderung von Kindern Impulse für eine langfristige Wachstumschance. Dazu gehört in besonderer Weise auch die Summe dessen, was als betriebliche Familienpolitik bezeichnet werden kann und mittlerweile konsistent entwickelt und in der Breite betrieben wird.“

Es wurde beispielsweise untersucht, was Unternehmen mit Familienbewusstsein solchen ohne voraushaben. Dies sind die acht stärksten Effekte:

 Familienbewusstes Unternehmensimage + 38 Prozent

 Bewerbungen pro ausgeschriebene Stelle + 26 Prozent für Mitarbeiter/-innen

 Höhere Rückkehrquote aus der Elternzeit + 19 Prozent

 Produktivität der Mitarbeiter/-innen + 17 Prozent

 Motivation/Unternehmensverbundenheit + 17 Prozent der Mitarbeiter/-innen

 Niedrige Fehlzeitenquote + 16 Prozent

 Niedrige Fluktuationsrate + 16 Prozent

 Bindung wichtiger Mitarbeiter/-innen + 14 Prozent

Basis: Analyse von 1001 Unternehmen

Quelle: Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik Universität Münster und Steinbeis-Hochschule Berlin, 2008

1. Ziel

Durch den Wettbewerb soll die öffentliche Wahrnehmung für das Thema

„Familienfreundlichkeit von Unternehmen“ gestärkt werden. Ziel ist es, das Bewusstsein von Unternehmen zu stärken und sie dafür zu sensibilisieren, durch eine

familienfreundliche Unternehmenskultur, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu befördern. Durch die Publizierung beispielgebender Aktivitäten sollen Unternehmen motiviert werden, ihr eigenes Engagement in diesem Bereich zu hinterfragen und ggf. zu

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Anlage 2

2

aktivieren. Herausragende Aktivitäten werden einmal jährlich mit einem Preis für das

„Familienfreundlichste Unternehmen Dresdens“ gewürdigt.

2. Gegenstand des Wettbewerbes

Es werden innovative Unternehmen gesucht, die sich dem Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zuwenden und einen Beitrag zur Familienfreundlichkeit des

Wirtschaftsstandortes Dresden leisten. Dabei sind sowohl kleinere als auch mittlere Unternehmen angesprochen.

2.1. Beispiele für familienfreundliche Regelungen in Unternehmen:

 Flexible Arbeitszeiten

 flexible, tägliche, wöchentliche oder jährliche Arbeitszeit (wenn möglich mit Verzicht auf Kernarbeitszeit)

 unbezahlte Beurlaubungsoption

 Möglichkeiten, Zeitguthaben anzusparen und diese im Bedarfsfall einsetzen

 Vertrauensarbeitszeit

 Flexibler Arbeitsort

 Teleheimarbeitsplätze

 den Beschäftigten wird ermöglicht ihren Arbeitsort flexibel zu gestalten

 Nutzung von Eltern-Kind-Arbeitszimmern

 individuelle Absprachen zur Regelung von Arbeits- und Bereitschaftszeiten

 Elternzeit/Wiedereinstieg/Elternförderung

 Fortbildung während der Elternzeit

 regelmäßige Information zu betrieblichen Geschehen während der familienbedingten Abwesenheit

 Maßnahmen die den Wiedereinstieg unterstützen

 Väterförderung

 Kinderbetreuung/Pflegebedürftige Angehörige der Beschäftigten

 Betriebskindereinrichtungen, Zusammenarbeit mit Tagesmüttern bzw.

-vätern

 bezahlte Freistellung bei Erkrankung des Kindes

 Freistellung zur Pflege von Angehörigen

 Mit welchen Angeboten wird den Beschäftigten die Organisation der Kinderbetreuung bzw. die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen erleichtert?

