Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 14|
5. April 2013 A 637RANDNOTIZ
Jens Flintrop
Daniel Bahr (FDP) findet keine Zeit mehr zu zwitschern. Bis zu seinem Amtsantritt als Bundesgesundheits- minister im Mai 2011 hatte er mehr als 650 Tweets im Kurznachrichten- dienst Twitter verschickt. Von Juli 2011 bis Dezember 2012 war Sen- depause. Erst am 23. Januar lasen die 7 867 Follower wieder von ihm:
„Einsatz hat sich gelohnt: zuständi- ger EU-Ausschuss stimmt für Erhalt
der deutschen Pflegeausbildung.
Zehn Schuljahre reichen auch wei- terhin.“ Ich bin sein 7 868. Follower.
Ganz anders Jens Spahn (CDU):
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion twittert so gut wie täglich. Hier regis- triere ich mich als 1 924. Verfolger.
Heute schreibt Spahn unter ande- rem: „#Sido ist werdender Vater, er- folgreicher Unternehmer und sicher pro Urheberrechte. Aus dem muss doch ein #CDU-Wähler zu machen sein!? ;-)“. Spahn hatte am 24. März in der Sendung „Absolute Mehrheit“
mit dem deutschen Rapper disku- tiert – und in der Zuschauergunst das Nachsehen gehabt.
Karl Lauterbach finde ich bei Twitter gleich viermal. Der „Richti- ge“, also der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfrakti- on, scheint aber nicht dabei zu sein.
Biggi Bender, die gesundheitspo- litische Sprecherin der Bundestags- fraktion Bündnis 90/Die Grünen, twittert seit Beginn des Jahres. Sie twittert am 20. März: „Wenn Daniel
#Bahr die #Ärzte künftig #Prävention verordnen lassen will, wird es dann auch Radwege auf Rezept geben?“
So geht Opposition denke ich, und registriere mich als 235. Follower.
Dr. Martina Bunge, gesundheits- politische Sprecherin der Linksfrakti- on im Bundestag, hat keinen eige- nen Twitter-Account.
Das Deutsche Ärzteblatt hat mit mir jetzt übrigens 1 824 Verfolger.
Da geht noch was . . .
Twitter-Splitter
Ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt han- delt wettbewerbswidrig, wenn er ei- nem Patienten ungefragt Hörgeräte- akustiker in räumlicher Nähe sei- ner Praxis empfiehlt. Das hat das
Schleswig-Holsteinische Oberlan- desgericht (OLG) mit Verweis auf die Berufsordnung der Ärztekam- mer Schleswig-Holstein entschie- den (Az.: 6 U 16/11).
Der Arzt war von einem Testpa- tienten besucht worden, der laut Gericht wettbe werbs widriges Ver- halten von HNO-Ärzten aufspüren sollte. Der Arzt diagnostizierte eine GERICHTSURTEIL
Ärzte sollen keine Hilfsmittelerbringer empfehlen
Schwerhörigkeit, verordnete Hörge- räte und fragte den Patienten, ob er bereits einen Hörgeräteakustiker habe. Als dieser die Frage vernein- te, wurde er auf die beiden orts - ansässigen Anbieter hingewiesen.
Obwohl der Arzt eigenen Aussagen zufolge beide vor Ort ansässige Hörgeräteakus tikbetriebe erwähnt habe, bewertete die Zentrale zur Be- kämpfung unlauteren Wettbewerbs des Schleswig-Holsteinischen Ober- landesgerichts die Empfehlung als wettbewerbswidriges Verhalten.
Der Senat begründete sein Urteil mit der ärztlichen Berufsordnung des Landes. Demnach darf ein Arzt nicht ohne hinreichenden Grund be- stimmte Hilfsmittelerbringer emp- fehlen. Bittet der Patient den Arzt aktiv um eine Empfehlung, müsse dieser alle in Betracht kommenden Anbieter benennen. Dies habe der beklagte Arzt nicht getan, da er nur die beiden Hörgeräteakustiker vor Ort, nicht jedoch mögliche Anbieter am Wohnort des Patienten benannt habe, so das OLG. hil Einen Hörge-
räteakustiker sollte ein Arzt seinen Patien- ten nicht emp- fehlen.
Foto: dpa
Mit einem offenen Brief hat sich das Institut für Qualität und Wirt- schaftlichkeit im Gesundheitswe- sen (IQWiG) an die Deutsche Ge- sellschaft für Hämatologie und Medizi nische Onkologie (DGHO) gewandt und Aussagen der Fach - gesellschaft zurückgewiesen. „Wir stimmen völlig mit Ihnen überein, dass die Bewertung eines Onkolo- gikums nicht allein von einer mög- lichen Verlängerung der Überlebens- zeit abhängig gemacht werden soll- te. Nicht nachvollziehbar ist für uns daher die Behauptung, das IQWiG berücksichtige bei seiner Bewer- tung Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen nur formal“, heißt es in dem Brief.
Das IQWiG bezieht sich auf eine Presseveröffentlichung der DGHO vom 8. März. Die Fachgesellschaft fordert darin, patientenbezogene Pa- FRÜHE NUTZENBEWERTUNG
IQWiG widerspricht Onkologen
rameter wie die Lebensqualität bei der Bewertung von Arzneimitteln stärker zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung neuer Arzneimittel in der Hämatologie und Onkologie dür- fe die Bewertung nicht allein von einer möglichen Verlängerung der Überlebenszeit abhängen, so die DGHO in der Veröffent lichung.
„Es gibt keine einzige Dossier- bewertung zu Onkologika, in der nicht diese Endpunkte einer auf- merksamen inhaltlichen Bewertung unterzogen worden wären“, erklärt das IQWiG. In die Bewertung von Abirateron für Patienten mit Prosta - takarzinom seien Symptome wie Schmerz oder skelettale Ereignis- se eingegangen. In den Studien zu Ipilimumab und Vemurafenib mit Patienten mit Melanom habe das IQWiG die gesundheitsbezogene Lebensqualität einbezogen. hil