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Förderprogramm Kultur intensiv

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Academic year: 2022

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Förderprogramm „Kultur intensiv“

Für die Darstellung der von Ihnen geplanten Projekte füllen Sie bitte die folgende Tabelle aus.

Förderzeitrahmen:

Schuljahr: 2021/2022

Einreichungsfrist: 4. Juli 2021 Fördermittel:

Fördersumme pro Schule: 6.000 EUR/Schuljahr

Bewerbende Schule sowie Träger des Ganztags:

Name der Schule

Name des Trägers

Datum, Unterschrift der Beteiligten

Schulleitung

Träger der Jugendhilfe

Bitte senden Sie den Antrag einmal als PDF sowie postalisch in einfacher Ausfertigung ausgedruckt und mit Unterschriften der verantwortlichen Kooperationspartner*innen an KUBI-S:

KUBI-S@stuttgart.de und

KUBI-S Netzwerk Kulturelle Bildung Kultur im Ganztag

Eberhardstraße 61 A 70173 Stuttgart

Weitere Bestandteile des Antrags:

1. Gesamtdarstellung des Projekts 2. Leistungsverzeichnis

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1. Gesamtdarstellung des Projekts:

Angaben der Antragsstellenden

Schule

Schulleitung (Projektverantwortliche)

Träger des bildungs- und

freizeitpädagogischen Angebots im Ganztag

Koordinator*in (Projektverantwortliche)

Falls abweichend: Ansprechpartner*in für die finanzielle Abwicklung der Förderung

Bankverbindung für die Abwicklung der Förderung

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Projektbeschreibung

Beschreiben Sie Ihre Projektidee und Ihre Gesamtkonzeption als Kulturschule, was soll damit erreicht werden?

Mögliche Kooperationspartner*innen

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Zielgruppe

Anzahl der Kinder Jahrgangsstufe

Kinderbeteiligung

Ist eine Kinderbeteiligung vorgesehen?

Besteht der Wunsch, einen Kinderbeirat zu gründen?

Ist ein Kinderbeteiligungsformat bereits in der Schule vorhanden?

Wenn ja, in welcher Form?

Vernetzung vor Ort

Welche Kontakte bestehen zu Kulturpartnern (in Ihrem Stadtbezirk) bzw. ist der Aufbau gewünscht?

Prozessbegleitung

Wird eine Prozessbegleitung gewünscht und beantragt?

Räume/Ausstattung

Sind entsprechend geeignete Werkräume, Bewegungsräume vorhanden?

Ist die erforderliche Ausstattung, sind die erforderlichen Werkmaterialien vorhanden?

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Sonstiges

Welche weitere Unterstützung wird benötigt? Gibt es offene Fragen oder Problemstellungen?

Weitere kulturelle Projekte

Bestehen derzeit kulturelle Projekte an Ihrer Schule? Wenn ja, welche?

Weitere Förderungen der Stadt Stuttgart

Welche weiteren Förderungen bestehen für Bildungsprojekte durch die Stadt Stuttgart, z. B. "Musik für alle", "Natur im Ganztag"?

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2. Leistungsverzeichnis zum Programm „Kultur intensiv“ für Ganztagsgrundschüler*innen ab Klassenstufe 2 in fünf

Ganztagsgrundschulen in Stuttgart:

Konzept des Netzwerks Kulturelle Bildung des Kulturamts (KUBI-S), des Schulverwaltungsamts (SVA) und der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (JB-BiP) zur Förderung der kulturellen Bildung in

Ganztagsgrundschulen

Rahmendaten

• Am Programm können pro Schuljahr fünf Schulen teilnehmen, von denen mindestens drei Schulen in sozialräumlich benachteiligten Standorten sind. Eine räumliche Verteilung über das Stadtgebiet wird im Gesamtprogramm angestrebt.

• Das Programm startet ab Klassenstufe 2.

• Der Zuschlag erfolgt für zwei Schuljahre. Bei erfolgreicher Umsetzung kann eine Verlängerung beantragt werden.

