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Zuschussantrag nach den Sportförderrichtlinien Anschrift des Vereins: Antrag wurde ausgefüllt von: Verein Name, Vorname Straße und Hausnummer Telefon Fax PLZ/Ort E-Mail Datum

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Academic year: 2022

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Zuschussantrag nach den Sportförderrichtlinien

Anschrift des Vereins: Antrag wurde ausgefüllt von:

Verein Name, Vorname

Straße und Hausnummer Telefon Fax

PLZ/Ort E-Mail

Datum

Stadtverwaltung Neckarsulm

Kultur- und Sportamt Antrag ist bis spätestens 30. Juni Marktstraße 18 des laufenden Jahres für das Vorjahr

74172 Neckarsulm einzureichen !

Antrag auf Förderung für Kooperationen mit Schulen und Kitas

1.1 Kooperationspartner im Rahmen der Ganztagesbetreuung / Ganztagesschule / Gemeinschaftsschule (Name der Schule bzw. Kita):

Schule Kita

_________________________________________________________________________

1.2 Anzahl der Kooperationsstunden pro Schuljahr:

_________________________________________________________________________

1.3 Dauer der Kooperation: Beginn: KW Jahr

Ende: KW Jahr

_________________________________________________________________________

1.4 Kooperationstage und Anzahl der jeweiligen Stunden:

montags von: Uhr bis: Uhr = Stunden

dienstags von: Uhr bis: Uhr = Stunden

mittwochs von: Uhr bis: Uhr = Stunden

donnerstags von: Uhr bis: Uhr = Stunden

freitags von: Uhr bis: Uhr = Stunden

_________________________________________________________________________

1.5 Übungsleiter/-in des Vereins (durchführende Person bzw. Personen):

_________________________________________________________________________

(2)

Seite 2 von 3 1.6 Vereinbarte Stundenvergütung der Schule/Kita:

_________________________________________________________________________

1.7 Bankverbindung des Vereins:

IBAN:

BIC:

Bank:

Keine Änderung zum Vorjahr

_________________________________________________________________________

Datenschutzhinweis

Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Berechnung möglicher Förderbeiträge verarbeitet. Im Falle der Bewilligung werden die Daten zur Veranlassung der Auszahlung der Fördersumme an die Stadtkasse Neckarsulm weitergeleitet. Eine Weiterleitung an Dritte findet nicht statt. Sie sind nicht verpflichtet, die zum obengenannten Zweck erforderlichen Daten bereitzustellen.

Ohne die Bereitstellung der personenbezogenen Daten kann der Antrag jedoch nicht bearbeitet werden. Gleiches gilt im Falle eines Widerrufes. Die Fristen zur Löschung der personenbezogenen Daten ergeben sich aus gesetzlichen Grundlagen, insbesondere der Bestimmungen der Abgabenordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Gemeindeordnung. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.neckarsulm.de oder sprechen Sie uns an.

Anlage 1: qualifizierter Kooperationsvertrag

Datum Unterschrift Vorstand

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die wahrheitsgemäßen Angaben sowie die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

(3)

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Erläuterungen zur Förderung für Kooperationen mit Schulen und Kitas

1. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus.

2. Anträge mit unvollständigen Angaben, fehlenden Nachweisen oder ohne Unterschrift werden dem Antragsteller unbearbeitet zurückgesendet.

3. Der Antrag muss am PC ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und unterschrieben an die Stadtverwaltung Neckarsulm übersendet werden.

4. Der Antrag auf Bezuschussung muss spätestens bis zum 30. Juni des

laufenden Jahres für das Vorjahr schriftlich eingereicht werden. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge leider nicht mehr berücksichtigt werden.

5. Der Antragsteller und der Vereinsvorsitzende tragen die Verantwortung für die Richtigkeit der Antragsangaben. Unrichtige Angaben können zum Ausschluss von der

Sportförderung führen.

§11, 01.06.2020

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