Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 29–30|
21. Juli 2014 A 1307WIRTSCHAFTLICHKEIT
Zu der Glosse DÄ 17/2014: „Hamburg, Polizei- kommissariat 55“ von Matthias Janneck
Das Lachen bleibt im Halse stecken
Besten Dank für diese herrliche Glosse.
Besser kann man den kollektiven Wahn- sinn des DRG-Systems nicht darstellen. In welchem System wir als Krankenhausärzte leben, wird erst deutlich, wenn wir das Ab- rechnungssystem in vergleichbare andere Bereiche der Daseinsfürsorge übertra- gen. Kein Mensch erwartet von Polizei, Feuerwehr und Militär, dass hier Gewinne oder gar Aktienrenditen erwirtschaftet wer- den. Die medizinische Fürsorge soll dies aber tun. Der permanente Existenzdruck der Hospitäler zehrt einen großen Teil der Energien auf, die wir eigentlich für unsere Patienten benötigen. Qualität lässt sich langfristig nur halten und verbessern, wenn eine sichere wirtschaftliche Perspek- tive für alle Krankenhausmitarbeiter ge- schaffen wird und wir uns ausschließlich auf unsere ureigensten Aufgaben konzen- trieren können: Patienten optimal helfen und junge Ärzte ausbilden. Insofern bleibt gerade bei einer so amüsanten Glosse das Lachen auch irgendwie im Halse stecken.
Dr. med. Peter Dravoj, Krankenhaus Bad Arolsen GmbH, 34454 Bad Arolsen
TRANSSEXUELLE
Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf die Versorgung mit einer beidsei- tigen Mamma-Augmentationsplastik (DÄ 25/
2014: „Kein Anspruch auf operative Brustver- größerung“ von Barbara Berner).
Irreführende Überschrift
Ich erlaube mir den Hinweis, dass das BSG in dem Verfahren Az.: B 1 KR 69/12 R, dessen Berichterstatter ich war, mit Urteil vom 4. 3. 2014 nicht über den Anspruch Transsexueller – wie von Ihnen berichtet –, sondern über den Anspruch Intersexueller mit Karyotyp XY und weiblichem Phäno- typus bei genetisch bedingter Androgen- störung auf eine Mamma-Augmentations- plastik entschieden hat.
Dr. Martin Estelmann, Richter am Bundessozialgericht, 34119 Kassel
kannte“. Und weiter wird interpretiert: „In passiv ergebener Haltung bietet sich die entblößte Ehebrecherin dem Besucher dar.“ Nicht erst bei dem Wort „Ehebreche- rin“ lief es mir kalt den Rücken hinunter.
– Der adlige Schürzenjäger benutzt also seine nackte Mätresse zu diesem „toll- dreisten Streich“, sie wird als passiv erge- ben beschrieben, aber trotzdem ist sie die Ehebrecherin!
Ist es zu viel verlangt, sich im Jahr 2014 etwas mehr Gedanken über solch abge- nutzte Klischees zu machen? Schließlich werden sogenannte Ehebrecherinnen auch heute noch in manchen Ländern dieser Welt gesteinigt. Wie ist es möglich, dass die „reiche Farbpalette“ des Bildes derar- tige Überlegungen so gänzlich überstrah- len konnte?
Ich habe mich jedenfalls unglaublich über diese gedankenlose Bildbeschreibung ge- ärgert!
Dr. med. Sabine Panzer-Heinig, 14165 Berlin
KÖRPERBILDER
Was den Maler Eugène Delacroix 1825 veran- lasste, eine pikante Schlafzimmerszene auf der Leinwand festzuhalten, ist nicht überliefert (DÄ 22/2014: „Körperbilder: Eugène Delacroix [1798–1863] – Tolldreiste Posse“ von Sabine Schuchart).
Gedankenlose Bildbeschreibung
Ein „zauberhaftes Bild“ wird uns auf der Schlusspunkt-Seite gezeigt und beschrie- ben. Aber was ist an diesem Bild zauber- haft? Ich sehe nur eine nackte, im wahrs- ten Sinne des Wortes bloßgestellte Frau auf einem Bett liegen, begutachtet von zwei angezogenen Männern.
Laut Bildbeschreiberin ist folgende Episo- de dargestellt: Ein adliger „notorischer Schürzenjäger“ präsentierte den nackten Unterkörper seiner Mätresse deren Ehe- mann und „amüsierte sich königlich, als der Betrogene die eigene Ehefrau nicht er-
chen, sehr wohl die Hand gebe, dann aber mit vorheriger und nachfolgender Hände- desinfektion. In Situationen, in denen eine Desinfektion nicht gut praktikabel bis un- möglich ist, beispielsweise in der Visite oder Ambulanzsprechstunde mit raschem
„Durchlauf“ vieler Patienten infolge, ver- zichte ich auf das Händeschütteln und er- läutere den Patienten, die mir dennoch oft- mals die Hand hinstrecken, dies auch so.
Damit bin ich bislang gut gefahren.
Dr. med. Stephan Blaschke, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Klinikum Herford, 32049 Herford
Zukunftsweisend
. . . Zur definitiven Unterbrechung der In- fektionskette zum Schutz von Mitarbei- tern, Patienten und Angehörigen ist der Verzicht auf unnötigen Händekontakt – zum Beispiel das typische Händeschütteln – die einfachste und wirksamste Maßnah- me! Das „Händeschüttelverbot“ von Ge- schäftsführer Ulrich Froese in den Augus- ta-Kliniken in Bochum mag aktuell noch befremdlich und gar „unmenschlich“ er- scheinen, aber diese Dienstanweisung ist zukunftsweisend. Spätestens wenn die MRE-Verseuchung in der Bevölkerung die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen hat – was in den nächsten Jahren der Fall sein wird! – werden sich alle fragen, warum das in den Kliniken nicht schon längst so gemacht wurde . . .
Günter Rau, Arzt, 51375 Leverkusen
HANDHYGIENE
Die Ärztinnen und Ärzte in den Augusta-Klini- ken in Bochum und Hattingen wurden per Dienstanweisung verpflichtet, das Händeschüt- teln künftig zu unterlassen (DÄ 21/2014:
„Randnotiz: Hände weg!“ von Jens Flintrop).
Händedesinfektion nutzen
Ich kann die Überlegungen von Herrn Flintrop in der oben genannten Randnotiz zum Verbot des Händeschüttelns in den Augusta-Kliniken Bochum und Hattingen gut nachvollziehen. Gerade in meinem Fachgebiet, der Psychiatrie, ist häufig der verbindliche Kontakt zum Patienten per Handschlag sehr wichtig, beispielsweise bei Absprachen im Sinne sogenannter Nicht-Suizid-Verträge. Andererseits sehe ich auch die Problematik der Keimüber- tragung, und hier gibt es ja entsprechende Studien, dass gerade die „Arzthand“ ein nicht zu vernachlässigendes Keimreser- voir und -übertragungsvehikel darstellt.
Ich halte es persönlich so, dass ich Patien- ten in gezielten Gesprächssituationen, bei- spielsweise Kriseninterventionsgesprä- chen, Nachexplorationen am Aufnahmetag oder eben bei oben genannten Abspra-
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