• Aufgefordert zur Interessenbekundung sind explizit bereits laufende Projekte in der Ganztagsgrund- schule, die über KUBI-S (im Stuttgarter Modell) stattfinden. Dieses Fördermodell läuft mit Ende Schuljahr 2022/2023 aus.

• Eine Prozessbegleitung kann Schulen und Träger bei der weiteren konzeptionellen Planung unterstützen und das Programm begleiten. Für eine Prozessbegleitung wird bei der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft ein Antrag über den Qualitätsentwicklungsfonds gestellt.

Programminformationen

• Die Programme finden im Rahmen des Ganztags außerhalb der Unterrichtszeiten statt.

• Die Kulturschaffenden führen die Projekte mit Beteiligung des Trägerpersonals aus (on-top-Modell).

Eine kulturschaffende Ersatzfachkraft ist nicht erforderlich.

• Inhaltlich werden keine Lehrplanthemen ersetzt.

• Kulturelle Bildungspartner sind: Kulturschaffende, Vereine, freischaffende Künstler*innen, Kultureinrichtungen.

Programmgestaltung

• Eine überzeugende Gesamtqualität des Programms, bezogen auf eine möglichst langfristige Ausrichtung der Kulturangebote bzw. geeigneter Mix (von Kompaktangebot über mehrmonatig bis schuljahrbegleitend)

• Kooperationen mit Vereinen und die Einbindung von Kulturpartnern vor Ort, eine Verortung der Angebote im Sozialraum der Schule sind wünschenswert, ebenso nachhaltige Kooperationen, die idealerweise über den Förderzeitraum hinauswirken.

• Ein offenes bzw. breitgefächertes Portfolio an kulturellen Bildungsangeboten, Sparten- und Formatvielfalt sind erwünscht.

• Ergänzende Besuche von altersgerechten Bildungsprogrammen z. B. aus dem Portfolio der KUBI-Card sind gewünscht bzw. außerschulische Kulturangebote werden genutzt und sinnvoll einbezogen.

• Das Angebot erreicht (gemäß den Anforderungen der Sparte) genügend Kinder und ermöglicht im Sinne der Teilhabegerechtigkeit und Barrierearmut möglichst vielen Kindern mit unterschiedlichen Voraussetzungen den Zugang zum Programm.

• Die Integration der Kinderbeteiligung wird befördert durch einen Kinderkulturbeirat bzw. eine Verbindung zu einem bestehenden Kinderbeirat oder sonstigen Beteiligungsformen an der Schule (hierzu siehe unten).

• Die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und zeitlicher Ressourcen wird durch die Schule gewährleistet.

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Förderung

• Förderumfang: Es stehen der Schule bzw. dem jeweiligen Träger im Ganztag der Schule max. gesamt 6.000 EUR pro Schuljahr zur Verfügung.

• Die Projekte dauern mindestens drei Monate, um eine intensive Erfahrung und Begegnung mit kultureller Bildung zu bieten.

• Die Honorare sind mit den Kulturschaffenden zu vereinbaren.

• Die Antragsstellung ist zum 04.07.2021 möglich.

• Vergabe: Die Entscheidung orientiert sich an der vom Gemeinderat beschlossenen Gemeinderats- drucksache 194/2021. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine Jury, mit Vertreter*innen des Kulturamts, des Schulverwaltungsamts, der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft.

• Der Mittelabruf erfolgt in zwei Tranchen nach Eingang des Bewilligungsbescheids und Unterzeichnung der Rechtsmittelverzichtserklärung und zu Beginn des folgenden Kalenderjahres.

• Nach Abschluss des Programms ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.

• Nicht gefördert werden kommerzielle Angebote, Projekte, die mit anderen Mitteln der Stadt gefördert werden sowie Inventar.

• Eine weitere Förderung nach zwei Jahren ist möglich. Eine dauerhafte Partnerschaft zwischen Kultur und Schule ist erwünscht. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht jedoch nicht.

