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Archiv "Gesundheitsausgaben in der EG" (14.09.1989)

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Gesundheitsausgaben in der EG

Ausgaben im Gesundheitswesen pro Kopf der Bevölkerung in US-Dollar

2.054 1.901

475

1989

1970

Jahresdurchschnittliche Zuwachsrate in Prozent

Portugal: keine Angaben; Quelle: OECD, 1W-Schätaung für 1989 Institut der deutschen Wirtschaft iwd

O 24/1989 Deutsche

Das Gesundheitswesen hat in den einzelnen EG-Ländern einen recht unterschiedlichen.

Stellenwert. Frankreich gibt 1989 mit umgerechnet mehr als 2000 US-Dollar pro Kopf der Be- völkerung am meisten aus. Knapp dahinter folgen die Bundesrepublik Deutschland mit 1900 US-Dollar und die Niederlande mit 1700 Dollar. Das geringste Gesundheits-Budget hat Grie- chenland mit erheblich weniger als 500 Dollar pro Einwohner.

In nahezu allen Ländern stiegen die Pro-Kopf-Ausgaben in den vergangenen beiden Jahr- zehnten mit bereits zweistelligen Zuwachsraten, in der Spitze um 12,6 Prozent (Belgien). Al- lein Dänemark blieb im Untersuchungszeitraum unter der 10-Prozent-Marke. iw den) zu kompensieren, sollten Ratio-

nalisierungsreserven aktiviert wer- den.

Keinesfalls sollten Personal- mehranforderungen akzeptiert wer- den, falls diese ausschließlich als Folge der Tarifvereinbarung ange- meldet werden.

In der Krankenpflege sollten Auszubildende nach den geltenden länderindividuellen Modalitäten auf den Stellenplan angerechnet wer- den. Eine Erhöhung der Planstellen im Vorgriff auf eine vom Bund erst noch zu erlassende Verordnung sei nicht zulässig.

Im Pflegebereich seien Perso- nalanforderungen solange zurückzu- stellen, bis die Vertragspartner (DKG und Kassenspitzenverbände) die Verhandlungen über neue An- haltszahlen gemäß § 19 KHG abge- schlossen oder — bei einem Scheitern

— der Verordnungsgeber nach § 19 Abs. 2 tätig geworden ist. In jedem Falle müßten die Sachkostensteige- rungen unterhalb der zu erwarten- den Grundlohnsummensteigerung abgeschlossen werden.

Alternativmodelle und Alternativstrategien

Als längerfristige Strategie schlagen die Krankenkassen zwei Al- ternativmodelle vor:

1. Das Budget wird auf der Grundlage der vorauskalkulierten Selbstkosten unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Belegung für einen zukünftigen Zeitraum verein- bart. Das Krankenhaus soll die Ko- sten für einen künftigen Zeitraum kalkulieren und mit den Kassen ei- nen Gesamtfinanzierungsrahmen (als Budget) vereinbaren, an den die Vertragspartner gebunden sind. Aus diesem Budget soll das vorhandene oder vereinbarte Leistungsniveau vorgehalten und finanziert werden.

Um Wirtschaftlichkeitsanreize beim Leitungspersonal zu verstär- ken, sollten die Chefärzte und die Verwaltungsleiter erfolgsabhängige Verträge erhalten (Bonus-Malus- Regelung). So soll für Chefärzte ein bestimmtes Soll-Betriebsergebnis als Brutto-Liquidationserlös für einen Budgetzeitraum festgelegt werden.

Bei Abweichungen sollen die Chef- arztabgaben variiert werden.

2. Das Alternativmodell sieht ei- nen Modellversuch auf vertraglicher Ebene mit den Kassen vor, das ein Preissystem beinhaltet. Diagnosenbe- zogene Fallpauschalen sollten zum Zuge kommen (Modellversuche). Die Leistungsspektren sollten zwischen den Vertragspartnern geplant und vereinbart werden. Bei alternativen leistungsentgeltbezogenen Vergü- tungsformen sollte eng auf der Lan- desebene zusammengearbeitet wer- den; ein Informationsaustausch auf Bundesebene sei notwendig.

Als Alternativstrategien werden empfohlen:

1. Für einen bestimmten Zeit- raum (fünf Jahre) sollen Budgetstei- gerungen bis zur Höhe der Grund- lohnsummenentwicklung zugestan-

den und garantiert werden. Mit die- sem Budget soll das Krankenhaus ohne Eingriff der Krankenkassen wirtschaften. Dadurch soll das Kran- kenhaus von „Argumentationszwän- gen" und wirtschaftlichen Nach- weispflichten entbunden werden.

2. Zusammen mit den Kranken- häusern wollen die Krankenkassen auf vertraglicher Ebene Vereinba- rungen zur Lösung von Problemfäl- len im Kosten- und Leistungsbereich anstreben. Kooperationsbereiten Krankenhäusern sollten Zugeständ- nisse in anderen Bereichen gemacht werden. Als Kooperationsfelder wer- den genannt: Änderung der Rechts- form des Krankenhauses, alternative

Chefarzt/Verwaltungsleiter-Verträ-

ge,

interne Budgetierung und Festle- gung des zukünftigen Produktions- programms. HC Dt. Ärztebl. 86, Heft 37, 14. September 1989 (23) A-2515

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