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C~~ke Schnei~er

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DER HESSISCHE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

DER HESSISCHE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE Postfach 31 63 · 65021 Wiesbaden

Herrn

Prof. Dr. Aris Christidis Pestalozzistr. 68

35394 Gießen

Aktenzeichen HDSB - 502/11 Bitte bei Antwort

angeben

zuständig Frau Schneider Durchwahl 1408- 175

Ihr Zeichen

Ihre Nachricht vom 6. August 2011

Datum 14. September 2011

Eingabe gegen die Rechtsanwältin Frau Martina Z

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christidis,

inzwischen liegt mit die Antwort des Amtsgerichts Gießen auf mein Schreiben vom 03.08.2011 vor.

Der Vizepräsident des Amtsgerichts legt eine Bestätigung der Richterin Mann vor, durch die die fraglichen, nach Ihren Angaben nicht korrekten Informationen zu Ihrer griechischen Wohnung und Ihrem PKW an Herrn Richter Wendel gegeben wurden.

Frau Mann gibt hierin an, die Informationen auf einem Zettel durch Frau Richterin Keßler-Bechtold überreicht bekommen zu haben. Frau Richterin Keßler-Sechthold Ihrerseits bescheinigt, den besagten Zettel von Frau Rechtsanwältin Dt. St , bei welcher es sich laut Ihrem Schreiben vom 18 .. 07.2011 um die Anwältin Ihrer geschie- denen Ehefrau handelt, erhalten zu haben, mit der Bitte ihn an Frau Mann weiterzu- geben, was sie ohne Prüfung von dessen Inhalt getan habe.

Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe möglichst montags bis donnerstags

zwischen 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30- 15.30 Uhr, freitags zwischen 8.30 und 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Gustav-Stresemann-Ring 1 · 65189 Wiesbaden ·Telefon (06 11) 14 08-0 ·Telefax (06 11) 14 08-9 00 oder -9 01 E-Mail poststelle@datenschutz.hessen.de · Internet http://www.datenschutz.hessen.de

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I

- 2-

Damit ist Frau Rechtsanwältin Z von dem Verdacht entlastet die besagten Daten weitergegeben zu haben. Die Bearbeitung Ihrer Eingabe gegen Frau Z

wird daher abgeschlossen.

Sollten Sie nunmehr eine Anhörung der Frau Dr. St zu dieser Problematik wün- schen, so bitte ich mir dies mitzuteilen. Ich mache allerdings bereits jetzt darauf auf- merksam, dass sich Anwälte bezüglich ihrer Angaben gegenüber den Datenschutz- aufsichtsbehörden teilweise zu Recht auf Ihre berufliche Schweigepflicht berufen können.

Ich bitte mir mitzuteilen, wie Sie sich bezüglich Frau Dr. St entschieden haben.

Mit freundlicnen Grüßen Im Auftrag/

_./

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// •/./

C~~ke Schnei~er

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