Die Vertragsärztliche Bundes- vereinigung, die Dachorganisation der insgesamt zehn regional orga- nisierten und oppositionell ausgerich- teten Vertragsärztlichen Vereinigun- gen, hat bei einem Bundestreffen in Erfurt ihre Positionen zur aktuellen Gesundheitspolitik formuliert. Da- nach sehen die Vorsitzenden der Vereinigungen in den GKV-Neu- ordnungsgesetzen zwar potentielle Verbesserungen für die ambulante Versorgung. Die vorgesehenen Maß- nahmen seien jedoch keineswegs aus- reichend.
Feste Geldanteile für die Sektoren
Die Vertragsärztlichen Vereini- gungen fordern zusätzliche gesetzli- che Regelungen – beispielsweise über eine anteilige Verteilung der GKV-Gelder nach Versorgungsbe- reichen. Der ambulanten Versorgung stünden mindestens 20 Prozent der GKV-Gesamtausgaben zu, da von den niedergelassenen Kassenärzten nicht nur seit Jahren neue Leistungen erbracht würden, sondern mehr und mehr Leistungen aus dem sta- tionären Sektor in die ambulante Versorgung verlagert würden. Die festzulegenden Geldanteile müßten zudem einer jährlichen Anpassung unterworfen werden, um auf Dauer eine leistungsgerechte Vergütung zu gewährleisten.
Mit Blick auf die Struktur der Gesetzlichen Krankenversicherung fordert die Vertragsärztliche Bundes- vereinigung die Definition eines Grundleistungsbereichs, der frei von Wettbewerbs- und Marketingverhal- ten der Krankenkassen gehalten wer- den soll. Der bisherige „solidarische Wettbewerb“ habe lediglich zu einer stärkeren Nachfrage nach medizini- schen Leistungen und damit zu einem Kostenschub geführt. Neben dem
Grundleistungsbereich soll es nach Auffassung der Vertragsärztlichen Vereinigungen Satzungsleistungen und „modulare Zusatzversicherun- gen“ zur Absicherung von individuel- len Risiken und zur Stärkung der Ei- genverantwortlichkeit geben.
Nach wie vor lehnen die Ver- tragsärztlichen Vereinigungen die ab Juli dieses Jahres geltenden Praxis- budgets als neues Honorierungssy- stem für die niedergelassenen Ärzte ab. Nur noch die „durchschnittlichen Praxen“ könnten auf dieser Grundla- ge überleben; Praxen mit einer beson- deren Versorgungsstruktur würden hingegen nach Auffassung der Ver- tragsärztlichen Bundesvereinigung
„finanziell liquidiert“.
Als grundsätzlich richtigen Schritt in Richtung Kostenerstattung bezeichnen die Vorsitzenden der Ver- tragsärztlichen Vereinigungen die im 2. GKV-Neuordnungsgesetz vorge- sehene Information der Patienten über die Leistungen des Kassenarztes in Form einer Rechnungsstellung.
Allerdings sei der EBM als Grund- lage für die Information der Patienten über die erbrachten Leistungen völlig ungeeignet. Weiterhin unklar sei fer- ner, wer die Kosten für die Patien- teninformation trage.
Politische Offensive in den Regionen
„Die Vertragsärztlichen Vereini- gungen“, kündigte Dr. Werner Baum- gärtner in Erfurt an, „werden im Laufe dieses Jahres in allen Regionen sowohl politische als auch standes- politische Informationsveranstaltun- gen durchführen.“ Der Vorsitzende der Vertragsärztlichen Bundesver- einigung weiter: „Wir werden den niedergelassenen Ärzten auch sehr genau die politischen Vorstellungen der einzelnen Parteien für den ambu- lanten Bereich vermitteln.“ JM A-1710 (34) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 25, 20. Juni 1997
T H E M E N D E R Z E I T TAGUNGSBERICHT