Weiterbildung

• Die Kulturschaffenden nehmen am Fortbildungsprogramm teil bzw. haben bereits die entsprechenden Module 1 + 2 „Rechte und Pflichten“ und „Kulturelle Bildung im Ganztag“ des „Stuttgarter Modells“

absolviert.

Kommunikation und Projektsteuerung

• Das Angebot ist organisatorisch und kommunikativ gut im Dreieck Kultur – Schule – Träger zu verankern.

• Die Schulleitung ist gemeinsam mit der Trägerleitung Ansprechpartner*in bzw. sie benennen die Programmbeauftragten und sorgen innerhalb der Schule bzw. des Ganztags dafür, dass die Maßnahmen realisiert werden.

• Die Schule engagiert sich für eine nachhaltige Vernetzung mit Kulturpartner*innen (Vereine, Künstler*innen, Kulturinstitutionen usw.).

• Sonstige Voraussetzungen (wie geeignete Räume, Besprechungszeiten, weitere Sachmittel-

beschaffungen zur Projektumsetzung) werden gemeinsam mit den jeweiligen Partner*innen geplant und abgestimmt.

• Die Bereitschaft zur Weitergabe der Erfahrungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen des Netzwerks Kulturelle Bildung (KUBI-S) bzw. der Landeshauptstadt Stuttgart wird vorausgesetzt (bspw. Internetplattform, Netzwerktreffen).

Beteiligung der Kinder

• Eine Beteiligung der Kinder ist im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention anzustreben.

• Die Einführung eines Kinderbeteiligungsverfahrens („Kinderkulturbeirat“) kann durch KUBI-S gefördert werden. Gesonderte Mittel stehen dafür zur Verfügung.

• Im Kinderkulturbeirat sollen Kinder die durch „Kultur intensiv“ erlebten kulturellen Projekte auf spielerische Art und Weise evaluieren lernen, sich darüber austauschen und durch den Austausch innerhalb des Beirats und nach außen an ihren jeweiligen Schulen Selbstwirksamkeit erfahren können.

Innerhalb von Workshops werden die Kinder zu „Kulturexpert*innen“ ausgebildet.

• Der Kinderkulturbeirat kann an drei Schulen umgesetzt werden. Die Laufzeit beträgt zwei Schuljahre, innerhalb derer pro Schuljahr voraussichtlich drei gemeinsame Workshops und fünf Treffen der jeweiligen Beiräte für sich stattfinden sollen. Termine und Umsetzungsmöglichkeiten werden in Absprache geplant. KUBI-S übernimmt die Beauftragung eine*r Moderator*in sowie eine*r oder

mehrerer Künstler*innen. Gleichzeitig sollen Workshops und Treffen trägerseitig begleitet werden. Eine dauerhafte Etablierung des Formats als Teil von „Kultur intensiv“ ist erwünscht. Perspektivisch soll den

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Prozessbegleitung

• Eine Prozessbegleitung kann die Ausarbeitung und Implementierung des Programms bei Bedarf unterstützen. Dazu kann ein Antrag im Qualitätsentwicklungsfonds gestellt werden.

• Antragsberechtigt sind die Schulen mit ihren Kooperationspartner*innen, z. B. Träger des Ganztags, Kulturschaffende und Kultureinrichtungen.

• Ein Merkblatt zur Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen (elektronisches Formular) sind auf der Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart eingestellt.

www.stuttgart.de/leben/bildung/bildungsgerechtigkeit/handlungsfelder/handlungsfelder- bildungsgerechtigkeit.php

• Die Bewilligung des Antrags zur Prozessbegleitung erfolgt durch Gremien des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart.

• Interessierten Schulen wird empfohlen, gemeinsam mit ihren Kooperationspartner*innen, bereits im Vorfeld einer Antragstellung mit der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft Kontakt aufzunehmen.

Sie berät, unterstützt und begleitet die Antragstellung.

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