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Archiv "KOSTENDÄMPFUNG: Grenzenlose Wut" (05.02.1993)

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KOSTENDÄMPFUNG

Beispiel der „Kostentreiberei"

einer Krankenkasse:

Grenzenlose Wut

Ich zähle mich zu den Arztkollegen, die sich der volkswirtschaftlichen Verant- wortung des Arztes im nie- dergelassenen Bereich be- wußt sind und die sich dar- über im klaren sind, daß ein Fortschreiben der derzeitigen Ausgaben in die Zukunft den Bankrott des gesamten Sy- stems bedeuten muß. Erfolg- reich können Sparmaßnah- men jedoch nur sein, wenn al- le Träger des Systems mitma- chen — auch die Krankenkas- sen. Zu diesem Thema ein — wie ich meine — denkwürdiges Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit:

Wegen asymmetrischer Lidödeme, deren Genese im näheren Umkreis nicht ge- klärt werden konnte, stellte sich einer meiner Patienten ambulant in der Deutschen Klinik für Diagnostik in Wies- baden vor. Der Patient wurde von mir über die Modalitäten der ambulanten Untersu- chung informiert und gebe- ten, von seiner Krankenkasse, der HEK, die Zusage zur Ko- stenübernahme einzuholen.

Die Krankenkasse war ein- verstanden, die Untersuchung erfolgte wie vorgesehen am- bulant in Wiesbaden. Vier Wochen später ruft der Pa- tient in meiner Praxis an: er brauche eine stationäre Ein- weisung für die DKD. Auf meine Nachfragen, wozu bei abgeschlossener Diagnostik noch eine stationäre Aufnah-

me notwendig sein sollte, be- kam ich von dem Patienten zu hören, seine Krankenkasse habe ihm gesagt, er solle sich wegen einer Einweisung an mich wenden, denn dann könne man ihm auch die an- gefallenen Kosten für Hotel- übernachtung und Fahrt er- setzen. Meine Weigerung, dies zu tun, kostete mich zehn Minuten Diskussion und ver- mutlich den Patienten.

Meine Wut ist grenzenlos bei dem Gedanken, was uns Ärzten in den nächsten Jah- ren ins Haus steht, angefan- gen mit der Tatsache, daß wir per Dekret die Kosten unse- rer Medikamentenverord- nungen im Jahr '93 zu senken haben, ohne daß wir Einfluß auf die Altersstruktur und Morbidität unserer Patienten nehmen können. Sollten wir dazu nicht in der Lage sein, so wird man die Mehrkosten von uns zurückfordern. Man stelle sich diese Situation übertragen auf den Bundes- haushall vor: der Finanzmini- ster bekommt — wie alle seine Kabinettskollegen — die Vor- gabe, sein Budget im Ver- gleich zum Vorjahr um 1,6 Prozent zu kürzen. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, so würde er für die Mehrko- sten persönlich haften. Eine solche Vorgabe würde von Politikern aller Couleur uni- sono als undurchführbar be- zeichnet werden, wie der neue Bundeshaushalt schlüs- sig beweist. In dieses Muster fügt sich das oben angeführte Beispiel wie auch die Verord- nung der „Pille" auf Kassen- rezept für Minderjährige nahtlos ein. Unsere Patienten werden zusammen mit uns

Zu Leserbriefen:

Leserbriefe sind uns immer willkommen; sie werden von Autoren und Redaktion sehr beachtet. Das gilt für kurze und lange Briefe. Die Veröffentlichungsmöglich- keiten freilich sind beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschrif- ten eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist um so größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muß sich zudem eine — selbstverständlich sinnwahrende — Kürzung vorbehalten. DÄ

L Gabrilen® 50 Wirkstoff: Ketoprofen,

Gabrilen® 100 Wirkstoff: Ketoprofen

Zusammensetzung, 1 Kapsel Gabrilen 50 enthält: Wirkstoff: 50 mg Ketoprofen, weitere Bestandteile: Lacto- se, Magnesiumstearat, Siliciumdioxid, Gelatine, Farbstoffe, E 122, E 132, E 171 und E 172

