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Unternehmen und Arbeitswelt: Rund um Unternehmen, Arbeitnehmer und Gewerkschaften

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Academic year: 2022

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Unternehmen & Arbeitswelt Rund um Unternehmen, Arbeitnehmer und Gewerkschaften - Best.-Nr. P11 362

Inhalt

Vorwort

4

Firma – Betrieb – Unternehmen

5

Unternehmensformen/Rechtsformen

6 – 11

• Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft • Genossenschaft, OHG, BGB, GmbH, AG, UG, Stille Gesellschaft • Übersicht der Rechtsformen

Formen wirtschaftlicher Machtbildung

12 – 16

• Kartell, Konzern, Fusion

Standorte

17 – 19

• Standortfaktoren – Auswahl und Möglichkeiten • Standortanalyse

Finanzierung eines Unternehmens

20 – 29

• Eigenkapital, Fremdkapital

• Kapitalbedarfsplan/Investitionsplan • Finanzierungsplan

• Betriebskosten (ixe und variable), Leistungen

Arbeitsverträge

30 – 31

• Arbeitsvertrag (Arbeiter/Angestellter)

• Ausbildungsvertrag (Auszubildende/Ausbilder)

Rechte und Plichten von Auszubildenden, 32 – 38

Ausbildern, Arbeitnehmern, Arbeitgebern

Betriebsvereinbarungen, Betriebsrat

39 – 45

Tarife, Tarifverhandlungen, Tarifverträge

46 – 55

Arbeit und Lohn

56 – 69

• Beschäftigungsform • Lohnformen

• Einkommen • Einkommensarten • Lohnabrechnung

Arbeitslosigkeit

70 – 79

• Gründe/Ursachen

• Arten/Formen von Arbeitslosigkeit • Regelsätze nach Hartz IV

Die Lösungen

80 – 91

1 2

3 4

5

6

7 8 9

10

12 11

Seite

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VORSC

HAU

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Unternehmen & Arbeitswelt Rund um Unternehmen, Arbeitnehmer und Gewerkschaften - Best.-Nr. P11 362

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Bereich Unternehmen und Arbeitswelt ist ein umfangreicher und zudem interessanter Themenkomplex, mit dem nicht nur wir als Lehrer und Schüler im Unterricht konfrontiert werden. Sondern er ist auch ein absolut wichtiger Bereich, den jedes Unternehmen von Anfang bis Ende durchgehen muss. Sowohl wenn ein neues Unternehmen gegründet als auch wenn ein Betrieb bereits existiert und sich zum Beispiel erweitern möchte, ist die Frage nach der Rechtsform entscheidend.

Ist diese Entscheidung getroffen, kommt die nächste Frage des Standortes. Dieser muss gut gewählt werden, um ein erfolgreiches Unternehmen zu führen.

Die Finanzierung des Unternehmens ist nicht nur bei einer Gründung wichtig, sondern ist täglich präsent bei den Betriebskosten und Leistungen. Hat das Unternehmen Mitarbeiter, so ist das Thema Arbeitsrecht ein großer Schwerpunkt: Angefangen von Arbeitsverträ- gen, über die Rechte und Plichten der Auszubildenden/Ausbilder und Arbeitnehmer bis hin zu Betriebsräten, Tarifen, Tarifverträgen und Tarifverhandlungen. Die entscheidende Frage, was der einzelne Arbeitnehmer verdient, wird in Arbeit und Lohn ausführlich be- handelt. Zu guter Letzt darf das Thema Arbeitslosigkeit nicht fehlen.

Mit zahlreichen Übungen und Graiken werden Ihnen und Ihren Schülern die Themen anschaulich vermittelt.

Viel Freude und Erfolg beim Einsatz der vorliegenden Kopiervorlagen wünschen Ihnen der Kohl-Verlag und

Vorwort

Kira Wagner

VORSC

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Unternehmen & Arbeitswelt Rund um Unternehmen, Arbeitnehmer und Gewerkschaften - Best.-Nr. P11 362

1 Firma – Betrieb – Unternehmen

Aufgabe 1: Setze die folgenden Wörter ein:

 Bei einer Personenfirma wird die Firma nach einem ___________

benannt.

 Bei einer Fantasiefirma wird ein __________________ gewählt, z.B.

Friseurstudio Haarklein.

