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Archiv "Schlaganfall" (27.05.2011)

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A 1192 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 21

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27. Mai 2011 rufspolitischen Ebene stattfinden

und nicht „an der Front“. Er sieht bei den Pflegekräften eine gewisse Tendenz sich abzusondern und ab- zuschotten. Schon die grundsätz - liche Unterteilung in Medizin und

Pflege ist für ihn nicht nachvoll- ziehbar. Es gebe nur einen Patien- ten und eine Medizin, meint Deba- tin. Ebenso hält er die bisherige Akademisierung der Pflege mit der Einrichtung von Lehrstühlen für nicht zielführend. „Es gibt ja auch keine Arztlehrstühle.“ Debatin plä- diert dafür, Pflegekräfte dort aus- zubilden, wo auch die Ärzte ausge- bildet werden. Das würde aus sei- ner Sicht auch zu einer gemeinsa- men Sozialisation führen und Missverständnisse verhindern. Der UKE-Vorstand ist darüber hinaus gegen die Einrichtungen von Pfle- gekammern. Die Weiterführung von Seperatismen sei der falsche Weg. „Fordern Sie doch eine Medi-

zin-Kammer“, schlug er dem Deut- schen Pflegerat (DPR) vor, auf dem Podium vertreten durch An- dreas Westerfellhaus.

Der DPR-Vorsitzende sah die Sache anders. Aus seiner Sicht

braucht die Pflege eine eigene In - teressenvertretung. Bezüglich der Aufgabenverteilung unter den Be- rufsgruppen seien ebenfalls klare Regeln notwendig, betonte Wester- fellhaus. Nur so könne der Pflege- beruf attraktiver und die Karriere- perspektiven in der Pflege planbar werden.

Für Dr. rer. pol. Michael Philip- pi, Vorstandsvorsitzender der Sana- Kliniken AG, ist es entscheidend, die gesamte Branche für junge Menschen attraktiver zu machen.

„Würden hier Schüler im Publikum sitzen, wäre die Hälfte schon raus- gerannt“, sagte er. Das „berufspoli- tische Gehänge und Gewürge“ in - teressiere niemanden. Die Schwie-

rigkeit zwischen Ärzten und Pflege- kräften sei im Übrigen ein zutiefst deutsches Phänomen. Im Ausland sei es längst üblich, dass es viele Berufsgruppen mit Zwischenstufen gebe. Sana bilde seit einiger Zeit

„Physician Assistants“ (Arztassis- tenten) aus. Ärzte, Pflegekräfte, Gewerkschaftsvertreter – alle seien dagegen gewesen. Mittlerweile könne er sagen, es funktioniere au- ßerordentlich gut.

„Die Versorgungsrealität verän- dert sich radikal“, sagte Philippi.

Und tatsächlich hat sich in den ver- gangenen Jahren eine Vielzahl von neuen Berufsbildern entwickelt.

Neben dem Physician Assistant der Sana AG gibt es zum Beispiel den chirurgischen Operationsassisten- ten der Klinikkette Asklepios. Vie- lerorts etabliert ist mittlerweile der operationstechnische Assistent, ob- wohl es auch für ihn noch keine einheitlichen staatlichen Ausbil- dungsvorgaben gibt. Während man- che Ärzte und Pflegekräfte also noch in Klischees gefangen sind, werden andernorts längst neue Rea- litäten geschaffen. ■ Dr. med. Birgit Hibbeler

Ein Patient wird nach einem akuten Schlaganfall aus dem Krankenhaus entlassen und ambulant weiterbe- handelt. Wie wird der Schlaganfall kodiert?

Wird ein Patient nach einem Schlaganfall am- bulant spezifisch weiterbehandelt (z. B. mit Er- gotherapie, Krankengymnastik, Logopädie), so wird der akute Schlaganfall mit dem Zusatz- kennzeichen ‚G‘ verschlüsselt (siehe AKR A03).

Sinnvoll ist die Übernahme des Diagnosekodes aus dem Krankenhaus. Spätestens nach zwölf Monaten stellt der Arzt die Kodierung auf den entsprechenden Kode aus I69.- Folgen einer zerebrovaskulären Erkrankung um (siehe Hin- weis in der ICD-10-GM zum Kode I69.-). Auch dieser Kode erhält das Zusatzkennzeichen ‚G‘

für gesicherte Diagnose.

Welche Kodes werden bei einem Pa- tienten verschlüsselt, der Jahre nach einem Schlaganfall noch unter Fol- gen des Hirnschlags leidet?

Auch bei diesem Patienten wird der Schlag - anfall mit einem entsprechenden Kode aus I69.- Folgen einer zerebrovaskulären Erkran- kung mit dem Zusatzkennzeichen ‚G‘ ver- schlüsselt. Wichtig ist, dass die entsprechen- den Folgen des Schlaganfalls ebenfalls kodiert werden. Dies können z. B. sein: G81.- Hemi - parese und -plegie, G82.- Paraparese und -plegie, R13.- Dysphagie, R47.0 Dysphasie und Aphasie, H53.4 Gesichtsfelddefekte (He- mianopsie), R29.5 Neglect.

Welcher Kode ist zu wählen, wenn nach einem Schlaganfall keine Resi- duen des Schlaganfalls mehr vorlie- gen, der Patient aber eine medika- mentöse Prophylaxe erhält?

Wenn keine Folgen des Schlaganfalls mehr vorliegen, kann auch kein Kode aus I69.- Fol- gen einer zerebrovaskulären Erkrankung ver- wendet werden. Da aber eine Medikation er- folgt, die direkt mit dem alten, folgenlos aus- geheilten Schlaganfall zusammenhängt, ist

der akute Schlaganfallkode mit dem Zusatz- kennzeichen ‚Z‘ für „Zustand nach“ anzuge- ben. Zusätzlich ist der Kode Z92.2 Dauerthe- rapie (gegenwärtig) mit anderen Arzneimitteln in der Eigenanamnese (Acetylsalicylsäure) oder Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese zu kodieren.

Wie wird ein Jahre zurückliegender Herzinfarkt verschlüsselt, wenn der Patient eine medikamentöse Prophy- laxe erhält?

Für den alten Herzinfarkt sieht die ICD-10-GM einen eigenen Kode vor: I25.2- Alter Myokard- infarkt. Als „alt“ gilt der Herzinfarkt bereits nach 30 Tagen. Dann gibt der Arzt nicht mehr den Kode für den akuten Infarkt an, sondern den Kode I25.2-. Auch dieser erhält das Zu- satzkennzeichen ‚G‘. Dieser Kode wird auch verwendet, wenn der Herzinfarkt bereits Jahre zurückliegt.

Weitere Informationen: www.kbv.de

KODIER-RATGEBER: SCHLAGANFALL

Wenn der Patient wirklich im Mittelpunkt stehen soll, müssen alle Berufsgruppen an einem Strang ziehen.

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