1 Kapsel Gabrilen 100 enthält: Wirkstoff: 100 mg Ketoprofen, weitere Bestandteile: Lactose, Magnesium- stearat, Siliciumdioxid, Gelatine, Farbstoffe, E 122, E 132, E 171 und E 172

Anwendungsgebiete

Akute Arthritiden (Gelenkentzündungen) einschließlich Gichtanfall • Chronische Arthritiden, insbesondere chronische Polyarthritis/rheumatoide Arthritis (chronisch verlaufende Entzündung mehrerer Gelenke) • Spondylitis ankylosans (Bechterew'sche Krankheit) und andere entzündlich-rheumatische Wirbelsäulen- leiden • Reizzustände bei degenerativen Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen (Arthrosen und Spon- dylarthrosen) • Weichteilrheumatismus • Schmerzhafte Schwellungen oder Entzündungen nach Verlet- zungen oder Operationen.

Gegenanzeigen

Gabrilen (Kapseln) 50 mg und 100 mg dürfen nicht angewendet werden bei • bekannter Überempfindlich- keit gegen den Wirkstoff Ketoprofen • ungeklärten Blutbildungsstörungen • Geschwüren im Magen und Zwölffingerdarm • Schwangerschaft im letzten Drittel sowie in der Stillzeit • Kindern unter 6 Jahren.

Gabrilen (Kapseln) 50 mg sollten nur unter strenger Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses ange- wendet werden • bei Kindern über 6 Jahren.

Gabrilen (Kapseln) 50 mg und 100 mg • bei Patienten mit induzierbaren Porphyrien • bei Patienten mit schweren Lebergewebeschäden • im ersten und zweiten Drittel der Schwangerschaft.

Gabrilen (Kapseln) 50 mg und 100 mg dürfen nur unter sorgfältiger ärztlicher Überwachung angewendet werden bei • Patienten mit Magen-Darm-Beschwerden oder mit Hinweisen auf Magen- oder Darmge- schwüren oder Darmentzündungen (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn) in der Vorgeschichte • Patienten mit Leber- oder Nierenschäden; Bluthochdruck und/oder Herzinsuffizienz • Patienten direkt nach größeren chirurgischen Eingriffen • älteren Patienten.

Gabrilen (Kapseln) 50 mg und 100 mg dürfen nur unter bestimmten Vorsichtsmaßnahmen (Notfallbereit- schaft) angewendet werden bei Patienten, die auf nichtsteroidale Entzündungshemmer oder Analgetika (Schmerzmittel) bei einer früheren Anwendung z. B. mit Asthmaanfällen, Hautreaktionen oder akutem al- lergischen Schnupfen überempfindlich reagiert haben.

Patienten mit Asthma, chronischen bronchienverengenden (obstruktiven) Atemwegserkrankungen, Heu- schnupfen oder Nasenschleimhautschwellung (sog. Nasenpolypen) reagieren häufiger als andere Kranke auf nichtsteroidale Antirheumatika mit Asthmaanfällen, örtlicher Haut- oder Schleimhautschwellung (sog.

Quincke-Ödem) oder Nesselsucht (Urtikaria).

Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit

Im letzten Schwangerschaftsdrittel darf Ketoprofen nicht angewendet werden, da es zu einer Wehenhem- mung und gesteigerter Blutungsneigung führen kann. Während der Stillzeit soll Ketoprofen nicht ange- wendet werden, da keine Erfahrungen zum Übergang in die Muttermilch und zu möglichen Schädigungen im Säuglingsalter vorliegen. Obwohl aus Tierversuchen bisher keine Hinweise auf teratogene Wirkungen (Mißbildungen) vorliegen, sollte Ketoprofen auch während der ersten beiden Drittel der Schwangerschaft nicht angewendet werden, da beim Menschen keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen.