 Bei einer Sachfirma wird die Firma nach der _______________

bezeichnet, z.B. Fleischerei.

Bei einer ___________________ ist die Bezeichnung eine Kombination aus Personen-, Fantasie- und /oder Sachfirma z.B. Tchibo (Der Markenname Tchibo entstand aus dem Namen Tchiling (einer der Gründer heißt Tchiling- Hiryan) und dem Wort Bohne).

Firma

Der Kaufman wird mit einer Firma im Handelsregister eingetragen. Es ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschrift leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB).

Betrieb

Betriebe sind Wirtschaftseinheiten, deren Ziel es ist, Sachgüter oder Dienstleistungen zu beschaffen, zu produzieren und abzusetzen. Es ist sozusagen ein Ort, an dem die verschiedenen Produktionsgüter nach Idee, Zielsetzung und Entscheidung des Unter- nehmens zur Leistungserstellung kombiniert werden.

• Unternehmen

Ein Unternehmen ist der rechtliche und organisatorische Rahmen, in dem ein Betrieb oder mehrere Betriebe tätig sind.

Unternehmen arbeiten nach dem ...

• ... Autonomieprinzip: Der Wirtschaftsplan des Unternehmens wird selbstbestimmt und unabhängig gegenüber dem Staat und anderen Betrieben durchgeführt.

• ... Erwerbswirtschaftlichen Prinzip: Das Unternehmen strebt nach Gewinnmaxi- mierung.

• ... Prinzip des Privateigentums: Der oder die Eigentümer entscheiden über das Wohl des Unternehmens.

Mischfirma - Namen - Tätigkeit - Fantasiename

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Unternehmen & Arbeitswelt Rund um Unternehmen, Arbeitnehmer und Gewerkschaften - Best.-Nr. P11 362

6 Arbeitsverträge

Die Grundlage der Arbeitsbeziehungen ist ein Arbeitsvertrag.

Dieser Vertrag, gestaltet durch Gesetze und Regelungen, wird geschlossen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

Ein Arbeitsvertrag kann wie folgt aussehen:

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7 Rechte und Plichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Zu einer Ausbildung bzw. zu einem Ausbildungsvertrag gehören auch Rechte und Plichten.

Die Rechte und Plichten für Auszubildende sind im Berufsbildungsgesetz (§§ 14-19 BBiG), der Handwerksordnung, dem Jugendarbeitsschutzgesetz und der Ausbildereignungsver- ordnung geregelt.

Nadine ist Auszubildende und spricht über ihre Rechte:

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Unternehmen & Arbeitswelt Rund um Unternehmen, Arbeitnehmer und Gewerkschaften - Best.-Nr. P11 362

9 Tarife, Tarifverhandlungen, Tarifverträge

Aufgabe 4: Welche Aussage über Tarifverträge ist richtig (R) und welche ist falsch (F)?

Kreuze an.

(R) (F)

□ □ 1. Flächentarifverträge sind branchenübergreifende Verträge.

□ □ 2. Flächentarifverträge werden immer für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen.

□ □ 3. In Krisenzeiten dürfen Arbeitgeber vom Lohn- und Gehalts- tarif abweichen und untertarifliche Löhne und Gehälter zahlen.

□ □ 4. Der Flächentarifvertrag wird auch als Branchentarifvertrag bezeichnet.

□ □ 5. Darüber hinaus gibt es noch Firmentarifverträge, speziell für die Arbeitnehmer, die in gewerkschaftseigenen Betrie- ben arbeiten.

□ □ 6. Manteltarifverträge regeln allgemeine Arbeitsbedingungen und werden langfristig abgeschlossen.

□ □ 7. Bei Notlagentarifverträgen geht es um firmenspezifische Abweichung von den Tarifstandards, wenn es sich um eine wirtschaftliche Notlage handelt.

□ □ 8. Paralleltarifverträge werden direkt im Anschluss an den Kündigungstermin wirksam.

Arbeitsrechtliche Verträge Vertragsparteien Arbeitnehmer und Arbeitsgeber

Berufsausbildungsvertrag

Gewerkschaft und einzelne Arbeit- geber oder Arbeitgeberverband Betriebsvereinbarung

Aufgabe 5: Die Tabelle zeigt Vertragsparteien für entsprechende arbeitsrechtliche Verträge. Trage die fehlenden Begriffe ein.

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