Unternehmen & Arbeitswelt Rund um Unternehmen, Arbeitnehmer und Gewerkschaften - Best.-Nr. P11 362
Inhalt
Vorwort
4Firma – Betrieb – Unternehmen
5Unternehmensformen/Rechtsformen
6 – 11• Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft • Genossenschaft, OHG, BGB, GmbH, AG, UG, Stille Gesellschaft • Übersicht der Rechtsformen
Formen wirtschaftlicher Machtbildung
12 – 16• Kartell, Konzern, Fusion
Standorte
17 – 19• Standortfaktoren – Auswahl und Möglichkeiten • Standortanalyse
Finanzierung eines Unternehmens
20 – 29• Eigenkapital, Fremdkapital
• Kapitalbedarfsplan/Investitionsplan • Finanzierungsplan
• Betriebskosten (ixe und variable), Leistungen
Arbeitsverträge
30 – 31• Arbeitsvertrag (Arbeiter/Angestellter)
• Ausbildungsvertrag (Auszubildende/Ausbilder)
Rechte und Plichten von Auszubildenden, 32 – 38
Ausbildern, Arbeitnehmern, Arbeitgebern
Betriebsvereinbarungen, Betriebsrat
39 – 45Tarife, Tarifverhandlungen, Tarifverträge
46 – 55Arbeit und Lohn
56 – 69• Beschäftigungsform • Lohnformen
• Einkommen • Einkommensarten • Lohnabrechnung
Arbeitslosigkeit
70 – 79• Gründe/Ursachen
• Arten/Formen von Arbeitslosigkeit • Regelsätze nach Hartz IV
Die Lösungen
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Unternehmen & Arbeitswelt Rund um Unternehmen, Arbeitnehmer und Gewerkschaften - Best.-Nr. P11 362
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Bereich Unternehmen und Arbeitswelt ist ein umfangreicher und zudem interessanter Themenkomplex, mit dem nicht nur wir als Lehrer und Schüler im Unterricht konfrontiert werden. Sondern er ist auch ein absolut wichtiger Bereich, den jedes Unternehmen von Anfang bis Ende durchgehen muss. Sowohl wenn ein neues Unternehmen gegründet als auch wenn ein Betrieb bereits existiert und sich zum Beispiel erweitern möchte, ist die Frage nach der Rechtsform entscheidend.
Ist diese Entscheidung getroffen, kommt die nächste Frage des Standortes. Dieser muss gut gewählt werden, um ein erfolgreiches Unternehmen zu führen.
Die Finanzierung des Unternehmens ist nicht nur bei einer Gründung wichtig, sondern ist täglich präsent bei den Betriebskosten und Leistungen. Hat das Unternehmen Mitarbeiter, so ist das Thema Arbeitsrecht ein großer Schwerpunkt: Angefangen von Arbeitsverträ- gen, über die Rechte und Plichten der Auszubildenden/Ausbilder und Arbeitnehmer bis hin zu Betriebsräten, Tarifen, Tarifverträgen und Tarifverhandlungen. Die entscheidende Frage, was der einzelne Arbeitnehmer verdient, wird in Arbeit und Lohn ausführlich be- handelt. Zu guter Letzt darf das Thema Arbeitslosigkeit nicht fehlen.
Mit zahlreichen Übungen und Graiken werden Ihnen und Ihren Schülern die Themen anschaulich vermittelt.
Viel Freude und Erfolg beim Einsatz der vorliegenden Kopiervorlagen wünschen Ihnen der Kohl-Verlag und
Vorwort
Kira Wagner
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1 Firma – Betrieb – Unternehmen
Aufgabe 1: Setze die folgenden Wörter ein:
Bei einer Personenfirma wird die Firma nach einem ___________
benannt.
Bei einer Fantasiefirma wird ein __________________ gewählt, z.B.
Friseurstudio Haarklein.
Bei einer Sachfirma wird die Firma nach der _______________
bezeichnet, z.B. Fleischerei.
