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Antriebstechnik \ Antriebsautomatisierung \ Systemintegration \ Services. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781. Produktspezifische FAQs

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Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781

Produktspezifische FAQs

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Produktspezifische FAQs zur Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781 (Version 1.0 / Januar 2021)

In diesem Dokument finden Sie Fragen und Antworten rund um die Ökodesign-Verordnung, bezogen auf Produkte von SEW-EURODRIVE. Allgemeine Antworten und Informationen zur Verordnung können dem Dokument der europäischen Unternehmensverbände CEMEP und CAPIEL entnommen werden. Sollten Sie weitere produktspezifische Fragen und Antworten haben, die hier fehlen, dann bitten wir Sie diese an die E-Mail-Adresse faq.ecodesign-regulation@sew-eurodrive.de zu schicken.

Fragen und Antworten zu Motoren von SEW-EURODRIVE

Darf ein bereits vor dem jeweiligen Stichtag

ausgelieferter Antrieb noch in eine Anlage eingebaut werden?

Ja, wenn der Antrieb von SEW-EURODRIVE bereits vor dem jeweiligen Stichtag in Verkehr gebracht, d. h. ausgeliefert wurde. Es zählt das Datum des Lieferscheins. Diese Antriebe darf der Kunde, wann und wie auch immer, in seine Anlagen einbauen, ausliefern und in Betrieb nehmen. Sogar der Weiterverkauf des Antriebs ist dann nicht mehr vom Datum betroffen.

Welche Motoren der DR..-Baureihe von SEW-EURODRIVE sind nicht von der Verordnung betroffen und dürfen weiterhin ohne Einschränkung in Europa in Verkehr gebracht werden?

– DR(2)M – im Dauerbetrieb unter 120 W Leistung – DR(2)L – kein Netzbetrieb

– DAS – vollständig geschlossen (TENV) – DR..J – LSPM-Rotortechnologie, synchron Sind explosionsgeschützte Motoren von SEW-EURODRIVE

von der Verordnung weiterhin ausgenommen?

Nein, ab dem 01.07.2021 sind die explosionsgeschützten Motoren ebenfalls betroffen.

SEW-EURODRIVE erfüllt mit den EDRN..-Motoren (IE3) die Wirkungsgradanforderungen der EU-Verordnung 2019/1781. Motoren mit der Ausführung „Ex eb“ müssen erst ab dem 01.07.2023 die Mindest-Effizienzklasse IE2 einhalten.

Sind Motoren mit einem MOVIMOT®-Umrichter weiterhin ausgenommen?

Nein, da die Energie-Effizienz der Motoren unabhängig von dem MOVIMOT®-Umrichter geprüft werden kann. SEW-EURODRIVE bietet hierzu seit vielen Jahren den DRN..-Motor mit einem MOVIMOT®-Umrichter an, welcher die freiwillige Effizienzklasse für Motorsysteme IES2 erfüllt (gemäß IEC 61800-9-2: 2017).

Gibt es in der Verordnung Anforderungen an die Reparatur (Instandsetzung) von Motoren?

Nein, die Verordnung gilt nur für Produkte, die erstmalig in Verkehr gebracht werden.

Es gilt das Datum des ersten Inverkehrbringens auf dem Markt des Europäischen Wirtschaftsraums.

Wo kann ich die Leistungsverluste der betroffenen Motoren von SEW-EURODRIVE finden?

Die Leistungsverlustwerte werden in einem Zusatzdokument* „Technische Informationen gemäß Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781“ aufgeführt. Siehe unter Daten und Dokumente.

Darf der Motortyp DR(2)S.. (IE1-Motor) nach dem 30.06.2021 in Europa weiterhin verkauft und eingesetzt werden?

Der Verkauf und Einsatz von neuen DR(2)S..-Motoren von SEW-EURODRIVE ist nur zulässig, wenn folgende Ausnahmen zutreffen:

– Motoren, die nicht für Dauerbetrieb ausgelegt sind: S2, S3 ≤ S3/40 % und S9 – polumschaltbare Motoren: ..4/2, ..8/2, ..8/4, ..12/2, ...

– unbelüftete Motoren (TENV): ../U, ../OL

– als Ersatz gekennzeichnete Motoren (Ausnahme gültig bis zum 30.06.2029)

Fragen und Antworten zu Motoren von SEW-EURODRIVE

Darf der Motortyp DRE.. (IE2-Motor) nach dem 30.06.2021

in Europa weiterhin verkauft werden?

