• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Honorarstreit um Vorsorgeuntersuchung" (27.06.2008)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Honorarstreit um Vorsorgeuntersuchung" (27.06.2008)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A1438 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 26⏐⏐27. Juni 2008

M E D I Z I N R E P O R T

tet und stehe dann erneut auf dem Prüfstand. „Bisher hat kein Land dieser Welt den Mut gehabt, solch ein Massenscreening einzuführen und zu evaluieren – wir haben also eine Vorreiterrolle übernommen“, so Breitbart. „Alles schaut auf uns.

Wenn wir es nicht schaffen, wird das Hautkrebs-Screening nirgend- wo auf der Welt eingeführt.“

Millionen Menschen besuchen regelmäßig Sonnenstudios Besser noch als Früherkennung ist jedoch die Prävention. Über den ursächlichen Zusammenhang zwi- schen unverhältnismäßiger bis ex- zessiver Sonnenexposition und dem Anstieg der Hautkrebsinzidenz ist in zahlreichen Kampagnen breit aufge- klärt worden. Seit einiger Zeit ver- stärkt ins Visier geraten sind die Solarien. „Nach vorsichtigen Schät- zungen müssen wir in Deutschland von rund vier Millionen regelmäßi- gen sowie von weiteren zwölf Mil- lionen gelegentlichen Sonnenstudio- nutzern ausgehen“, sagte Breitbart.

Diese Menschen hätten ein deutlich erhöhtes Risiko, im späteren Leben an Hautkrebs zu erkranken. Das gel- te besonders dann, wenn die Son- nenbanknutzung vor dem 30. Le- bensjahr begonnen werde.

Daher warnen nationale und in- ternationale Institutionen – wie zum Beispiel die Deutsche Krebshilfe, die Arbeitsgemeinschaft Dermato- logische Prävention und die Strah- lenschutzkommission sowie die WHO und die Euroskin – nach-

drücklich davor, künstliche UV- Strahlung für kosmetische Zwecke oder zur Deckung des Vitamin-D- Bedarfs zu nutzen. Der therapeuti- sche Einsatz von UV-Strahlung soll- te nur nach strenger und sorgfältiger Indikationsstellung und nur in klini- schen Einrichtungen oder ärztlichen Praxen erfolgen.

Zum Schutz von Jugendlichen ist eine Gesetzesinitiative des Bundes- umweltministeriums angelaufen, die den unter 18-Jährigen den Besuch von Solarien ganz verbieten soll – wie es beispielsweise bereits in Frankreich und Spanien gilt. Seit August 2007 müssen die Sonnenstudiobetreiber ein Mandat der EU umsetzen, wonach neue Geräte eine maximale Bestrah- lungsstärke von 0,3 W/m2 nicht überschreiten dürfen. Für Altgeräte gilt eine Karenzzeit bis 2010.

„0,3 W/m2entspricht der Strah- lungsstärke der Äquatorsonne am

wolkenlosen Himmel um die Mit- tagszeit. Warum soll man also den Menschen künstlich etwas zumuten, was sie auf natürliche Weise gar nicht bekommen könnten?“, erläu- terte Euroskin-Generalsekretär Dr.

Rüdiger Greinert (Buxtehude) die dahinterstehende Philosophie.

Die Beschränkung der Strah- lungsstärke ist eine der Vorausset- zungen, um vom Bundesamt für Strahlenschutz das Gütesiegel „Zerti- fiziertes Sonnenstudio“ zu erhalten.

Zusätzlich müssen noch weitere technische, hygienische und perso- nelle Bedingungen erfüllt sein. Der wahrscheinlich wichtigste Faktor ist kompetentes Personal. Eine entspre- chende Schulung soll dazu befähigen, den Hauttyp des Kunden zu bestim- men und einen individuellen Be- strahlungsplan (pro Bestrahlung nicht mehr als eine minimale Erythem- dosis) zu erstellen. Ferner muss dafür Sorge getragen werden, dass Personen unter 18 Jahren oder mit Hauttyp 1 nicht „besonnt“ werden.

