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MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Landeslehrerprüfungsamt - Außenstelle beim Regierungspräsidium

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MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT

Landeslehrerprüfungsamt - Außenstelle beim Regierungspräsidium      

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt Grundschule, GPO II vom 03. November 2014, in der derzeit gültigen Fassung

Daten der Anwärterin/des Anwärters

Name, Vorname, ggf. Geburtsname      

Geburtsdatum      

Seminar      

Hausarbeit (§ 19) Thema:

     

Das Thema wurde gemäß § 19 Absatz 3 fristgerecht mit einer Ausbildungslehrkraft am Seminar abgesprochen.

Name der Ausbildungslehrkraft:

     

     

Datum, Unterschrift der Ausbildungslehrkraft

Beurteilung der Unterrichtspraxis (§ 21)

Entscheidung über die Form der Unterrichtsplanung

Bei Europalehramt nach § 29 ist bilingualer Unterricht Grundlage einer unterrichtspraktischen Prüfung (§ 21) und eines fachdidaktischen Kolloquiums (§ 22)

Nach § 21 Absatz 1 findet eine Beurteilung der Unterrichtspraxis in der Schuleingangsstufe statt.

Fach Klass

e Schule

Mündlicher Vortrag                  

Schriftlicher Unterrichtsentwurf                  

Fachdidaktisches Kolloquium (§ 22)

Nach § 22 Absatz 1 finden die beiden fachdidaktischen Kolloquien in der Regel im Anschluss an die jeweilige unterrichtspraktische Prüfung statt.

Die Angaben über die Prüfungsteile nach §19 und §§ 21/22 sind mit der Abgabe dieses Datenblattes verbindlich.

Abgabetermin gemäß Terminplan LLPA über die Seminarleitung an das Landeslehrerprüfungsamt.

     

Datum, Unterschrift der Anwärterin/des Anwärters

LLPA GPO II Entscheidung Prüfung

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