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Archiv "TAGEGELD: Hochinteressante Alternative" (23.04.1993)

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GESUNDHEITSTHEMEN

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Deutscher Ärzte-Verlag, 5000 Köln 40, Tel. (0 22 34) 7011-0

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TAGEGELD

Zu dem Beitrag „,Praxis zu':

Wer zahlt?" in Heft 6/1993:

Hochinteressante Alternative

Sie sprechen in Ihrem Ar- tikel ein derzeit hochaktuel- les Thema an, das von vielen niedergelassenen Kollegen gleichwohl mit großem Inter- esse wie mit Unwissenheit verfolgt und diskutiert wird.

Leider entbehrt der Artikel jeglicher Aktualität und ist so allgemein und ungenau ge- halten, daß man ihm prak- tisch keinerlei verwertbare Information entnehmen kann. Richtig wird die Pro- blematik angerissen, daß die derzeit allgemein übliche Ab- sicherung mittels Krankenta- gegeld sich nur auf das Netto- einkommen begrenzt, fortlau- fende Betriebsausgaben (Ge- hälter, Mieten, Abgaben, Ab- schreibungen, Schuldzinsen etc.) und der entgangene Ge- winn jedoch nicht ersetzt wer- den. Die Krankentagegeld- versicherung stellt somit kei- ne ausreichende Risikoabsi- cherung dar, welche nur durch eine sogenannte „Be- triebsunterbrechnungs-Versi- cherung freiberuflich Täti- ger" erreicht werden kann.

Der Artikel spricht im Kon- junktiv von Zukunftsmusik und enthält interessierten Kollegen vor, daß eine solche Versicherung seit Ende ver- gangenen Jahres in der Bun- desrepublik Realität ist. Ich verfolge seit einer Praxisfa- mulatur in Osterreich diese dort sehr erfolgreichen Be- triebsunterbrechnungsversi- cherungen nun schon seit ei- nigen Jahren. So ist mir schon frühzeitig letztes Jahr be- kannt geworden, daß zu- nächst ein namhafter öster- reichischer Versicherer ab Ende 1992 seine „Betriebsun- terbrechnungs-Versicherung freiberuflich Tätiger" auf DM-Basis anbieten wird, was dann auch geschehen ist.

Versichert werden können derzeit niedergelassene Ärz- te, Zahnärzte und Tierärzte, in Zukunft soll das Spektrum

auch auf Rechtsanwälte, No- tare, freiberuflich tätige Wirt- schaftsprüfer erweitert wer- den. Versichert wird der Jah- resumsatz abzüglich Netto- einkommen und variabler Ko- sten, bei unfall- oder krank- heitsbedingter Arbeitsunfä- higkeit wird für eine Haf- tungszeit von maximal 12 Mo- naten 1/360 der Versiche- rungssumme pro entschädi- gungspflichtigem Unterbre- chungstag ersetzt. Die monat- lichen Prämien gelten als Be- triebsausgaben und mindern zusätzlich den steuerpflichti- gen Betriebsgewinn.

Die Betriebsunterbre- chungsversicherung stellt ei- ne hochinteressante Alterna- tive beziehungsweise Ergän- zung der Krankentagegeld- versicherung dar, die nach großem Erfolg in Österreich sicher auch in der Bundesre- publik ihren Siegeszug antre- ten wird. Problematisch ist derzeit leider nur, daß der österreichische Versicherer aus wettbewerbsrechtlichen Gründen in Deutschland nicht öffentlich werben darf.

M. A. Kremer, Rottach- straße 77, W-8960 Kempten (Allgäu)

SPRACHLICHES

Zu dem Leserbrief „Einäugige Sensibilität", von Dr. Esser, Juri- sten-Vereinigung Lebensrecht e. V., in Heft 8/1992:

Beim Austeilen groß, beim Einstecken klein

In meiner Jugend — vor 60 Jahren — war das Wort „fun- damental" modern. Wollte sich einer wichtig oder dicke tun, so hieß es gleich: „. . ist ja fundamental!"

Heutzutage werden radi- kale Positionen nicht selten als fundamentalistisch be- zeichnet. Nicht ohne Interes- se lese ich im DÄ, daß radika- le Lebensschützer und sonsti- ge Moralapostel nicht Funda- mentalisten genannt sein möchten, und sie beklagen sich dieserhalb. Warum?

Chefredakteur Jachertz hatte im Deutschen Ärzte- blatt Heft 50/1992 die Zielset- A1 -1150 (6) Dt. Ärztebl. 90, Heft 16, 23. April 1993

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Heilmittel und Hilfsmittel

Richtlinien — Rechtsgrundlagen — Kommentar

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Ergänzungslieferungen DM 0,25/Seite ISBN 3-7691-3066-9

Bei der Verordnung von Heilmitteln und Hilfsmitteln hat

der Kassenarzt die Gebote der Wirtschaftlichkeit ebenso wie die Regeln der medizinischen Indikation zu beachten. Der bewährte Kommentar zu den Heil- mittel- und Hilfsmittel-Richtlinien, von kompetenten Autoren verfaßt, unterstützt den Arzt bei der wirt- schaftlichen Planung seines Therapiekonzepts. Die

"Arztinformation Hilfsmittel" trifft eine praxisgerechte Auswahl aus dem neuen, für den Arzt nicht mehr überschaubaren Hilfsmittelkatalog der Krankenkas- sen.