 Serviceangebote für Familien

 Ferienangebote für Kinder der Mitarbeiter/-innen

 Kinderfreundlichkeit für Kunden - Kinderspielecken

 betriebliches Kindergeld

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Anlage 2

3

 Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten

 familienspezifische Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung

 den Beschäftigten werden weitere familienfreundliche Maßnahmen angeboten, bevorzugte Urlaubsregelung für Familien mit schulpflichtigen Kindern

 betriebliche Sozialberatung

 Freistellung bei familiären Problemen

 Soziales und unternehmerisches Engagement

 Förderung und Unterstützung von ehrenamtlichen Engagement

 private Nutzung von Firmeneigentum

 familienbezogene Leistungen zur Fachkräfteentwicklung/-bindung

 Bereitschaft zu Patenschaften mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Pflegeheimen der Familientreffs

 Ausbildung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund

 Möglichkeiten für Schülerpraktika

 Einbindung der Familienangehörigen bei Betriebsfesten/-ausflügen 3. Teilnahmebedingungen

3.1. Unternehmen

Bewerben können sich alle Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, mit Sitz in Dresden, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bereits Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbieten. Auch können sich Hochschulen und öffentliche Institutionen bewerben.

Die Bewerbung erfolgt über ein Formular, dass sie unter www.dresden.de finden.

Für die Auswahl der Endrundenteilnehmer findet der vollständig ausgefüllte Fragebogen Berücksichtigung. Zusätzlich beigefügte Unterlagen fließen nicht in die Bewertung mit ein. Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen erklärt sich das Unternehmen

einverstanden, dass die Tatsache der Teilnahme und dessen Daten öffentlich kommuniziert werden, sofern das Unternehmen in die Endrunde gelangt. Wenn das Unternehmen das nicht wünscht, teilt es dies dem Veranstalter mit.

3.2. Beschäftigte

Beschäftigte können ihren Arbeitgeber für die Teilnahme am Unternehmenswettbewerb

„Familienfreundlichstes Unternehmen Dresdens“ nominieren. Nach Ausfüllen und Abschicken des Formulars auf der Website erhält die Unternehmensleitung vom Wettbewerbsbüro ein Anschreiben mit dem Hinweis, dass die Firma für die Teilnahme am Wettbewerb nominiert wurde. Das Unternehmen wird eingeladen, sich zu bewerben und erhält weiterführende Informationen. Aus Datenschutzgründen wird der Name der Nominierenden beziehungsweise des Nominierenden nicht genannt.

3.3. Warum lohnt es sich mitzumachen?

Die Unternehmen, die sich für die Endrunde qualifizieren konnten, werden im Rahmen der Wettbewerbskommunikation ausführlich dargestellt. Die Unternehmen können sich öffentlich als familienfreundlich präsentieren und erhöhen damit maßgeblich das Image

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Anlage 2

4

ihres Unternehmens. Der Preis wird medienwirksam dem Unternehmen überreicht.

Dabei werden sich die Oberbürgermeisterin und die Partner des Wettbewerbes vor Ort im Unternehmen einen Eindruck von den familienfreundlichen Maßnahmen und

Bedingungen verschaffen. In den Unternehmen selbst wird das Bewusstsein für die Problematik der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickelt. Es werden wichtige Impulse für die Entwicklung einer familienfreundlichen Unternehmenskultur gegeben.

 Familienfreundlichkeit steigert die Produktivität

 Familienfreundlichkeit senkt Kosten

 Familienfreundliche Betriebe sind attraktiv für Fachkräfte

 Intelligente Arbeitszeitpolitik reduziert Fachkräftemangel

 Familienfreundliche Personalpolitik erbringt betriebswirtschaftliche Vorteile 3.4. Einsendeschluss

Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2011.

4. Ablauf

April 2011 Die Oberbürgermeisterin gibt im April 2011, mit Vertretern der Wirtschaft, den Wettbewerbsbeginn „Familienfreundlichstes Unternehmen Dresdens“ bekannt.

Oktober 2011 Bis zum 31. Oktober 2011 können sich Unternehmen und Beschäftigte bewerben.

November 2011 Juryentscheidung und feierliche Übergabe des Preises

„Familienfreundlichstes Unternehmen Dresdens 2011“ im Siegerunternehmen.

