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Archiv "Ärzte und Pflegekräfte: Platzhirsch trifft Jammerlappen" (27.05.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 21

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27. Mai 2011 A 1191

D

a treffen Welten aufeinander:

Auf der einen Seite die arro- ganten Ärzte, die sich – manchmal gerade frisch von der Uni – alle- samt für Chefärzte halten und un- glaublich wichtig finden. Auf der anderen Seite die Pflegekräfte: die Jammerlappen, die nie ernst ge- nommen werden, obwohl sie doch so viel Erfahrung haben. Alles Kli- schees oder normaler Krankenhaus- alltag? Tatsächlich hat die viel be- schworene Teamarbeit noch nicht überall in den Kliniken Einzug ge- halten. „Zwei Welten – ein Patient“

lautete dann auch der Titel einer Veranstaltung auf dem Hauptstadt- kongress Mitte Mai in Berlin.

Im Prinzip habe jeder erkannt, dass der Patient im Mittelpunkt ste-

hen solle. Und der könne nur gut behandelt werden, wenn alle an ei- nem Strang zögen, erklärte Prof.

Dr. med. Jörg F. Debatin. „Die Rea- lität hinkt leider diesen Ankündi- gungen hinterher“, ergänzte der Vorstandsvorsitzende des Universi- tätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Die Selbstwahrnehmung vieler Pflegekräfte sei von dem Ge- fühl getragen, keine Wertschätzung zu erfahren. Die Pflege definiere sich häufig darüber, was sie nicht dürfe, sagte er mit Blick auf die De- batte um die Aufgabenverteilung zwischen den Berufsgruppen. Für Debatin steht allerdings auch fest:

Jeder hat vor seiner eigenen Tür zu kehren. „Platzhirschgehabe und Minderwertigkeitskomplexe wer-

den zum Teil noch offensiv gelebt“, berichtete Debatin.

Auch Barbara Schulte, Vorstand Universitätsmedizin Göttingen, ist der Ansicht, dass es an manchen Stellen immer noch einen Dauerdis- put um Autorität und Hierarchien gibt. Dabei seien die Berufsgruppen aufeinander angewiesen. „Die Kom- petenzen ergänzen sich“, sagte sie.

Dass ein gutes Zusammenspiel funktionieren könne, zeigte sich für sie in Hochleistungsteams, etwa in der Intensivmedizin. Da sei kein Platz für zwei verschiedene Welten.

Im Klinikalltag sind Ärzte und Pflegekräfte also zum Teil gar nicht so weit voneinander entfernt. UKE- Chef Debatin ist der Meinung, dass viele Konflikte eher auf einer be-

Das Verbot der Betätigung außerhalb des Fachgebiets wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen nur dann gerecht, wenn es als allgemeine Richtlinie, die Ausnahmen vorsieht, gilt und keine zu enge Auslegung stattfindet.

Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden.

Geklagt hatte ein approbierter Arzt und Zahnarzt, der die Facharztbezeichnung „Fach- arzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie“

führt und eine Facharztpraxis betreibt, in der er Operationen im Mund-, Kiefer- und Ge- sichtsbereich durchführt. Daneben ist der Arzt Geschäftsführer einer Klinik für Schönheits- operationen, die in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird. Dort führt der Arzt ne- ben Operationen im Mund-, Kiefer- und Ge- sichtsbereich auch Operationen zur Verände-

rung der Brust (Einsetzen von Brustimplanta- ten) sowie Bauch- und Oberarmstraffungen durch. Das Hamburgische Berufsgericht für die Heilberufe erteilte ihm wegen eines Berufsver- gehens einen Verweis und legte ihm eine Geldbuße von 15 000 Euro auf. Das Berufsge- richt ist der Auffassung, dass er durch die Ein- griffe im Brust-, Bauch- und Oberarmbereich außerhalb des Gebiets seiner Facharztbezeich- nung tätig geworden ist. Hiergegen hat der Arzt Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nach Auffassung des BVerfG sind gesetzliche Rege- lungen der Berufsausübung zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und bei einer Ge- samtabwägung zwischen der Schwere des

Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtferti- genden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist. Der Gesichtspunkt der Wirt- schaftlichkeit der Versorgung, der im vertrags- ärztlichen Bereich zusätzliche Beschränkungen erlaube, sei vorliegend nicht geeignet, Eingriffe in das Recht der Berufsausübung nach Artikel 12 Grundgesetz außerhalb dieses Bereichs zu rechtfertigen. Nach dem derzeitigen Stand ist daher nach Auffassung des BVerfG anzuneh- men, dass eine Verurteilung nicht zulässig war, weil der Umfang der sachfremden Tätigkeit des Arztes das für einen Verstoß gegen das Hamburgische Kammergesetz für die Heilberu- fe relevante Maß nicht übersteigt. Nach den Angaben des Arztes liege der Anteil der fach- gebietsfremden Operationen pro Jahr unter fünf Prozent und bewege sich damit noch im geringfügigen Bereich. (Bundesverfassungsge- richt, Urteil vom 1. Februar 2011, Az.: 1 BvR

2383/10) RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Tätigwerden eines Facharztes außerhalb seines Fachgebiets ÄRZTE UND PFLEGEKRÄFTE

Platzhirsch trifft Jammerlappen

Obwohl Ärzte und Pflegekräfte im Krankenhaus eng zusammenarbeiten, gibt es immer wieder Konflikte.

Oft geht es um die Aufgabenverteilung und Hierarchien.

Foto: Mauritius

S T A T U S

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27. Mai 2011 rufspolitischen Ebene stattfinden

und nicht „an der Front“. Er sieht bei den Pflegekräften eine gewisse Tendenz sich abzusondern und ab- zuschotten. Schon die grundsätz - liche Unterteilung in Medizin und

Pflege ist für ihn nicht nachvoll- ziehbar. Es gebe nur einen Patien- ten und eine Medizin, meint Deba- tin. Ebenso hält er die bisherige Akademisierung der Pflege mit der Einrichtung von Lehrstühlen für nicht zielführend. „Es gibt ja auch keine Arztlehrstühle.“ Debatin plä- diert dafür, Pflegekräfte dort aus- zubilden, wo auch die Ärzte ausge- bildet werden. Das würde aus sei- ner Sicht auch zu einer gemeinsa- men Sozialisation führen und Missverständnisse verhindern. Der UKE-Vorstand ist darüber hinaus gegen die Einrichtungen von Pfle- gekammern. Die Weiterführung von Seperatismen sei der falsche Weg. „Fordern Sie doch eine Medi-

zin-Kammer“, schlug er dem Deut- schen Pflegerat (DPR) vor, auf dem Podium vertreten durch An- dreas Westerfellhaus.

Der DPR-Vorsitzende sah die Sache anders. Aus seiner Sicht

braucht die Pflege eine eigene In - teressenvertretung. Bezüglich der Aufgabenverteilung unter den Be- rufsgruppen seien ebenfalls klare Regeln notwendig, betonte Wester- fellhaus. Nur so könne der Pflege- beruf attraktiver und die Karriere- perspektiven in der Pflege planbar werden.

Für Dr. rer. pol. Michael Philip- pi, Vorstandsvorsitzender der Sana- Kliniken AG, ist es entscheidend, die gesamte Branche für junge Menschen attraktiver zu machen.

„Würden hier Schüler im Publikum sitzen, wäre die Hälfte schon raus- gerannt“, sagte er. Das „berufspoli- tische Gehänge und Gewürge“ in - teressiere niemanden. Die Schwie-

rigkeit zwischen Ärzten und Pflege- kräften sei im Übrigen ein zutiefst deutsches Phänomen. Im Ausland sei es längst üblich, dass es viele Berufsgruppen mit Zwischenstufen gebe. Sana bilde seit einiger Zeit

„Physician Assistants“ (Arztassis- tenten) aus. Ärzte, Pflegekräfte, Gewerkschaftsvertreter – alle seien dagegen gewesen. Mittlerweile könne er sagen, es funktioniere au- ßerordentlich gut.

„Die Versorgungsrealität verän- dert sich radikal“, sagte Philippi.

Und tatsächlich hat sich in den ver- gangenen Jahren eine Vielzahl von neuen Berufsbildern entwickelt.

