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Archiv "Betriebsrente für Medizinische Fachangestellte: Baustein für die Altersversorgung" (03.05.2013)

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A 868 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 18

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3. Mai 2013

BETRIEBSRENTE FÜR MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE

Baustein für die Altersversorgung

Mit nur geringer Eigenbeteiligung erreicht man über die GesundheitsRente eine attraktive Betriebsrente oder Kapitalabfindung.

A

ltersarmut ist für Praxismitar- beiterinnen eine reale Gefahr.

Die gesetzliche Rente stellt ledig- lich eine Grundversorgung dar. Die Rechnung ist einfach: Eine 25-jäh - rige vollzeitbeschäftigte Medizini- sche Fachangestellte kommt auf ein durchschnittliches Brutto-Jahresein- kommen von 23 000 Euro und da- mit nach 30 Berufsjahren auf eine Altersrente von etwa 606 Euro.

Deshalb haben die ärztlichen Ar- beitgeber gemeinsam mit dem Ver- band medizinischer Fachberufe seit 2002 ein Betriebsrentenmodell auf-

gebaut. Der derzeit geltende „Tarif- vertrag zur betrieblichen Altersver- sorgung und Entgeltumwandlung“

sieht einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung vor:

Voll- und Teilzeitbeschäftigte sowie Auszubildende nach der Probezeit erhalten 30 Euro; Teilzeitbeschäf- tigte mit einer Wochenarbeitszeit von unter 18 Stunden bekommen 20 Euro. Daneben sieht der Vertrag ausdrücklich vor, dass bei zusätzli- chem Verzicht auf die vermögens- wirksamen Leistungen ein erhöhter

Arbeitgeberbeitrag geleistet wird.

Damit erhöht sich der Betrag für Vollzeitkräfte auf 66 Euro. Steuert die Praxismitarbeiterin aus ihrem Bruttogehalt selbst noch einen frei- willigen Betrag bei, erhält sie dar - auf noch einen Zuschuss des Ar- beitgebers in Höhe von 20 Pro- zent, mindestens aber zehn Euro monatlich.

Die Tarifparteien empfehlen die Anlage dieser Beiträge in der Ge- sundheitsRente, die vor mehr als zehn Jahren unter Federführung der Deutschen Ärzteversicherung mit

der Deutschen Apotheker- und Ärz- tebank und der Pro bAV Pensions- kasse entwickelt wurde. Die Beiträ- ge für die GesundheitsRente können sowohl in einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Beitragsga- rantie als auch in einer konventio- nellen Rentenversicherung angelegt werden. Die Versicherer und Pensi- onskassen sind an strengste gesetz- liche Kapitalanlagevorschriften ge- bunden. Im Vergleich zu anderen als sicher geltenden Anlagen bie- ten die Versicherer ihren Kunden

eine attraktive Verzinsung. Im Jahr 2012 waren es im Durchschnitt vier Prozent.

Eine Modellrechnung zeigt die Vorteile der GesundheitsRente: Zahlt eine heute 25-jährige Praxisange- stellte in Vollzeit monatlich 100 Euro – 66 Euro Arbeitgeberbeitrag plus Entgeltumwandlung (24 Euro) und 20-prozentigen Arbeitgeber - zuschuss (mindestens zehn Euro) – als Monatsbeitrag in die Gesund- heitsRente, kann sie bei Renten - eintritt mit 67 Jahren entweder mit einer zusätzlichen Betriebsrente

von monatlich circa 439 Euro oder stattdessen mit ei- ner Kapitalabfindung in Hö- he von ungefähr 133 700 Euro rechnen.

Die Vorteile der Gesund- heitsRente liegen für den ärztlichen Arbeitgeber und für sein Praxisteam auf der Hand. Das Prozedere ist zu- dem denkbar einfach: Je- de tarifgebundene Arbeitneh- merin hat das Recht, die im Tarifvertrag zur betriebli- chen Altersversorgung und Entgeltumwandlung verein- barten Arbeitgeberbeiträge einzufordern, der Arbeitge- ber allerdings hat das Recht, den Durchführungsweg vor- zugeben. (Hinweis: Ohne Tarifbindung greift der ge- setzliche Anspruch auf Entgeltum- wandlung. Auch hierfür kann die GesundheitsRente genutzt werden.) Der ist dann für alle Praxismitarbei- ter verbindlich. Die Beantragung ist unkompliziert – die Anträge kön- nen bei der Deutschen Ärztever - sicherung, der Apotheker- und Ärz- tebank, bei MLP-Finanzdienst - leistungen oder im Internet unter www.gesundheitsrente.de angefor-

dert werden.

GesundheitsRente:

Mit geringem Auf- wand zu einem guten Ertrag

Foto: Fotolia/creative studio

Der Arzt hat:

keine zusätzlichen Kosten und geringen Verwaltungsauf- wand, da einheitliche und standardisierte Abwicklung

keine Risiken, wie zum Beispiel eine Nachschusspflicht

bessere Konditionen durch den Gruppenvertrag

ein positives Arbeitsklima und langfristige Praxisbin- dung durch motivierte Mitarbeiter.

Die Medizinische Fachangestellte hat:

eine Altersversorgung ohne oder mit geringem finan- ziellem Aufwand

Steuer und Sozialabgabenfreiheit auf die eigenen Beiträge

bessere Konditionen durch den Gruppenvertrag und

problemlose Mitnahme des Vertrages bei Arbeitgeber- wechsel

VORTEILE FÜR BEIDE

Rosemarie Bristrup, Bundesärztekammer

T H E M E N D E R Z E I T

Referenzen

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