Der Leberchirurg Christoph Broelsch war vom Landge- richt Essen zu drei Jahren Haft verur- teilt worden.
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Der im März 2010 zu einer dreijäh- rigen Haftstrafe verurteilte Chirurg Prof. Dr. med. Christoph Broelsch (68) wird nach der Hälfte der Haft- zeit auf Bewährung entlassen. Dies teilte Oberstaatsanwältin Anette Milk vom Landgericht Essen mit.
Der ehemalige Direktor der Kli- nik für Allgemeine und Transplan- tationschirurgie der Universität Es- sen war vor drei Jahren von der XXI. Wirtschaftsstrafkammer der Nötigung, der Bestechlichkeit, des Betrugs, des versuchten Betrugs, der Steuerhinterziehung und der versuchten Steuerhinterziehung für schuldig befunden worden (Az.: 56 KLs20/08 LG Essen). So habe Broelsch im Gespräch mit Patienten Behandlungen als besonders dring- lich dargestellt oder erklärt, nur er könne aufgrund seiner Qualifikati- on die Therapie vornehmen, so dass die Kranken sich gezwungen sahen,
„Spendengelder“ zu zahlen, um be- handelt zu werden. Der Arzt habe 158 000 Euro „Spendengelder“ er- halten und 40 000 Euro Steuern hinterzogen. Eine Revision hatte der Bundesgerichtshof im Sommer 2011 zurückgewiesen, womit das Urteil rechtskräftig wurde.
Über das Aussetzen der Haftstra- fe hatte die Strafvollstreckungs- kammer am Landgericht Düssel- dorf entschieden, zuständig für die RESTSTRAFE AUF BEWÄHRUNG
Essener Chirurg kommt aus der Haft
Justizvollzugsanstalt, in der Broelsch zuletzt im offenen Vollzug unterge- bracht war. Wesentliche Gründe für die Entscheidung waren nach Aus- kunft von Milk ein außergewöhn- lich gutes Vollzugsverhalten, Ein- sicht in das Fehlverhalten, die Tat- sache, dass der Chirurg unter dem
Verlust der persönlichen und be - ruflichen Reputation leide, und die Prognose, dass keine weiteren Straf- taten zu erwarten seien.
Die Aussetzung der Hälfte der Haftstrafe auf Bewährung ist nach deutschem Recht die maximal mög- liche Haftverkürzung. nsi
Zahl der Woche
44,3
Prozent der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland waren 2012 Frauen.
Quelle: BÄKBubble Tea enthält häufig Zusatz- stoffe, die nicht ausreichend de - klariert sind, da dies gesetzlich nicht verlangt wird. So enthalten die meisten Tees Konservierungs- stoffe und fast alle Koffein, wie Dr.
BUBBLE TEA UND SCHLANKHEITSMITTEL
Warnung vor nichtdeklarierten Inhaltsstoffen
rer. nat. Dirk Lachenmeier, Chemi- sches und Veterinäruntersuchungs- amt (CVUA) in Karlsruhe, bei einer Untersuchung von 36 verschiedenen Bubble-Tea-Sorten feststellte. Zu- dem seien die Produkte reich an Zuckerstoffen wie Fruktose, Glu- kose, Saccharose und Maltose.
40 Prozent der Proben enthielten den Süßstoff Acesulfam K.
Lachenmeier hält Bubble Teas wegen des hohen Zuckerge- halts für problematisch.
Ein weiterer „Dorn im Au- ge“ ist den Lebensmittelchemi-
kern, dass Nahrungsergänzungsmit- tel – insbesondere „Schlankheits- mittel“ – über Spam-E-Mails be- worben werden. Es bestehe eine un- mittelbare Gefahr, wie eine Aus- wertung durch die CVUA ergeben habe. Die Experten warnen vor kaffeehaltigen Getränkepulvern. Bei der Analyse wurden nichtdeklarier- te und nichtzugelassene Arznei - stoffe gefunden, die eine appetit- hemmende oder abführende Wir- kung haben wie Phenolphthalein, Sibutramin und Didesmethylsibu-
tramin. zyl
Bubble Tea enthält neben nichtdekla- rierten Stoffen vor
allem Zucker.
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A 588 Deutsches Ärzteblatt