Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 46½½½½1. Dezember 2000 [71]
V E R S I C H E R U N G E N
Am 1. Januar 2001 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Kranken- versicherung für die neuen Bundesländer an die im We- sten angeglichen. Damit kön- nen sich die Versicherungs- beiträge im Osten teilweise deutlich erhöhen. Die Bei- tragsbemessungsgrenze – sie gibt den monatlichen DM- Betrag wieder, bis zu wel- chem Beiträge für die Sozial- versicherung gezahlt werden müssen – beträgt von 2001 an bundeseinheitlich 6 525 DM im Monat beziehungsweise 78 300 DM im Jahr. Sie liegt derzeit noch bei 6 450 DM monatlich im Westen und 5 325 DM im Osten.
Ein Beispiel: Ein leiten- der Angestellter in den neuen Bundesländern verdient 80 000
DM im Jahr. Bisher kostet sei- ne Kranken- und Pflegeversi- cherung (bei einem Beitrags- satz von 13,3 Prozent bezie- hunsgweise 1,7 Prozent) rund
799 DM im Monat. Davon tragen er und sein Arbeitge- ber jeweils die Hälfte, also 399,50 DM. Vom nächsten Jahr an liegt der Beitrag bei
979 DM. Arbeitgeber und Ar- beitnehmer zahlen je 489,50 DM monatlich. Jährlich erge- ben sich Mehrkosten in Höhe von rund 2 000 DM.
Wie kann Abhilfe geschaf- fen werden? Als freiwillig ver- sichertes Mitglied einer ge- setzlichen Krankenkasse kann der Versicherte seine Mit- gliedschaft jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten kündi- gen und sich bei einer anderen Krankenkasse versichern, die einen günstigeren Beitrags- satz berechnet. Die Unter- schiede betragen derzeit bis zu drei Prozentpunkte. Eventu- ell lohnt es sich aber auch, eine private Krankenversi- cherung abzuschließen. Auch hier trägt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der Versicherungsbeiträge der ver- gleichbaren Pflichtkranken- kasse.
Wer wissen will, ob sich für ihn ein Wechsel von der Ge- setzlichen zu einer privaten Krankenversicherung lohnt, kann sich zum Beispiel im In- ternet auf der Website www.
asuro.de informieren. EB
Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen werden angeglichen
Vorsorge-Paket
Auf Kinder zugeschnitten
Ein Vorsorge-Paket für Kin- der hat neuerdings die Victo- ria-Versicherung im Angebot.
Die drei Komponenten von
„proKids“ sind eine Möglich- keit, wie Eltern ihre Kinder absichern können. Für monat- lich 110 DM bietet die Police folgende Leistungen:
❃Die private Unfallversiche- rungvon „proKids“ kann – an-
ders als die gesetzliche – bei je- dem Unfall des Kindes in An- spruch genommen werden.
Falls es dauerhafte gesundheit- liche Schäden davontragen sollte, ist ab 50 Prozent Invali- dität neben einem Invaliditäts- Kapital eine lebenslange Un- fall-Rente von monatlich 1 500 DM gesichert. Als Soforthilfe gibt es eine einmalige Zusatz- leistung von 15 000 DM. Ist der Versicherungsnehmer bei Ver- tragsabschluss noch keine 45 Jahre alt, bleibt im Falle seines Todes der Versicherungsschutz für das Kind bis zum 18. Le- bensjahr beitragsfrei bestehen.
❃Mit der Kranken-Zusatz- versicherung wird das Kind zum Privatpatienten. Im Ge- gensatz zur Gesetzlichen Kran- kenversicherung bestimmen die Eltern das bestgeeignete Krankenhaus. Durch die Un- terbringung im Einbettzimmer und die Behandlung durch ausgewählte Spezialisten wird eine optimale Versorgung ga- rantiert. Mögliche Kosten für die Unterbringung eines El- ternteils im Krankenzimmer oder eine notwendige Haus- haltshilfe können durch die täglichen Krankenhaustage- geldleistungen in Höhe von 70 DM aufgefangen werden.
❃ Mit dem Ausbildungs- Plankönnen Eltern frühzeitig das Startkapital für die beruf- liche Zukunft ihres Kindes si- chern. Ein 32-jähriger Vater kann beispielsweise inner- halb von 20 Jahren ein Kapi- tal von 33 728 DM aufbauen (einschließlich nicht garan- tierter Gewinnanteile). Ver- schiebt sich der Ausbildungs-
beginn, kann die Police fünf Jahre länger bestehen blei- ben, sodass sich die Summe weiter verzinst. Zum 25. Ge- burtstag des Kindes stünden dann 48 749 DM zur Verfü- gung (einschließlich nicht ga- rantierter Gewinnanteile).WZ
Kaskoversicherung
Zu wenig Profil, kein Schutz
Autofahrer, die mit einer Rei- fenprofiltiefe von maximal 1,6 Millimetern („Verschleißgren- ze“) auf regennasser Fahrbahn bei 120 km/h ins Schleudern geraten, haben wegen grober Fahrlässigkeit keinen An- spruch aus ihrer Kaskoversi- cherung – auch wenn es noch nicht „ordnungswidrig“ ist, mit solchen Reifen zu fahren.
(Landgericht Itzehoe, Az.: 3 O
153/00) WB
Tagegeld nach dem „Brutto“
Private Krankenversicherungen dürfen bei der Berechnung des Krankentagegeldes für Selbstständige die Betriebsaus- gaben aus dem Bruttoeinkommen nicht „herausrechnen“, weil solche Ausgaben während einer Krankheit „nicht unbe- dingt wegfallen“. (Oberlandesgericht Frankfurt am Main,
Az.: 3 U 184/99) WB