5. Jury

Die Jury setzt sich zusammen aus Vertretern der Wirtschaft, der Stadtverwaltung und des öffentlichen Lebens:

 Bürgermeister für Soziales, Martin Seidel

 Bürgermeister für Wirtschaft, Dirk Hilbert

 Lokales Bündnis Dresden e. V., NN

 Industrie- und Handelskammer Dresden, NN

 Handwerkskammer Dresden, NN

 Vertreter der Wirtschaft, NN 5.1. Kriterien zur Auswahl

- Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit

 Gestaltung eines flexiblen Arbeitsortes

 Angebote in Elternzeit, zum Wiedereinstieg und der Elternförderung

 Regelungen zur Kinderbetreuung oder Pflege von bedürftigen Angehörigen der Beschäftigten

 Serviceangebote für Familien

 Soziales und unternehmerisches Engagement

(8)

Anlage 2

5

Der Fragebogen sowie der Auswertungsbogen werden in Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und dem Amt für Wirtschaftsförderung unter Einbindung der Jury und der Partner gemeinsam erarbeitet. Die Jury prüft unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien die Bewerbungen und entscheidet, welches Unternehmen die innovativsten Maßnahmen zur Gestaltung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorweisen kann.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Entscheidungen der Jury sind verbindlich.

6. Preis „Familienfreundlichstes Unternehmen Dresdens“

Die Auszeichnung des Unternehmens erfolgt durch Überreichen einer Plastik. Für den Entwurf dieser Plastik und die Modellerstellung stehen Mittel aus Sponsoring zur Verfügung.

7. Partner des Wettbewerbes „Familienfreundlichstes Unternehmen Dresdens“

 Sponsoren

 Lokales Bündnis für Familie Dresden e. V.

 Industrie- und Handelskammer Dresden

 Handwerkskammer Dresden

 Medienpartner (evtl. eine örtliche Zeitung)

 Landeshauptstadt Dresden 8. Öffentlichkeitsarbeit

 Pressekonferenz im April 2011 zur Wettbewerbseröffnung

 Informationen zum Wettbewerb (Ausschreibung und Bewerbungsformular) auf der Internetseite der Stadt unter www.dresden.de und durch die Partner des Wettbewerbes

 Information zum Verlauf des Wettbewerbes in den Medien

 feierliche Übergabe des Preises im Unternehmen durch die Oberbürgermeisterin, Frau Helma Orosz und die Wettbewerbspartner

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LANDESHAUPTSTADT DRESDEN

BESCHLUSSAUSFERTIGUNG

des Stadtrates

(SR/007/2009)

Sitzung am: 10.12.2009

Beschluss zu: A0021/09 Gegenstand:

Innovationspreis „Familienfreundlichstes Unternehmen Dresdens"

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bis einschließlich 30. September 2009 eine Vorlage zur jährlichen Verleihung eines Preises „Familienfreundlichstes Unternehmen Dresdens"

vorzulegen. Dabei sind die Erfahrungen aus dem Wettbewerb „Erfolgsfaktor Familie 2008"

des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auszuwerten.

H3lmaOros5 Vorsitzende

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Landeshauptstadt Dresden Gleichstellungsbeauftragte

GZ: (GLB) GL

für Frau und Mann Bearbeiterin: Frau Winkler

Tel.: 4 88 28 13

Sitz: II/126 a Datum: 08.07.10

Beigeordneter für Soziales Herrn Martin Seidel

Vorlage für die Dienstberatung der Oberbürgermeisterin Innovationspreis „Familienfreundlichstes Unternehmen Dresdens“

Sehr geehrter Herr Seidel,

ich nehme die o. g. Vorlage für die Dienstberatung der Oberbürgermeisterin mit folgenden Hin- weisen zur Kenntnis:

Im Stadtratsbeschluss vom 10.12.2009 wurde die Oberbürgermeisterin beauftragt, eine Vorlage zur jährlichen Verleihung des o. g. Preises vorzulegen. Dies geht aus der Konzeption nicht durchgängig hervor, da unter Punkt 3.1 „der Veranstalter“ und unter Punkt 3.2 „vom Wettbe- werbsbüro“ geschrieben wird. Die Organisation bzw. unter welcher Regie der Wettbewerb läuft, sollte klar benannt werden.