Diese Motoren können nur noch als Ersatzmotoren, wenn richtig gekennzeichnet, in Verkehr gebracht werden. Zu beachten ist, dass die DRE..-Motoren ab dem 30.06.2021 abgekündigt sind.

Darf der Motortyp DRE.. (IE2-Motor) nach dem 30.06.2021 weiterhin in Kombination mit einem Umrichter in Verkehr gebracht werden?

Nein, diese Ausnahme fällt zum 30.06.2021. Diese Motoren können nur noch als Ersatz- motoren, wenn richtig gekennzeichnet, in Verkehr gebracht werden.

Sind Getriebemotoren von SEW-EURODRIVE im Direktanbau von der Verordnung ausgenommen? (W10, W20 und W30)

Nein, sie sind betroffen, weil die Energie-Effizienz dieser Motoren mit einem provisorischen Lagerschild gemessen werden kann.

Sind unbelüftete Motoren von SEW-EURODRIVE von der neuen Verordnung betroffen?

Nein, die TENV-Motoren (Kühlungsart IC410) gelten als Ausnahme. Damit können die DAS-Motoren und DR(2)S..-Motoren von SEW-EURODRIVE mit den unbelüfteten Optionen /OL (geschlossene B-Seite) und /U (ohne Lüfter) weiterhin in Europa in Verkehr gebracht werden, sofern sie als „TENV“-Motoren gekennzeichnet sind.

Darf ein Ersatzmotor geliefert werden? Ja, ein 1:1-Ersatzmotor darf bis zum 01.07.2029 geliefert werden, wenn der Motor und die Auftragsbestätigung die geforderte Kennzeichnung hat.

Enthält das Typenschild das CE-Zeichen, wenn ein Motor unter eine Ausnahme fällt und/oder als Ersatzmotor geliefert wird?

Ja, der Motor erfüllt die EU-Verordnung 2019/1781 und erhält deshalb die CE-Kennzeichnung.

Sind Servomotoren von SEW-EURODRIVE betroffen? Nein, Servomotoren werden üblicherweise mit Permanentmagneten gebaut und sind daher keine Induktionsmotoren und gehören nicht in den Geltungsbereich der Verordnung.

Sind Kompakt-Kleinspannungsantriebe vom Typ DCA..

betroffen?

Nein, nur Drehstrom- und Wechselstrommotoren auf Induktionsbasis sind im Geltungsbereich.

Motoren mit Kommutatoren waren und sind nicht betroffen. Zudem ist die Nennspannung der DCA..-Antriebe < 50 V.

Sind EC-Motoren betroffen? Nein, nur Drehstrom- und Wechselstrommotoren auf Induktionsbasis sind im Geltungsbereich.

Motoren mit elektronischer Kommutation waren und sind ausgenommen.

Sind Drehstrom-Asynchronmotoren mit Bremsen betroffen?

Ja, ab dem 01.07.2021 müssen Bremsmotoren, deren Effizienz des Motors unabhängig von der Bremse ermittelt werden kann, betroffen und müssen wie Motoren ohne Bremse klassifiziert sein und den Bestimmungen entsprechen.

Produktspezifische FAQs zur Ökodesign-Verordnung

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Fragen und Antworten zu Motoren von SEW-EURODRIVE

Mein Motor hat keine übliche Nennspannung wie 400 V,

sondern zeigt 335 V auf dem Typenschild. Ist der auch betroffen?

Ja, die Motorenverordnungen schließen Motoren mit einer Nennspannung von 50 V bis 1000 V in den Geltungsbereich mit ein.

Neben der netzuntypischen Spannung zeigt der Motor auch eine Frequenz von 65 Hz. Ändert sich die Antwort zur vorherigen Frage?

Ja, dieser Motor ist aufgrund seiner zum Netz ungleichen Frequenz (50 Hz, 60 Hz, 50/60 Hz) von den Bestimmungen ausgenommen, da konstruktiv schon ein Betrieb am öffentlichen Stromnetz ausgeschlossen ist.

Gibt es Unterschiede bei den Einphasenmotoren hinsichtlich Anlauf- und/oder Betriebskondensator?

Nein, die Motorenverordnung unterscheidet keine Ausführung der Einphasenmotoren bzgl.

der Anzahl, Funktion und Größe der Kondensatoren, alle Ausführungen müssen ab dem 01.07.2023 mindestens IE2 sein, selbst die ohne Kondensator müssen IE2 sein.