Eine bis zwei Ergänzungslieferungen jährlich halten dieses Loseblattwerk stets aktuell.

Widerrufsrecht Die Bestellung des Loseblattwertks kann ich schriftlich inner- halb von 10 Tagen durch Mitteilung an die Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Postfach 40 02 65,

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und wirtschaftlic

zung der Juristen-Vereini- gung Lebensrecht (JVL) als eine fundamentalistische Po- sition umschrieben. Ich finde das Wort korrekt und stimme dem ausdrücklich zu. Es ist doch immer dasselbe: diejeni- gen, welche beim Austeilen ganz groß sind, sind beim Einstecken ganz klein.

Im übrigen gilt Goethe:

„Der kleine Gott der Welt bleibt stets von gleichem Schlag, und ist so wunderlich als wie am ersten Tag."

Dr. med. Alfons Werner Reuke, Sommerhalde 42, W-7142 Marbach am Neckar PSYCHOLOGEN

Zu dem Beitrag „Psychothera- peuten-Gesetz — Zuversicht bei den Psychologen: ,Wir sind jetzt ganz nah dran"' in Heft 8/1993:

Auf den Inhalt kommt es an

„Wir sind ganz nah dran"

— diese Aussage des Vorsit- zenden der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten in bezug auf ein Psycho- therapeutengesetz steht kei- neswegs im Widerspruch zur Einschätzung des Berufsver- bandes Deutscher Psycholo- gen e. V. (BDP) nach dem Gespräch mit Bundesgesund- heitsminister Seehofer. Nur ist der Satz aus unserer Sicht um den entscheidenden Ge- sichtspunkt zu ergänzen:

„Wir sind ganz nah dran — doch auf den Inhalt kommt es an!" Und diesbezüglich hat der BDP in seiner Presseer- klärung zu Seehofers Vorha- ben auf den wunden Punkt aufmerksam gemacht: den Arztvorbehalt im sozialrecht- lichen Teil des Gesetzes, der neben anderen nachteiligen Konsequenzen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkas- sen weiterhin zu Patienten minderen Rechts degradieren würde, „wohingegen selbst- zahlenden Privatpatienten wie bisher der direkte Weg zum Psychotherapeuten of- fenstehen wird" (BDP-Pres- seerklärung). Im berufsrecht- lichen Teil des Gesetzes — Regelung der Berufszulas- A 1 -1152 (8) Dt. Ärztebl. 90,

sung — soll es also keinen Arztvorbehalt geben.

Berücksichtigt man diesen Unterschied zwischen der be- rufsrechtlichen und der sozi- alrechtlichen Komponente des geplanten Psychothera- peutengesetzes, löst sich der vermeintliche Widerspruch zwischen den Aussagen der Vereinigung der Kassenpsy- chotherapeuten und denen des BDP in puncto Arztvor- behalt auf. Der Position der Ärzteschaft ist entgegenzu- halten, daß ihr Anspruch der Allzuständigkeit für somati- sche, psychosomatische und psychische Erkrankungen ei- ne reine Fiktion darstellt, welche durch die medizi- nische Ausbildung in keiner Weise gerechtfertigt wird.

Ein Verhältnis der über-/Un- terordnung zwischen Ärzten und psychologischen Psycho- therapeuten ist weder recht- lich noch sachlich vertretbar.

Hans-Werner Drewe, Pressesprecher des BDP, Heilsbachstraße 22, W-5300 Bonn 1

REISE-MAGAZIN

Zu unserem Reisemagazin in Heft 8/1993:

Zuträglich?

Ist es zuträglich, das Bild der Ärzteschaft in der Bevöl- kerung zu einem Zeitpunkt, zu dem sich unsere Berufs- gruppe ganz besonders um Glaubwürdigkeit und Ver- trauen bemühen muß, durch entsprechende Beiträge, die klischeebelastete Vorurteile vom „ärztlichen Lebensstil"

zu bestätigen scheinen, zu be- einflussen?

Wie sollen sich junge Ärz- te in einer Zeit, die von düste- ren beruflichen Zukunftsper- spektiven bestimmt ist, mit ih- rem eigenen Berufsstand identifizieren, wenn in dessen offiziellem Mitteilungsblatt Hinweise und Empfehlungen für Urlaubsreisen nach Über- see so breiten Raum einneh- men?

Philipp Portwich, Pech- steinstraße 1, W-2350 Neu- münster

Heft 16, 23. April 1993

Referenzen

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