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M 117/2000

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M 117/2000 GEF 16. August 2000 44C

Motion

2507 Widmer, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 6 Eingereicht am: 05.06.2000

Sofortmassnahmen gegen den Pflege-Notstand

Beim Pflegepersonal besteht gesamtschweizerisch und im Kanton Bern Notstand. Wegen fehlendem Pflege-Personal können in den öffentlichen Spitälern des Kantons ganze Betten-Stationen nicht betrieben werden. Ein ausreichendes Spital-Versorgungsangebot und eine sichere Pflege sind in Frage gestellt. Die im letzten Jahr vom Regierungsrat beschlossenen „versorgungsplanerischen Massnahmen“, insbesondere die Spital- schliessungen, haben die Situation zusätzlich verschärft. Vor allem die Regionalspitäler mussten in den letzten Monaten zahlreiche Patientinnen und Patienten abweisen und die Wartefristen für Wahleingriffe sind markant gestiegen.

Der Regierungsrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Wisler „Rationierung der Pflegeleistungen“ vom 15. März 2000 den Handlungsbedarf betreffend Personalmangel beim Pflegepersonal anerkannt. Dazu hat er richtigerweise festgehalten, dass die Ursachen für den Pflege-Notstand vielfältig und nur ansatzweise auszumachen sind. Der Regierungsrat will, laut Interpellations-Anwort, eine Studie über die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals durchführen, mit dem Ziel die Probleme und deren Ursachen des Pflegepersonals genau zu erfassen und konkrete Lösungs-Ansätze zu erarbeiten. Die Pläne des Regierungsrates sind grundsätzlich unterstützungswürdig. Sie können jedoch erst mittelfristig eine Verbesserung bewirken. Der Regierungsrat muss aber zur Beruhigung der angespannten Situation beim Pflege-Personal rasch Zeichen setzen.

Gefragt sind zusätzlich kurz- und mittelfristige Sofortmassnahmen gegen offensichtliche Misstände der Personal-Situation und zur Attraktivitäts-Steigerung der Pflegeberufe.

Der Regierungsrat wird beauftragt, mit den Personalverbänden unverzüglich ein Massnahmen-Paket mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen auszuhandeln. Zu prüfen sind namentlich folgende Massnahmen:

• Erhöhung der finanziellen Zulagen für Wochenend- und Nachtarbeit, mindestens im Umfang der seit 1988 aufgelaufenen Teuerung dieser Zulagen;

• Gezielte Aufstockung der Pflegestellen um die praktische Ausbildung von Pflegenden in den Spitälern zu gewährleisten und nachweisbar ungenügende Stellen-Kapazitäten zu beheben;

• Anreize für die Schaffung bzw. den Betrieb von Ausbildungs-Plätzen für die Pflegeberufe;

• Initiieren und Finanzieren von professionellen Kampagnen zur Werbung von Auszubildenden und Wiedereinsteigenden;

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• Schaffung von Rahmenbedingungen, die das Erlernen eines Pflegeberufes auf dem zweiten Bildungs-Weg ermöglichen;

• Finanzielle Anreize für die Schaffung und finanzielle Unterstützung von externen Kinder-Betreuungsplätzen (z.B. in Form von Betreuungs-Zuschüssen für Krippenplätze, Tagesmütter, etc.);

• Weitere geeignete Massnahmen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 08.06.2000

Antwort des Regierungsrates

Die in der Motion beschriebenen Forderungen in Bezug auf die Arbeitssituation des Pflegepersonals beziehen sich auf verschiedene Problemfelder des Gesundheitswesens.

Zum einen betreffen sie die Ausbildung in den Gesundheitsberufen, zum anderen richten sie das Augenmerk auf die Arbeitsbedingungen des diplomierten Pflegepersonals. Auf Grund der hohen Komplexität der einzelnen Problemfelder strebt die Gesundheits- und Fürsorgedirektion eine nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Pflegepersonal mit dem Projekt „Verbesserung der Arbeitssituation im Pflegebereich“

(VAP) an. In Bereichen, in welchen kurzfristige Sofortmassnahmen möglich sind und die ein günstiges Kosten/Nutzenverhältnis aufweisen, wurde bereits rasch und unbürokratisch gehandelt. Als Beispiel dient die Bewilligung eines zusätzlich vom SBK durchgeführten Kurses für Wiedereinsteigerinnen in die Pflege im April 2000, der einen unmittelbaren Beitrag leistet, die personelle Situation zu entschärfen. Zu den von der Motionärin beispielhaft aufgeführten Punkten präsentiert sich die Lage wie folgt:

Ziffer 1

Die Nacht- und Wochenendarbeit ist bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern grundsätzlich nicht sehr beliebt. Deshalb hat der Kanton Bern bereits sehr früh die Zulagen sowohl in Form von Kompensationszeit wie auch als finanzielle Abgeltung eingeführt:

- Zeitgutschrift: 20%, täglich von 20.00 bis 06.00 Uhr

- Zulage: Fr. 5.— pro Stunde von Montag bis Freitag 20.00 – 06.00 Uhr und von Samstag 12.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr

Das schichtdienstleistende Personal wünscht heute in erster Linie eine immaterielle Abgeltung der unregelmässigen Arbeitszeiten in Form von zusätzlicher Freizeit. Diesem Umstand trägt die heutige Regelung Rechnung, indem sie gegenüber dem neuen Arbeitsgesetz wesentlich grosszügiger ist, das eine Zeitgutschrift von 10% vorsieht. Die heutige Lösung kann deshalb als angemessen qualifiziert werden. Eine Erhöhung der finanziellen Abgeltung verbessert nach Ansicht des Regierungsrates die Situation des Pflegepersonals nur unwesentlich und trägt nicht zur Lösung der Probleme bei. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, eine Anpassung der Zulagen in der Höhe der Teuerung zu prüfen.

Ziffer 2 und 3

In Bezug auf die praktische Ausbildung von Lernenden in Gesundheitsberufen arbeitet die Gesundheits- und Fürsorgedirektion an einer nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen. Die einzelnen Massnahmen sind in Vorbereitung, sie müssen aber noch durch das finanzkompetente Organ genehmigt werden. Ziel ist es, dass die Schulen neu als Einkäufer von Praktikumswochen gegenüber öffentlichen und privaten Institutionen im Gesundheitswesen (Akutspitäler, Langzeitinstitutionen und Spitex) auftreten können.

Dazu soll der Betreuungsaufwand wie auch die Praktikumsentschädigung für die Arbeitsleistung von Lernenden im Praktikum nach einheitlichen Kriterien festgelegt werden.

Die Finanzierung des Betreuungsaufwandes soll neu durch die Schulen erfolgen und dazu beitragen, dass die von der Motionärin geforderte Aufstockung der Ausbildungsstellen in den Spitälern gewährleistet und langfristig gesichert wird. Mit dem Einkauf von Praktikumswochen durch die Schulen bei gleichzeitiger Uebernahme des

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Betreuungsaufwandes werden auch Anreize geschaffen, welche es den Spitälern erlauben, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.

Ziffer 4

Um Jugendliche vermehrt auf das Angebot an Ausbildungen im Gesundheitswesen im Kanton Bern aufmerksam zu machen, wird dieses Jahr erstmals ein attraktives Magazin an die Schüler und Schülerinnen der Oberstufe verteilt. Das „Impuls“, so der Name des Magazins, wird im Verbund mit dem Kanton Aargau und den Innerschweizer Kantonen herausgegeben. Zudem plant die Gesundheits- und Fürsorgedirektion eine Fachgruppe Oeffentlichkeitsarbeit einzusetzen, welche sich um die von der Motionärin geforderte professionelle Werbung kümmern soll. Aus der Sicht des Regierungsrats können jedoch die Imageprobleme der Gesundheitsberufe nicht alleine durch bessere Werbeanstrengungen behoben werden. Um diese Berufe für junge Leute wieder attraktiver zu machen, müssen sich alle Partner im Gesundheitswesen noch stärker um wirksame Verbesserungen der Arbeitssituation und ein positives Berufsbild bemühen.

Ziffer 5

Es ist unbestritten, dass unter anderem auf Grund fehlender finanzieller Ausbildungshilfen das vorhandene Rekrutierungspotential bei der in der Motion beschriebenen Personengruppe nicht voll ausgeschöpft werden kann. In Anbetracht der herrschenden Personalknappheit beim Pflegepersonal ist der Regierungsrat bereit, eine Vorlage für Besoldungszulagen im Sinne einer Härtefallregelung für diese Personengruppe auszuarbeiten. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion ihrerseits wird diesen Fragekomplex im Projekt VAP berücksichtigen.

Ziffer 6

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion ist bereit, zulasten der Budgets der Spitäler die Kinderbetreuungen finanziell zu unterstützen, sofern aufgrund der Einkommensverhältnisse der Eltern dies notwendig erscheint. Die entsprechenden Weisungen werden zur Zeit zuhanden der Spitäler erstellt.

Ziffer 7

Im Rahmen der Projekts VAP werden von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion weitere geeignete Massnahmen geprüft.

Die Umsetzung der in der Motion geforderten Massnahmen führen zu Mehrkosten, die nicht mit den im Finanzplan eingestellten Mittel für den Gesundheitsbereich gedeckt werden können.

Zusammenfassend stimmt der Regierungsrat der Forderung der Motionärin nach einem Personalmassnahmenpaket zu. Allerdings sind dazu nicht nur die Personalverbände, sondern auch die weiteren Partner beizuziehen, wie dies das Projekt VAP der Gesundheits- und Fürsorgedirektion vorsieht. Die abschliessende Beurteilung der Zweckmässigkeit und die konkrete Ausgestaltung einzelner geforderten Massnahmen bedingen vertiefte Abklärungen.

Antrag

Ziffer 1: Annahme als Postulat

Ziffer 2: Annahme

Ziffer 3: Annahme

Ziffer 4: Annahme, als erfüllt abzuschreiben Ziffer 5: Annahme als Postulat

Ziffer 6: Annahme als Postulat Ziffer 7: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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