Nebenwirkungen

Häufig treten Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Durchfall und geringfügige Magen-Darm-Blutverlu- ste auf, die in Ausnahmefällen eine Blutarmut verursachen können. Gelegentlich kann es zu Magen- Darm-Geschwüren, unter Umständen mit Blutung und Durchbruch, kommen.

Gelegentlich kommt es zu zentralnervösen Störungen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Erregung, Schlaflo- sigkeit oder Müdigkeit.

Selten sind Überempfindlichkeitsreaktionen mit Hautausschlägen und Hautjucken beobachtet worden.

Schwere Verlaufsformen von Hautreaktionen kommen in Einzelfällen vor.

Möglich sind schwere allgemeine Überempfindlichkeitsreaktionen. Sie können sich äußern als: Gesichts- ödem, Zungenschwellung, innere Kehlkopfschwellung mit Einengung der Luftwege, Luftnot bis zum Asth- maanfall, Herzjagen, Blutdruckabfall bis hin zum bedrohlichen Schock. Beim Auftreten einer dieser Erschei- nungen ist sofortige ärztliche Hilfe erforderlich.

In seltenen Fällen, besonders bei Patienten mit hohem Blutdruck, kommt es zur Ansammlung von Wasser im Körper (z. B. periphere Ödeme). Bei Langzeitbehandlung soll die Nierenfunktion regelmäßig kontrolliert werden.

In Einzelfällen kann es zu Störungen der Blutbildung kommen. Erste Anzeichen können sein: Fieber, Halsschmerzen, oberflächliche Wunden im Mund, grippeartige Beschwerden, starke Abgeschlagenheit, Nasenbluten und Hautblutungen. In diesen Fällen ist das Arzneimittel sofort abzusetzen und der Arzt auf- zusuchen. Bei der Langzeitbehandlung sollte das Blutbild regelmäßig kontrolliert werden.

In Einzelfällen ist bei der Langzeittherapie mit Leberschäden zu rechnen. Die Leberwerte sollten daher re- gelmäßig kontrolliert werden.

Hinweis:

Gabrilen (Kapseln) 50 mg und 100 mg können auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktions- vermögen soweit verändern, daß die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Be- dienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Dies gilt in verstärktem Maße im Zusammenwirken mit Alkohol.

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln:

Die gleichzeitige Anwendung von Ketoprofen mit Lithiumpräparaten kann den Lithiumspiegel im Plasma erhöhen.

Ketoprofen kann die Wirkung von Diuretika und Antihypertonika abschwächen.

Die gleichzeitige Gabe von Ketoprofen mit kaliumsparenden Diuretika kann zu einer Hyperkaliämie füh- ren.

Die gleichzeitige Verabreichung von Ketoprofen mit Glukokortikoiden oder mit anderen nichtsteroidalen Antiphlogistika erhöht das Risiko von Magen-Darm-Blutungen ebenso wie gleichzeitiger Alkoholgenuß.

Die Gabe von Ketoprofen innerhalb von 24 Stunden vor oder nach Gabe von Methotrexat kann zu einer erhöhten Konzentration von Methotrexat im Körper und einer Zunahme seiner toxischen Wirkung führen.

Eine Verzögerung der Ketoprofen-Ausscheidung kann durch Präparate, die Probenecid enthalten, bewirkt werden.

Eine Begleitmedikation mit Acetylsalicylsäure führt zu einer beschleunigten Ausscheidung von Ketoprofen.

Bisher zeigten klinische Untersuchungen keine Wechselwirkungen zwischen Ketoprofenhaltigen Arznei- mitteln und blutgerinnungshemmenden Mitteln sowie oralen Antidiabetika. Trozdem wird bei gleichzeitiger Therapie eine entsprechende Kontrolle des Gerinnungsstatus bzw. der Blutzuckerwerte empfohlen.

Packungsgrößen Gabrilen 50

Packung mit 20 Kapseln (N1) DM 15,80, Packung mit 50 Kapseln (N2) DM 34,35, Packung mit 100 Kap- seln (N3) DM 58,50.