Sind Hybride wie LSPM (Line-Start-Permanent-Magnet)- Motoren der Baureihe DR..J.. im Geltungsbereich, da diese neben Magneten auch einen Käfig haben?

Nein, im Geltungsbereich sind nur reine Induktionsmotoren mit Käfigläufern, die schlupfbe- haftete Verluste im Rotor haben. Diese Art der hybridisierten Motoren, mit Permanentmagneten im Rotor, sind schlupffrei ohne Rotorverluste. Der Käfig im Rotor dient nur hilfsweise beim Netzanlauf und ist im Betrieb wirkungslos.

Sind Motoren für den Stillstandsbetrieb am Netz, wie z. B. die DRM..-Motoren, im Geltungsbereich?

Nein, neben einem möglichen Ausschlusskriterium der höheren Polzahl (größer als 8-polig) werden diese Motoren nicht mit einer Leistung, sondern mit einem Drehmoment bei Drehzahl = 0 min-1 verkauft. Daher sind diese Motoren außerhalb des Geltungsbereichs.

Mein Motor ist flüssigkeitsgekühlt. Was ist zu beachten? Entscheidend für die Befreiung von der Motorenverordnung ist die Temperatur am Einlass in den Motor. Motoren mit Kühlmedien unter 0 °C und über +32 °C sind nicht betroffen.

Liegt der Wert am Einlass in diesem Temperaturbereich, so muss auch der flüssigkeits- gekühlte Motor die Bestimmungen erfüllen.

Meine Motoren werden im Aussetz- und nicht Dauer- betrieb eingesetzt. Sind diese weiterhin befreit?

Die neue Motorenverordnung EU 2019/1781 greift die normativen Begriffe auf und definiert den S1, S3 ≥ 80-%- und S6 ≥ 80-%-Einsatz als Dauerbetrieb. Aber wenn der Motor, trotz entsprechender Kennzeichnung als Aussetzbetrieb, dauerhaft betrieben mit einem Temperaturanstieg innerhalb seiner Wärme-/Isolierstoffklasse reagiert, liegt keine Befreiung aufgrund der Kennzeichnung Aussetzbetrieb vor. Motoren von SEW-EURODRIVE

mit S3 ≤ S3/40 % erfüllen die Kriterien und fallen somit nicht unter die Anforderungen.

Ich setze kabellose oder batteriebetriebene Motoren ein.

Muss man was beachten?

Nein, Motoren in kabellosen oder batteriebetriebenen Geräten sind ausgenommen.

Zum Beispiel sind Motoren in fahrerlosen Transportsystemen, sogenannte FTS, befreit, wenn sie die elektrische Energie einer auf dem Fahrzeug mitgeführten Batterie entnehmen.

Fragen und Antworten zu Frequenzumrichtern von SEW-EURODRIVE

Welche Umrichter von SEW-EURODRIVE kann ich ab dem

Inkrafttreten der EU-Verordnung 2019/1781 einsetzen?

Alle betroffenen Umrichter von SEW-EURODRIVE erfüllen die Anforderungen und können ohne Einschränkungen im Euro päischen Wirtschaftsraum (EWR) eingesetzt werden.

Nähere Informationen finden Sie online auf der Webseite „Die Ökodesign-Verordnung einfach erklärt“.

Sind Umrichter von SEW-EURODRIVE mit einem Produktionsdatum vor dem 1. Juli 2021 betroffen?

Umrichter von SEW-EURODRIVE, die vor dem 1. Juli 2021 und somit vor dem Inkrafttreten der Verordnung ausgeliefert wurden, sind weiterhin im EWR zulässig. Umrichter mit einem Produktionsdatum nach dem 1. Juli 2021 sind ab Werk mit den gesetzlichen Kennzeich- nungen (bspw. IE2) versehen.

Sind einphasige Umrichter von SEW-EURODRIVE von der Verordnung betroffen?

Es sind nur dreiphasige Frequenzumrichter betroffen.

Wo kann ich die Leistungsverluste der betroffenen Umrichter von SEW-EURODRIVE finden?

Die Leistungsverlustwerte sind im Online Support unter „Daten und Dokumente“ in dem Zusatzdokument* „Technische Informationen gemäß der Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781“ für jeden betroffenen Umrichter aufgeführt.

Sind Ersatzumrichter in Bestandsanlagen nach dem 30.06.2021 zulässig?