Bei einer ___________________ ist die Bezeichnung eine Kombination aus Personen-, Fantasie- und /oder Sachfirma z.B. Tchibo (Der Markenname Tchibo entstand aus dem Namen Tchiling (einer der Gründer heißt Tchiling- Hiryan) und dem Wort Bohne).
• Firma
Der Kaufman wird mit einer Firma im Handelsregister eingetragen. Es ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschrift leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB).
• Betrieb
Betriebe sind Wirtschaftseinheiten, deren Ziel es ist, Sachgüter oder Dienstleistungen zu beschaffen, zu produzieren und abzusetzen. Es ist sozusagen ein Ort, an dem die verschiedenen Produktionsgüter nach Idee, Zielsetzung und Entscheidung des Unter- nehmens zur Leistungserstellung kombiniert werden.
• Unternehmen
Ein Unternehmen ist der rechtliche und organisatorische Rahmen, in dem ein Betrieb oder mehrere Betriebe tätig sind.
Unternehmen arbeiten nach dem ...
• ... Autonomieprinzip: Der Wirtschaftsplan des Unternehmens wird selbstbestimmt und unabhängig gegenüber dem Staat und anderen Betrieben durchgeführt.
• ... Erwerbswirtschaftlichen Prinzip: Das Unternehmen strebt nach Gewinnmaxi- mierung.
• ... Prinzip des Privateigentums: Der oder die Eigentümer entscheiden über das Wohl des Unternehmens.
Mischfirma - Namen - Tätigkeit - Fantasiename
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6 Arbeitsverträge
Die Grundlage der Arbeitsbeziehungen ist ein Arbeitsvertrag.
Dieser Vertrag, gestaltet durch Gesetze und Regelungen, wird geschlossen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Ein Arbeitsvertrag kann wie folgt aussehen:
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7 Rechte und Plichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Zu einer Ausbildung bzw. zu einem Ausbildungsvertrag gehören auch Rechte und Plichten.
Die Rechte und Plichten für Auszubildende sind im Berufsbildungsgesetz (§§ 14-19 BBiG), der Handwerksordnung, dem Jugendarbeitsschutzgesetz und der Ausbildereignungsver- ordnung geregelt.
Nadine ist Auszubildende und spricht über ihre Rechte:
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9 Tarife, Tarifverhandlungen, Tarifverträge
Aufgabe 4: Welche Aussage über Tarifverträge ist richtig (R) und welche ist falsch (F)?
Kreuze an.
(R) (F)
□ □ 1. Flächentarifverträge sind branchenübergreifende Verträge.
□ □ 2. Flächentarifverträge werden immer für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen.
□ □ 3. In Krisenzeiten dürfen Arbeitgeber vom Lohn- und Gehalts- tarif abweichen und untertarifliche Löhne und Gehälter zahlen.
□ □ 4. Der Flächentarifvertrag wird auch als Branchentarifvertrag bezeichnet.
□ □ 5. Darüber hinaus gibt es noch Firmentarifverträge, speziell für die Arbeitnehmer, die in gewerkschaftseigenen Betrie- ben arbeiten.
□ □ 6. Manteltarifverträge regeln allgemeine Arbeitsbedingungen und werden langfristig abgeschlossen.
□ □ 7. Bei Notlagentarifverträgen geht es um firmenspezifische Abweichung von den Tarifstandards, wenn es sich um eine wirtschaftliche Notlage handelt.
□ □ 8. Paralleltarifverträge werden direkt im Anschluss an den Kündigungstermin wirksam.
Arbeitsrechtliche Verträge Vertragsparteien Arbeitnehmer und Arbeitsgeber
Berufsausbildungsvertrag
Gewerkschaft und einzelne Arbeit- geber oder Arbeitgeberverband Betriebsvereinbarung
Aufgabe 5: Die Tabelle zeigt Vertragsparteien für entsprechende arbeitsrechtliche Verträge. Trage die fehlenden Begriffe ein.