Aus der vorgelegten Konzeption wird nicht deutlich, was den Innovationspreis „Familienfreund- lichstes Unternehmen Dresdens“ von anderen Preisverleihungen zur Familienfreundlichkeit un- terscheidet. Was ist das besonders Innovative, was gewürdigt werden soll? Gleichzeitig ist die Konzeption sehr allgemein gehalten, es fehlt ein individueller Bezug zur Stadt Dresden. Dies zeigt sich insbesondere in den Beispielen für familienfreundliche Regelungen unter Punkt 2.1.

Die zur Auswahl gestellten Kriterien sollten näher benannt werden. Insbesondere sollten Dres- den typische Besonderheiten Berücksichtigung finden. Dies könnte zum Beispiel der Abschluss eines Vertrages mit dem EB Kita zur Nutzung von bereitgestellten Kontingentplätzen für Betrie- be sein. Oder auch die gezielte Ansprache/Ausbildung von Mädchen und Jungen in „untypi- schen“ Berufen. Zudem gibt es aus der Geschlechterperspektive weitere Ansätze, die im Zu- sammenhang mit Familienfreundlichkeit tatsächlich innovativen Charakter tragen. Dazu zählten z. B. Maßnahmen zur Verbesserung der Väterfreundlichkeit, d. h. die bewusste Förderung von Männern in Teilzeit oder Teleheimarbeit, aber auch ein Klima, in welchem Väter den Mut haben (können), Elternzeit in Anspruch zu nehmen (auch über die zwei Monate hinaus). Für Mütter käme in Betracht, dass ihnen die Übernahme von Führungspositionen im Zusammenhang mit Teilzeitarbeit oder allgemein erleichtert wird.

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Der Zeitraum zwischen dem Bewerbungsschluss (31.10.2011), Juryentscheidung und feierlicher Übergabe im November 2011 erscheint mir sehr kurz. Vergleichbare Wettbewerbe (z. B.

saxplus) gehen von einem Bewerbungszeitraum von ca. vier Monaten und bis zur Verleihung von ca. fünf Monaten aus.

Das Konzept ist an einigen Stellen mit allgemeingültigem Charakter für die kommenden drei Jahre, an anderen Stellen sehr detailliert, bezogen auf 2011. Hier sollte entschieden werden, ob ggf. eine Trennung zwischen einem allgemeinen Konzept und einem jährlichen Umsetzungsplan erfolgt.

Für die beabsichtigte Jurybesetzung gelten die Maßgaben des § 15 Sächsisches Frauenförde- rungsgesetzes analog. Daher ist bei der Auswahl der Jurymitglieder auf die gleiche Beteiligung von Frauen und Männern hinzuwirken. Dies sollte im Konzept verankert werden durch einen entsprechenden Hinweis, siehe dazu beispielsweise Satzung Medienkunstpreis. Weiterhin sollte die Zusammensetzung der Jury in der Konzeption nur mit Funktionen (z. B. Bürgermeister/-in für Soziales) bzw. Institutionen (IHK) benannt werden. Es sollte deutlich sein, für welchen Zeitraum die Jury gewählt wird (für drei Jahre oder jährliche Neubesetzung). Die Schreibweise „Lokales Bündnis für Familie Dresden“ muss aktualisiert werden.

Letztendlich fehlt der Entwurf des Fragebogens, der Grundlage für die Juryentscheidung sein soll. Überlegenswert ist auch eine Art Checkliste der Kriterien, mit dieser dann die Jury ihre Ent- scheidung fällen kann und diese dann auch nachvollziehbar ist.

Abschließend noch eine allgemeine grundsätzliche Anmerkung: Ist das Abprüfen des Vorhan- denseins von familienfreundlichen Regelungen eigentlich der richtige Ansatz? Sollte nicht eher eine Form gefunden werden, die es würdigt, wenn es dem Unternehmen gelungen ist, eine Viel- zahl an in Anspruch genommenen Möglichkeiten der Beschäftigten mit dem Unternehmensalltag innovativ zu verbinden?

Mit freundlichen Grüßen

Kristina Winkler

Gleichstellungsbeauftragte für Frau und Mann

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