„Wir haben für diese freiwillige Zertifizierung große Anstrengungen unternommen, aber die Response ist noch immer sehr gering“, nannte Greinert den Status quo. Von den geschätzten 6 500 Sonnenstudios in Deutschland hatten bis Mitte Juni gerade einmal 347 das Zertifikat er- halten (www.bfs.de/de/uv/solarien/

Solarienbetriebe.pdf). Bei ersten stichprobenartigen Kontrollen hat man in jedem zehnten Fall das Zerti- fikat wieder entziehen müssen. I Gabriele Blaeser-Kiel

HONORARSTREIT UM VORSORGEUNTERSUCHUNG

Unstrittig ist, dass das Hautkrebs-Screening für Versicherte der gesetz- lichen Krankenversicherung ab dem 35. Lebensjahr pünktlich am 1. Juli in Kraft treten wird. Strittig hingegen ist noch, wie die Untersuchung vergütet wird, da zwischen Hausärzten und Dermatologen unterschiedli- che Interessen hinsichtlich der Honorierung bestehen. Streitpunkte sind Arbeitsaufwand und Letztverantwortung für die Diagnosestellung.

Das Screening erfordert die eingehende Inspektion der gesamten Körperoberfläche einschließlich der Körperfalten, der sichtbaren Schleimhäute und der behaarten Stellen. Hinzu kommen die Beratung des Patienten und die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse, im Verdachtsfall auch die Entscheidung über Probeexzisionen. Pro Untersu- chung gehen die Dermatologen von einem Zeitaufwand von durch- schnittlich 20 Minuten aus, was eine Bewertung von 780 Punkten erfor-

dert. Bei Hausärzten hingegen könnte die Untersuchung in den Check- up integriert werden, der ohnehin eine orientierende Untersuchung vor- sieht. Der Zeitaufwand des Hausarztes dürfte nach Ansicht der Dermato- logen daher geringer sein.

Eigentlich sollte die Leistung bis zum 1. Juli in den EBM aufgenom- men worden sein. Noch ist im Bewertungsausschuss keine Einigung zur Honorierung der Ärzte für das Hautkrebs-Screening erzielt worden.

Dennoch können die Versicherten die neue Leistung auch ohne Einigung der Fachgruppen in Anspruch nehmen. Nach Angaben der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung kann dem Patienten eine Rechnung auf GOÄ-Basis gestellt werden, der Patient hat dann einen Erstattungs- anspruch bei seiner Krankenkasse. Im Gespräch ist ein Betrag zwischen

20 bis 40 Euro. zyl

HAUTKREBS IN STICHWORTEN

Hautkrebs ist der weltweit am häufigsten auftretende Krebstyp. Jedes Jahr erkranken in Deutschland – sehr konservativ geschätzt – rund 135 000 Menschen erstmalig an Hautkrebs. Davon entfallen laut der Dokumentation des Krebsregisters Schleswig-Holstein etwa

>63 Prozent auf Basaliome (Basalzellkarzinome),

>21 Prozent auf Spinaliome (Stachelzellkarzinome/

Plattenepithelkarzinome) und

>16 Prozent auf maligne Melanome.

Mit etwa 875 000 Behandlungsfällen jährlich (Primär- erkrankungen, Rezidive, Mehrfachtumoren) stellt der Hautkrebs eine erhebliche ökonomische Belastung für das Gesundheitssystem dar.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Gleichzeitig Arteriitis temporalis (Riesenzel- lenarteriitis). Allgemeiner Kräfte- verfall. Eine Arteriitis temporalis kommt aber auch, nicht selten mehr oder weniger larviert,

Bei einer Stichprobe von Solarien, die in Deutschland mit einem frei- willigen Zertifikat betrieben werden, hat das Bundesamt für Strahlen- schutz (BfS) gravierende

Da eine Honorarvereinbarung zwischen VDR und Bundesärztekammer nicht besteht, erfolgt die Vergütung der Gutachtenleistungen nach SGB X ent- weder nach dem Gesetz über

Ich kenne zum Beispiel kaum einen Kollegen, der nicht so schlechte Venen hätte, dass beim Multiplikator für die Blutabnahme die Begründungsschwelle („schwie-

Nach Auffinden eines schmerzhaf- ten Knotens wollten zwei Drittel der Frauen umgehend den Arzt aufsu- chen, ein Drittel hingegen eine Wo- che und länger abwarten. Im und unter

Allein diese Regel reduziert die Informationsflut ungemein, die sich überdies in den Griff bekommen lässt, wenn der Arzt die Dokumente, die nicht sofort bearbeitet werden

Nach Auffassung des Bun- dessozialgerichts handelt es sich bei einer Gemeinschafts- praxis im Sinne des Gebühren- rechts der Rechtsanwälte nicht um mehrere Auftraggeber. Ei-

Aber die armen Strah- lenschützer müssen ja auch damit leben, dass die Menschen in Ke- rala (ein Teil von In- dien mit aberrant ho- her Strahlenexposition für die dort