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Gesundheitsamt
Informationen zu vorzulegenden Angaben und Unterlagen
für die Genehmigung des Hygienekonzeptes zur Durchführung von Messen mit einer Besucherzahl von bis zu 1 000 Personen
§ 4 Abs. 4 Nr. 6 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 25. August 2020
Zuständige Behörde:
Landratsamt Zwickau Gesundheitsamt
gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de
Vorzulegende Angaben und Unterlagen:
Die Angaben und Unterlagen können per E-Mail an o. g. Postfach gesandt werden.
Angaben:
Verantwortlicher Veranstalter der Messe
Ansprechpartner mit E-Mail und Telefon
Unterlagen:
Benennung des Ortes und Bezeichnung der Messe
Grundriss der räumlichen Gegebenheiten inkl. Aufteilung und Anordnung der Ausstellungsflächen, Vorstellung eines Konzeptes zur Lenkung der Besucherströme
Hygienekonzept:
das Konzept kann grundsätzlich für alle Messeveranstaltungen der Gemeinde/des Veranstalters erstellt werden
das Konzept muss auf Grundlage der AV des SMS zur Anordnung von Hygieneauflagen vom 25. August 2020 Folgendes enthalten:
1.) Maßnahmen zur Besucherlenkung – Mindeststandards:
nichtautomatische Eingangstüren bleiben sofern möglich geöffnet, damit nicht jeder Gast diese berühren muss
in den Eingangs- und Kassenbereichen ist auf die Abstandsregelungen hinzuweisen;
es sind ggf. Markierungen auf dem Boden anzubringen
die Zählung der tatsächlich im Messegelände befindlichen Gäste ist maschinell oder ggf. durch Personal sicherzustellen
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Festlegung einer Obergrenze für die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen (in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung und den räumlichen Gegebenheiten), die die Einhaltung des Mindestabstandes ermöglicht
die Besucherströme an Ein- und Ausgängen sind durch geeignete Maßnahmen so umzugestalten, dass enge Bereiche vermieden werden (z. B.
Einbahnstraßenregelung)
2.) Maßnahmen zur Abstandhaltung- Mindeststandards:
der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten
Minimierung des Kontaktes durch Priorisierung des Onlinekartenkaufs, Verstärkung des kontaktlosen Zahlens und Verzicht auf den Abriss der Eintrittskarten am Einlass, durch kontaktlose Ticketkontrollen
in den Sanitäranlagen ist der Mindestabstand von 1,5 m ebenfalls einzuhalten; es sind daher entsprechende Hinweistafeln anzubringen, wie viele Personen maximal in den Sanitäranlagen zulässig sind
3.) Basishygienemaßnahmen:
die Messe darf nur betreten, wer keine Symptome hat die auf Covid 19 hindeuten, also Personen ohne Fieber, Husten oder Halsschmerzen etc.
es sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich alle Personen nach dem Betreten die Hände waschen bzw. desinfizieren können
vorhandene Handwaschbecken müssen mit Flüssigseife und Einweghandtüchern ausgestattet sein
Informationen der Besucherinnen/Besucher über Maßnahmen zur Reduktion desInfektionsrisikos durch entsprechende Aushänge und Piktogramme (bspw.Abstandsgebot, Husten- und Niesetikette, Handhygiene, Empfehlung zur Nutzung derCorona-Warn-App)
die genutzten Räume inkl. Sanitäranlagen sind häufig bzw. permanent zu lüften
tägliche Desinfektion der Sanitäranlagen - Mittel „begrenzt viruzid“
4.) Sicherstellungs- und Kontrollmaßnahmen:
auf alle Regeln ist mittels Aushang am Eingang der Einrichtung und an den Sanitäranlagen hinzuweisen
eine verantwortliche Person vor Ort für die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen ist zu benennen
die Regeln sind durch den Betreiber auf ihre Aktualität zu überprüfen
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die Einhaltung der Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen werden in die Kontrollen des Landratsamtes bzw. der Städte und Gemeinden miteinbezogen
5.) Hinweise:
im zu erstellenden Konzept sind über die vorgenannten Maßgaben hinaus vorhandene branchenspezifische bzw. Konzepte von Fachverbänden zu beachten