Gabrilen 100

Packung mit 20 Kapseln (N1) DM 25,25, Packung mit 50 Kapseln (N2) DM 54,35, Packung mit 100 Kap- seln (N3) DM 99,80.

Hersteller Kreussler Pharma

Chemische Fabrik Kreussler + Co. GmbH Rheingaustraße 87-93 D-6200 Wiesbaden-Biebrich

Dt. Ärztebl. 90, Heft 5, 5. Februar 1993 (11) A1-231

(2)

Ärzten diese inkonsequente Schaukelpolitik bis zur See- krankheit mit Schwindel und Erbrechen, für die es — weil Privatvergnügen — natürlich keine Medikamente auf Kas- senrezept gibt, erleiden dür- fen.

Meine Motivation zum Sparen wird genauso gren- zenlos sein wie meine Wut.

Harry Reuer, Brücken- straße 24, W-7300 Esslingen

GESUNDHEITSREFORM Zum Gesundheits-Strukturge- setz:

Schwere Niederlage

Das GSG ist nun verab- schiedet, und wir müssen wahrscheinlich damit leben.

Wir Ärzte ziehen uns vorerst vom Kampfplatz zurück und lecken unsere Wunden. Wir brauchen nicht zu kapitulie- ren, wir müssen aber der Tat- sache ins Auge sehen, daß wir eine schwere Niederlage erlit- ten haben. Diese war eigent- lich zu erwarten: auf der ei- nen Seite stand eine große, potentiell mächtige Gruppe, zersplittert in Haus-, Fach-, Krankenhaus-, Chef-, beam- tete und andere Ärzte, die dem Gedanken eines Burg- friedens offenbar noch nicht nähergetreten waren, auf der anderen Seite stand eine feste Allianz (oder Komplott?) aus sonst verfeindeten Interes- sengruppen, die das GSG oh- ne Rücksicht auf Grundge- setz und ähnliche lästige Klei- nigkeiten gegen jeden ver- nünftigen, sachkundigen Rat der Hauptbetroffenen durch- setzte.

Was können wir Ärzte daraus lernen? Wir haben ei- nige Dinge erreicht, oder bes- ser gesagt, behalten, die wahrscheinlich bei einer der nächsten Novellierungen des GSG fallen werden, nachdem der Gesetzgeber gemerkt hat, wie einfach es ist, gegen Ärz- te Gesetze zu machen. Ferner mußten wir feststellen, daß Nur-Eingaben und Nur-Vor- schläge und Nur-Diskussio- nen ideologisch verblendete Gesetzesmacher nicht von

der Richtung, in die sie sich verrannt haben, abbringen werden. Ferner mußten wir feststellen, daß die Reaktio- nen von Krankenkassen und Gesetzgebern panisch wur- den, als zum Beispiel im Kreis Kleve einige böse Buben un- ter den Zahnärzten laut dar- über nachdachten, ihre Kas- senzulassung zurückzugeben.

Übrigens, was würde passie- ren, wenn alle Ärzte und Zahnärzte Deutschlands ihre Kassenzulassung zurückgä- ben? Durch die panischen Reaktionen ermutigt, möchte ich antworten: wahrscheinlich nichts. Ich denke, daß wir Ärzte eine ungeheure Macht haben, wenn wir uns ihrer be- wußt sind und wenn wir einig sind. Ich erinnere an den so- genannten „Bleistiftstreik"

der Krankenhausärzte im Jahr 1970, der, da konsequent durchgeführt, umgehend eine gerechtere Vergütung des Bereitschaftsdienstes er- brachte. Ich erinnere an den Streik der Anästhesisten in Frankreich vor drei Jahren, den Streik der israelischen Ärzte vor zwei Jahren, beide wegen schlechter Bezahlung, den zweitägigen Warnstreik der portugiesischen Ärzte in diesem Jahr, die im Rahmen einer Reform des Gesund- heitswesens ihren Beamten- status verlieren sollen. Wenn diese Kollegen, die ja auch den Hippokratischen Eid kennen, berechtigt sind, aus vordergründig materiellen Motiven harte Maßnahmen zu ergreifen, dann sind wir deutschen Ärzte es erst recht, wenn es darum geht, Schaden am Patienten durch schlechte Gesetze zu verhindern. Wenn sich unsere Standesvertretun- gen weiterhin ihrer üblichen vornehmen Zurückhaltung befleißigen, ja geradezu vor nachdrücklicheren — und wahrscheinlich wirksameren