Alle in Serie befindlichen betroffenen Umrichter von SEW-EURODRIVE erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Abgekündigte Produkte wie MOVIDRIVE® MDF60A und MDV60A, MOVIDRIVE® compact MCS und MCH, MOVITRAC® MC07A und MC31C erfüllen nicht die Anforderungen und dürfen deshalb auch nicht als Ersatzprodukte eingesetzt werden.

Sind Frequenzumrichter von SEW-EURODRIVE, die nur Synchronmotoren betreiben, von der Verordnung betroffen?

Es sind nur Umrichter betroffen, die für den Betrieb mit einem Asynchronmotor ausgelegt sind.

Da alle Umrichter der Generation C (MOVI-C®) von SEW-EURODRIVE sowohl Asynchron- als auch Synchronmotoren betreiben können, erfüllen sie die gesetzlichen Anforderungen.

Sind Power-and-Energy-Solution-Produkte von der Verordnung betroffen?

Es sind nur Drehzahlregelungen betroffen, die einen dreiphasigen Eingang haben.

Darf ein bereits vor dem jeweiligen Stichtag ausgelieferter Umrichter noch in eine Anlage eingebaut werden?

Es zählt das Datum des Lieferscheins. Sobald ein Umrichter von SEW-EURODRIVE bereits vor dem jeweiligen Stichtag in Verkehr gebracht, d. h. ausgeliefert wurde, darf der Kunde, diese Antriebe, wann und wie auch immer, in seine Anlagen einbauen, ausliefern und in Betrieb nehmen. Sogar der Weiterverkauf des Umrichters ist dann nicht mehr vom Datum betroffen.

Gibt es in der Verordnung Anforderungen an die Reparatur von Umrichtern?

Die Verordnung gilt nur für Produkte, die erstmalig in Verkehr gebracht werden.

Es gilt das Datum des ersten Inverkehrbringens auf dem Markt des Europäischen Wirtschaftsraums.

Wo finde ich bei Umrichtern von SEW-EURODRIVE die Angabe des Baujahrs?

Das Baujahr kann an den zwei letzten Ziffern der Seriennummer auf dem (Haupt-)Typenschild abgelesen werden. Nähere Erläuterungen sind in dem Zusatzdokument* „Technische Informationen gemäß Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781“ für jeden betroffenen Umrichter aufgeführt.

Woran erkenne ich, dass die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung eingehalten werden?

Die Rechtskonformität wird mit der Konformitätserklärung bescheinigt und ist an dem CE-Symbol auf dem Typenschild erkennbar. In der Konformitätserklärung* ist die ErP-Richtlinie 2009/125/EG* und die Verordnung (EU) 2019/1781 aufgelistet.

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Fragen und Antworten zu Frequenzumrichtern von SEW-EURODRIVE

Sind integrierte MOVIMOT®-Umrichter betroffen? Der Umrichter MOVIMOT® ist betroffen, da die Energie-Effizienz der MOVIMOT®-Umrichter ../MM unabhängig vom Motor geprüft werden kann. Die Umrichter haben die IE2-Klasse und erfüllen somit die Wirkungsgradanforderungen der EU-Verordnung 2019/1781.

Wo finde ich die Angabe der Betriebspunkte die für Umrichter von SEW-EURODRIVE ermittelt wurden?

Die Betriebspunkt-Leistungsverluste in % sind auf dem Typenschild mit Leistungsverluste bei 90 % der Nenndrehzahl und 100 % der Nennlast anzugeben, die weiteren Betriebspunkte finden Sie sowohl in den Betriebsanleitungen/Produkthandbüchern des jeweiligen Geräts, als auch auf der Homepage von SEW-EURODRIVE.

Wieso wird der Umrichter des MOVIGEAR® performance entsprechend der Verordnung 2019/1781 gekennzeichnet, der Umrichter des MOVIGEAR® (Vorgängerprodukt) aber nicht?

Der Frequenzumrichter des MOVIGEAR® performance (MOVI-C® dezentraler Umrichter) kann im Falle eines Gerätetauschs auch bei einem MOVIMOT® advanced oder MOVIMOT® flexible eingesetzt werden und somit grundsätzlich auch Asynchronmotoren betreiben.

Daher benötigt dieser Umrichter immer eine entsprechende Kennzeichnung. Der Umrichter von MOVIGEAR® (Vorgängerprodukt) kann ausschließlich für MOVIGEAR® eingesetzt werden und ist somit von der Verordnung nicht betroffen.

Notizen

* Die gekennzeichneten Dokumente und Informationen werden bis spätestens Juli 2021 zur Verfügung gestellt.

Produktspezifische FAQs zur Ökodesign-Verordnung

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