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Die Gesundheitsrente für Arzthelferinnen bringt Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiterinnen

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834 Bayerisches Ärzteblatt 12/2005

BLÄK informiert

Mit der staatlichen Rente allein kann man seinen Lebensunterhalt im Alter künftig nicht mehr be- streiten. Aus dieser Einsicht wurde eine private Zusatzversicherung exklusiv für Gesundheitsbe- rufe zusammen mit der Ärzte- und Zahnärzte- schaft, Vertretern der Arbeitnehmer, der Ärzte- versicherung und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank entwickelt. Diese Gesundheitsrente ist eine optimale Möglichkeit, für die Zeit nach dem Berufsleben effektiv vorzusorgen. Sie ist bei ei- nem Wechsel des Arbeitgebers übertragbar.

Der Vertrieb erfolgt über die Konsortialpart- ner Deutsche Ärzteversicherung und Deut- sche Apotheker- und Ärztebank sowie über den unabhängigen Finanzdienstleister MLP.

Durch besonders günstige Verbandskosten und Rabatte für Mitarbeiter des Gesund- heitswesens profitieren die Kunden neben der staatlichen Förderung zusätzlich von deutlich erhöhten Leistungen.

Die Gesundheitsrente ermöglicht im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine Um- wandlung von Gehaltsbestandteilen aus dem Bruttolohn – also ohne Besteuerung und bis 2008 auch ohne Sozialversicherungsbeiträge.

Der Arbeitgeber spart damit im Falle der Ge- haltsumwandlung die hälftigen Sozialversi- cherungsbeiträge ein.

Beispiel (Tabelle 1): Eine ledige, 29-jährige Arzthelferin will mit 65 Jahren in Rente gehen. Die Angestellte verdient monatlich 1643 Euro brutto. Sie investiert einen monat- lichen Beitrag von 100 Euro für ihre betrieb- liche Altersvorsorge (bAV). Wegen der Steu- er- und Sozialversicherungsersparnis von insgesamt 50 Euro zahlt sie tatsächlich netto nur 50 Euro, der Arzt spart 21 Euro Sozial- versicherungsbeiträge ein.

Durch den besonders günstig kalkulierten Ta- rif erhält die Arzthelferin nach diesem Bei- spiel mit 65 Jahren eine lebenslange Rente von voraussichtlich rund 400 Euro monatlich.

Eine bAV ist sogar ohne eigene Zuzahlung der Arzthelferin möglich, sozusagen „zum Nulltarif“, sofern sie vermögenswirksame Leistungen erhält und diese in die Gesund- heitsrente einbringt. Wie dies funktioniert, demonstriert das folgende Beispiel.

Beispiel (Tabelle 2): Der Arbeitgeber zahlt der Arzthelferin (29 Jahre, ledig, Monatsge- halt 1643 Euro brutto) statt der tarifvertrag- lichen vermögenswirksamen Leistungen (VL) die dafür vereinbarten 30 Euro als Gehaltszu- schuss. Die Arzthelferin füllt diesen Betrag um 10 Euro auf die 40 Euro auf, mit denen sie bislang schon ihren VL-Vertrag bespart hat. Da Einzahlungen in die betriebliche Al- tersversorgung aus dem Bruttogehalt kom- men, wird aus 40 Euro Nettoeinzahlung der Bruttobeitrag errechnet, er liegt im konkreten Fall bei 83,21 Euro. Diesen Betrag zahlt die Arzthelferin für ihre betriebliche Altersver- sorgung durch Gehaltsumwandlung in die Gesundheitsrente ein. Durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis kann die Arzthelferin auf diese Weise mit den 30 Euro des Arztes rund 83 Euro für ihre Altersversorgung anle- gen – bei gleichem Nettogehalt!

Ohne größeren finanziellen Aufwand als bis- her, das heißt bei gleichem Nettoeinkommen, erhält die Arzthelferin mit 65 Jahren eine lebenslange Rente von voraussichtlich rund 325 Euro monatlich – oder einmalig fast 85 000 Euro.

Die Entscheidung für die Gesundheitsrente sollte übrigens möglichst frühzeitig getroffen werden, denn jede Verzögerung reduziert die Höhe der Anwartschaft.

Nähere Informationen: Deutsche

Ärzteversicherung, Telefon 01803 212271, Fax 0221 148-21442, E-Mail: service@

gesundheitsrente.de oder

MLP, Ralf Raube, Telefon 06221 308-4565, Hotline 06221 308-8215, Fax 06221 308- 1291, E-Mail: ralf.raube@mlp-ag.com

Armin Erdt (BLÄK)

Die Gesundheitsrente für Arzthelferinnen bringt Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiterinnen

Arbeitgeber Arbeitnehmer

Bruttogehalt bAV Bruttogehalt bAV

Umwandlungsbetrag 100 EUR 100 EUR 100 EUR 100 EUR

gesparte Sozialabgaben 21 EUR 0 EUR 21 EUR 0 EUR

gesparte Steuern 0 EUR 0 EUR 29 EUR 0 EUR

Summe 121 EUR 100 EUR 50 EUR 100 EUR

Ersparnis AG/AN 21 EUR 50 EUR

Arbeitnehmer Anlage als VL bAV statt VL

Bruttoeinkommen 1643,00 EUR 1643,00 EUR

+ VL/+ Gehaltszuschuss 30,00 EUR 30,00 EUR

- Entgeltumwandlung – 83,21 EUR

Brutto mit VL/nach bAV 1673,00 EUR 1589,79 EUR

- Steuern 192,38 EUR 173,82 EUR

- Sozialabgaben 368,06 EUR 349,75 EUR

- VL 40,00 EUR –

Nettoeinkommen 1066,21 EUR 1066,21 EUR

Anlagebetrag 40,00 EUR 83,21 EUR

Tabelle 1

Tabelle 2

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