— Maßnahmen warnen, dann kann man sich ungefähr aus- rechnen, in welcher Situation sich Patienten und Ärzte in vielleicht zehn Jahren befin- den werden.

G. Osmialowski, Wilhelm- Anton-Hospital, Voßheider Straße 214, W-4180 Goch

Basisinformation Berigiobin®:

Wirkstoff: Immunglobulin vom Menschen Zusammensetzung: 1 ml enthält: Immunglobulin vom Menschen 160 mg Aminoessigsäure (GlyCin), Natriumchlorid, Wasser für Injektionszwecke.

Anwendungsgebiete: - Substitution' bei Anti- körpermangelsyndromen wie a) Agammaglobulin- ämie und Hypogammaglobulinämie auch therapie- bedingt, z.B. durch Kortikosteroide, Zytostatika, Strahlen- oder andere immunsuppressive Thera- pie b) protrahierte transitorische Hypogammaglo- bulinämie, insbesondere des Frühgeborenen.

- Prophylaxe der Hepatitis A.

Gegenanzeigen: Bei Vorliegen einer schweren Thrombozytopenie oder anderen Gerinnungs- störungen, bei denen intramuskuläre Injektionen kontraindiziert sind, darf Beriglobin nicht an- gewendet werden. Vorsicht ist geboten bei Pati- enten mit der extrem seltenen Konstellation eines absoluten IgA-Mangels mit gleichzeitigem Vorhan- densein von Antikörpern gegen IgA.

Nebenwirkungen: Gelegentlich kann es zu vor- übergehendem Druckschmerz an der Injektions- stelle, zu Hautreaktionen sowie Temperatur- erhöhung kommen. Selten sind Übelkeit und Erbrechen sowie Kreislaufreaktionen (z.B. Puls- beschleunigung, Pulsverlangsamung, Blutdruck- abfall, Schweißausbruch, Schwindel) und aller- goide Reaktionen (z.B. mit Hautrötung, Quaddel- bildung, Atembeschwerden), in Einzelfällen bis hin zum Schock. Insbesondere bei unbeabsichtigter intravasaler Injektion können Symptome bis zum Schock auftreten. Daher sollte in diesen Fällen eine längerfristige Überwachung (etwa 2 Stunden) erfolgen. Sofortmaßnahmen in Abhängigkeit vom Schweregrad: Antihistaminika; ggf. Adrenalin, hochdosiert Kortikosteroide, Volumenauffüllung, Sauerstoff.

* Für die Substitution bei Antikörpermangel steht auch intravenös anwendbares Immunglobulin zur Verfügung.

Weitere Angaben zu Beriglobin

Lagerung und Haltbarkeit: Beriglobin ist bei +2 bis +8° C aufzubewahren. Es darf nach Ablauf des auf Packung und Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr angewendet werden.

Geöffnete Ampullen sind sofort zu verbrauchen.

Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren!

Handelsformen: Ampullen mit 2 ml DM 24,11;

Ampullen mit 5 ml DM 50,03; 10 Ampullen zu 2 ml;

10 Ampullen zu 5 ml; (Preis lt. A. T. einschl. MwSt./

Stand Oktober 1992).

Hersteller:

Behringwerke AG Postfach 11 40 3550 Marburg/Lahn Behringwerke AG

Medizinische Information und Verkauf Postfach 12 12

6237 Liederbach 1

BEHRING

Al -232 (12) Dt. Ärztebl. 90, Heft 5, 5. Februar 1993

Referenzen

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