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Handreichung zu den fachdidaktischen Kolloquien

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Handreichung zum fachdidaktischen Kolloquium GPO II

Juli 2015 KM Ref. 21, 23

Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt Grundschule (Grundschullehramtsprüfungsordnung II - GPO II 2014)

Handreichung zu den fachdidaktischen Kolloquien

Verordnungstext Hinweise/Erläuterungen

1

Anhaltspunkte zur Umsetzung

Auszug aus GPO II, § 22 Fachdidaktische Kolloquien

(1) Die beiden fachdidaktischen Kolloquien finden in der Regel im Anschluss an die jeweilige unterrichtspraktische Prüfung statt und werden von denselben Prüferin- nen und Prüfern abgenommen; sie dauern etwa 30 Minuten und sollen vom gesehenen Unterricht ausgehen, sich jedoch mindes- tens zur Hälfte mit über diesen hinausge- henden Fragen befassen. § 18 Absatz 3 Satz 1 bis 3 gilt entsprechend.

Was ist ein fachdidaktisches Kolloqui- um?

Das fachdidaktische Kolloquium ist ein Fach- und Expertengespräch mit fachli- chem Austausch, in dem Lehramts-

anwärterinnen und Lehramtsanwärter (LA) zeigen, dass sie eine Vernetzung der ver- schiedenen Kompetenzbereiche des Fa- ches herstellen können und dass sie in eine vertiefte Reflexion zwischen Auftrag, Theorie und Praxis treten können.

Dabei setzen die LA kontinuierlich Fach- sprache ein, sowohl im Kontext der ge- meinsam erlebten Unterrichtssequenz als auch ihrer darüber hinausgehenden unter- richtlichen/schulischen Praxiserfahrungen.

Als Bewertungs- und Gesprächsgrundlage können die in die jeweilige Ausbildungs- struktur implementierten Grundlagenpapie- re mit einbezogen werden (z.B. Kompe- tenzbeobachtungsbögen).

Beide fachdidaktischen Kolloquien finden im Anschluss an die jeweilige unterrichts-

Vor der Prüfung:

Vor dem Kolloquium, das in den Fremd- sprachen ggf. auch zu Teilen in der Ziel- sprache Englisch oder Französisch geführt werden kann, spricht sich die Prüfungs- kommission über die Gestaltung des Kol- loquiums und die Protokollführung ab.

Gestaltungsmöglichkeiten eines Fach- didaktischen Kolloquiums

Das Kolloquium orientiert sich an den Kompetenz- und Themenfeldern aus den Ausbildungsstandards. Bei der Gestaltung des Kolloquiums achtet die Prüfungs- kommission auf Kohärenz zur kompetenz- orientierten Ausbildung.

 Analyse von Praxisbeispielen

 Kompetenzfelder oder Schlüsselbe- griffe aus den Ausbildungsstan- dards können zur Strukturierung des Kolloquiums dienen.

Die LA haben die Möglichkeit, über ihre aktive Teilhabe Verantwortung für Struktur und Inhalte des Kolloquiums zu überneh-

1 Unter Hinweise/ Erläuterungen sind ggf. zu berücksichtigen: Formalia, Zuständigkeiten, Ziele, Strukturen

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Handreichung zum fachdidaktischen Kolloquium GPO II

Juli 2015 KM Ref. 21, 23

Verordnungstext Hinweise/Erläuterungen

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Anhaltspunkte zur Umsetzung

praktische Prüfung statt.

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende leitet die Prüfung, prüft selbst und ist verantwort- lich für die Einhaltung der "Vorschriften und Termine".

men. Sie benennen Sachverhalte, die in ihrem eigenen Professionalisierungspro- zess besonders bedeutsam waren.

Bezüge zu z.B. Bildungsplänen, Verwal- tungsvorschriften, aktuellen bildungspoliti- schen Positionen, Schulcurricula, GLK- Beschlüssen, Seminarstandards, seminar- spezifischen Arbeitspapieren, sowie fach- didaktischen und fachwissenschaftlichen Konzepten, Theorien und Postulaten sol- len hergestellt werden.

Umsetzung des Kolloquiums im An- schluss an die unterrichtspraktische Prüfung

Zwischen unterrichtspraktischer Prüfung und dem Kolloquium ist eine angemesse- ne Pause (ca. 30 Minuten) vorzusehen.

Die Prüfungskommission eröffnet i.d.R.

das Kolloquium mit einem Impuls, der sich auf den gesehenen Unterricht bezieht, doch sollte klargestellt werden, dass dies kein Gespräch über den gesehenen Unter- richt wird.

Die LA sollen darüber hinaus Gelegenheit haben an die eigene Unterrichtspraxis an- zuknüpfen und können diese Vorgehens- weise bspw. durch Modelle, Portfolio, Kompetenzraster, Lernjobs, Diagnose- und Beobachtungsbogen, Lern-oder Leis-

tungsaufgaben, Arbeitsblätter, Tafelbilder,

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Handreichung zum fachdidaktischen Kolloquium GPO II

Juli 2015 KM Ref. 21, 23

Verordnungstext Hinweise/Erläuterungen

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Anhaltspunkte zur Umsetzung

Schulbücher etc. unterstützen.

(2) Wer den Vorsitz führt, eröffnet nach den fachdidaktischen Kolloquien auf Wunsch die Note der unterrichtspraktischen Prüfung nach § 21 sowie die Noten der fachdidakti- schen Kolloquien und gegebenenfalls auf Verlangen zugleich die tragenden Gründe der Bewertung.

Das fachdidaktische Kolloquium ist mit 3/28 Anteilen an der Gesamtnote gewich- tet.

Die Prüfungskommissionen formulieren vor der Noteneröffnung die tragenden Gründe und halten sie schriftlich fest, da- mit sie auf Verlangen den Lehramtsanwär- terinnen oder den Lehramtsanwärtern vor- getragen werden können.

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