• Keine Ergebnisse gefunden

Informationen zu vorzulegenden Angaben und Unterlagen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Informationen zu vorzulegenden Angaben und Unterlagen"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Seite 1 von 3 Landratsamt Zwickau

Gesundheitsamt

Informationen zu vorzulegenden Angaben und Unterlagen

für die Genehmigung des Hygienekonzeptes zur Eröffnung von Saunen

§ 4 Abs. 4 Nr. 1 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 25.

August

2020

Zuständige Behörde:

Landratsamt Zwickau Gesundheitsamt

gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de

Vorzulegende Angaben und Unterlagen:

Die Angaben und Unterlagen können per E-Mail an o. g. Postfach gesandt werden.

Angaben:

 Verantwortlicher Eigentümer/Betreiber der Sauna

 Ansprechpartner mit E-Mail und Telefon

Unterlagen:

 Benennung der Sauna (Bezeichnung, Anschrift)

 Skizze von Anordnung der Kaltwasserbecken, Spielbereiche, Sanitäranlagen und Umkleideräume mit Angaben zur Größe (muss nicht maßstabgerecht erfolgen z. B.

auch Google-Auszug o. ä.)

Hygienekonzept:

 das Konzept kann grundsätzlich gemeindebezogen für alle Saunen der Gemeinde/des Eigentümers/des Betreibers erstellt werden

 das Konzept muss auf Grundlage der AV des SMS zur Anordnung von Hygieneauflagen vom 25. August 2020 und dem Infektionsschutzkonzept für öffentlicheSaunaanlagen - Stand 18. Mai 2020 - herausgegeben durch Deutscher Sauna-Bund e. V. Folgendes enthalten:

1.) Maßnahmen zur Besucherlenkung – Mindeststandards:

 sollten für einzelne Funktionsbereiche (z. B. Gastronomie) bereits behördliche Vorgaben erarbeitet worden sein, sind diese einzuhalten

 es dürfen nur Trockensaunen von mindestens 80°C betrieben werden, Aufgüsse sind nicht gestattet

(2)

Seite 2 von 3

 nichtautomatische Eingangstüren bleiben geöffnet, damit nicht jeder Gast diese berühren muss

 die Besucherströme am Ein- und Ausgang sind durch geeignete Maßnahmen so umzugestalten, dass enge Bereiche vermieden werden (z. B.

Einbahnstraßenregelung)

 im Eingangs- und Kassenbereich sind Markierungen mit 1,5 m Abstand anzubringen

 Anbieten von Händedesinfektion für Besucher und Angestellte

 Zugangsregelungen für Saunaräume inkl. Festlegung der max. Benutzerzahl, ausgehend vom Mindestabstand

 Festlegung einer max. Benutzerzahl für Abkühlbereiche (Maximalbelegung auf 75% der Nennbelastung des Beckens nach DIN 19643-1 festlegen)

 Festlegung einer max. Benutzerzahl für Duschen/Sanitäranlagen ausgehend vom Mindestabstand, entsprechende Hinweistafeln sind anzubringen

2.) Maßnahmen zur Abstandhaltung- Mindeststandards:

 der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten

 Sitzpositionen soweit möglich durch Abstandsregelung kennzeichnen

 Ruheräume – Aufstellen der Ruheliegen – Anpassung an Abstandsregeln- auf dieBereitstellung von Decken und Unterlagen ist zu verzichten – Zeitschriften undLeihbücher sind zu entfernen

 Außenbereich – Abstandsregeln - Leitung der Besucherströme im Einbahnstraßensystem

 Raucherzonen - Abstandsregeln

3.) Basishygienemaßnahmen:

 Die Sauna darf nur betreten, wer keine Symptome hat die auf Covid 19 hindeuten, also Personen ohne Fieber, Husten oder Halsschmerzen

 ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen müssen vorhanden sein

 die Handwaschbecken müssen mit Flüssigseife und Einweghandtüchern ausgestattet sein

 Informationen der Besucherinnen/Besucher über Maßnahmen zur Reduktion desInfektionsrisikos durch entsprechende Aushänge und

Piktogramme (bspw.Abstandsgebot, Husten- und Niesetikette, Handhygiene, max.

Benutzerzahl)

 die genutzten Räume inkl. Sanitäranlagen sind häufig bzw. permanent zu lüften

 tägliche Desinfektion der Funktionsbereiche, Sanitär- und Beckenumgangsflächen sowie der Einrichtungsgegenstände - Mittel „begrenzt viruzid“

(3)

Seite 3 von 3 4.) Sicherstellungs- und Kontrollmaßnahmen:

 auf alle Regeln ist mittels Aushang am Eingang der Sauna und an den Sanitäranlagen hinzuweisen

 die Regeln sind durch den Betreiber auf ihre Aktualität zu überprüfen

 die Einhaltung der Hygienemaßnahmen in Saunen werden in die Kontrollen des Landratsamtes miteinbezogen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

 in den Sanitäranlagen ist der Mindestabstand von 1,5 m ebenfalls einzuhalten; es sind daher entsprechende Hinweistafeln anzubringen, wie viele Personen maximal in

 in den Sanitäranlagen ist der Mindestabstand von 1,5 m ebenfalls einzuhalten; es sind daher entsprechende Hinweistafeln anzubringen, wie viele Personen maximal in

 zur Platzbelegung (Festlegung der Gruppengröße, die maximal gemeinsam Plätze belegen darf, in einer Reihe, in zwei oder mehr hintereinanderliegenden Reihen,..

 in den Sanitäranlagen ist der Mindestabstand von 1,5 m ebenfalls einzuhalten; es sind daher entsprechende Hinweistafeln anzubringen, wie viele Personen maximal in

 in den Sanitäranlagen ist der Mindestabstand von 1,5 m ebenfalls einzuhalten; es sind daher entsprechende Hinweistafeln anzubringen, wie viele Personen maximal in

 in den Sanitäranlagen ist der Mindestabstand von 1,5 m ebenfalls einzuhalten; es sind daher entsprechende Hinweistafeln anzubringen, wie viele Personen maximal in

 in den Sanitäranlagen ist der Mindestabstand von 1,5 m ebenfalls einzuhalten; es sind daher entsprechende Hinweistafeln anzubringen, wie viele Personen maximal in

Nachweis der 2-jährigen Erfahrung in der Durchführung klinischer Prüfungen beim LKP (multizentrische Studie) oder dem verantwortlichen Hauptprüfer oder einzigen Prüfer