Neben dem Physician Assistant der Sana AG gibt es zum Beispiel den chirurgischen Operationsassisten- ten der Klinikkette Asklepios. Vie- lerorts etabliert ist mittlerweile der operationstechnische Assistent, ob- wohl es auch für ihn noch keine einheitlichen staatlichen Ausbil- dungsvorgaben gibt. Während man- che Ärzte und Pflegekräfte also noch in Klischees gefangen sind, werden andernorts längst neue Rea- litäten geschaffen. ■ Dr. med. Birgit Hibbeler

Ein Patient wird nach einem akuten Schlaganfall aus dem Krankenhaus entlassen und ambulant weiterbe- handelt. Wie wird der Schlaganfall kodiert?

Wird ein Patient nach einem Schlaganfall am- bulant spezifisch weiterbehandelt (z. B. mit Er- gotherapie, Krankengymnastik, Logopädie), so wird der akute Schlaganfall mit dem Zusatz- kennzeichen ‚G‘ verschlüsselt (siehe AKR A03).

Sinnvoll ist die Übernahme des Diagnosekodes aus dem Krankenhaus. Spätestens nach zwölf Monaten stellt der Arzt die Kodierung auf den entsprechenden Kode aus I69.- Folgen einer zerebrovaskulären Erkrankung um (siehe Hin- weis in der ICD-10-GM zum Kode I69.-). Auch dieser Kode erhält das Zusatzkennzeichen ‚G‘

für gesicherte Diagnose.

Welche Kodes werden bei einem Pa- tienten verschlüsselt, der Jahre nach einem Schlaganfall noch unter Fol- gen des Hirnschlags leidet?

Auch bei diesem Patienten wird der Schlag - anfall mit einem entsprechenden Kode aus I69.- Folgen einer zerebrovaskulären Erkran- kung mit dem Zusatzkennzeichen ‚G‘ ver- schlüsselt. Wichtig ist, dass die entsprechen- den Folgen des Schlaganfalls ebenfalls kodiert werden. Dies können z. B. sein: G81.- Hemi - parese und -plegie, G82.- Paraparese und -plegie, R13.- Dysphagie, R47.0 Dysphasie und Aphasie, H53.4 Gesichtsfelddefekte (He- mianopsie), R29.5 Neglect.

Welcher Kode ist zu wählen, wenn nach einem Schlaganfall keine Resi- duen des Schlaganfalls mehr vorlie- gen, der Patient aber eine medika- mentöse Prophylaxe erhält?

Wenn keine Folgen des Schlaganfalls mehr vorliegen, kann auch kein Kode aus I69.- Fol- gen einer zerebrovaskulären Erkrankung ver- wendet werden. Da aber eine Medikation er- folgt, die direkt mit dem alten, folgenlos aus- geheilten Schlaganfall zusammenhängt, ist

der akute Schlaganfallkode mit dem Zusatz- kennzeichen ‚Z‘ für „Zustand nach“ anzuge- ben. Zusätzlich ist der Kode Z92.2 Dauerthe- rapie (gegenwärtig) mit anderen Arzneimitteln in der Eigenanamnese (Acetylsalicylsäure) oder Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese zu kodieren.

Wie wird ein Jahre zurückliegender Herzinfarkt verschlüsselt, wenn der Patient eine medikamentöse Prophy- laxe erhält?

Für den alten Herzinfarkt sieht die ICD-10-GM einen eigenen Kode vor: I25.2- Alter Myokard- infarkt. Als „alt“ gilt der Herzinfarkt bereits nach 30 Tagen. Dann gibt der Arzt nicht mehr den Kode für den akuten Infarkt an, sondern den Kode I25.2-. Auch dieser erhält das Zu- satzkennzeichen ‚G‘. Dieser Kode wird auch verwendet, wenn der Herzinfarkt bereits Jahre zurückliegt.

Weitere Informationen: www.kbv.de

KODIER-RATGEBER: SCHLAGANFALL

Wenn der Patient wirklich im Mittelpunkt stehen soll, müssen alle Berufsgruppen an einem Strang ziehen.

S T A T U S

Referenzen

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