Seite 1 von 3 Landratsamt Zwickau
Gesundheitsamt
Informationen zu vorzulegenden Angaben und Unterlagen für die Genehmigung des Hygienekonzeptes
für Tagungs- und Kongresszentren, Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser und Musikclubs
(ohne Tanz) sowie Zirkusse
§ 4 Abs. 4 Nr. 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 25.
August2020
Zuständige Behörde:
Landratsamt Zwickau Gesundheitsamt
gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de
Vorzulegende Angaben und Unterlagen:
Die Angaben und Unterlagen können per E-Mail an o. g. Postfach gesandt werden.
Angaben:
Verantwortlicher Eigentümer/Betreiber des Tagungs- und Kongresszentrums, Theaters, Musiktheaters, Kinos, Konzerthauses, Konzertveranstaltungsortes, Opernhauses, Musikclubs (ohne Tanz), Zirkus = Veranstaltungsort
Ansprechpartner mit E-Mail und Telefon
ob eine verpflichtende, sitzplatzbezogene datenschutzkonforme und datensparsame (§ 7 Abs. 1 Satz 4 bis 7 SächsCoronaSchVO vom 25. August 2020)
Kontaktnachverfolgung sichergestellt wird.
Wenn ja, ist eine Verringerung des im Folgenden benannten Mindestabstandesvon 1,5 m am Sitzplatz/Stehplatz möglich.
Unterlagen:
Benennung des Veranstaltungsortes (Bezeichnung, ggf. Art der Veranstaltung, Anschrift)
Anzahl der nutzbaren Sitzplätze/Stehplätze unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m inkl. Skizze/Pläne der Anordnung mit Kennzeichnung der nutzbaren Bestuhlung/Stehfläche
Grundriss der Einrichtung und Vorstellung eines Konzeptes zur Lenkung der Besucherströme, z. B. Einbahnstraßenregelung mittels Fußbodenmarkierung
Seite 2 von 3 Hygienekonzept:
das Konzept kann grundsätzlich für alle Veranstaltungsorte des Eigentümers/des Betreibers erstellt werden
das Konzept muss auf Grundlage der AV des SMS zur Anordnung von Hygieneauflagen vom 25. August 2020 Folgendes enthalten:
1.) Maßnahmen zur Besucherlenkung – Mindeststandards:
nichtautomatische Eingangstüren bleiben soweit möglich geöffnet, damit nicht jeder Gast diese berühren muss
in den Eingangs- und Kassenbereichen ist auf die Abstandsregelungen hinzuweisen;
es sind ggf. Markierungen auf dem Boden anzubringen
die Zählung der tatsächlich am/im Veranstaltungsort befindlichen Gäste ist maschinell oder ggf. durch Personal sicherzustellen
die Besucherströme an Ein- und Ausgängen sind durch geeignete Maßnahmen so umzugestalten, dass enge Bereiche vermieden werden (z. B.
Einbahnstraßenregelung)
2.) Maßnahmen zur Abstandhaltung – Mindeststandards:
der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten
Nachweis der Sicherstellung der Abstandsregeln, bspw. durch feste Sitz-, Stehplatzzuweisung, freibleibende Sitze/Stehplätze und Beschränkung der Saal- , Freiflächenauslastung
in Bereichen, in denen eine Unterschreitung des Mindestabstandes regelmäßig zu befürchten ist (Einlass, Erwerb von Speisen und Getränken o.ä.), ist eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
für Orchester, Chöre und gemeinsames Singensowie bei exzessiv sprechenden und bewegungsintensiv agierenden Personen sind größere Mindestabstände und damit die Festlegungen der aktuell gültigen AV des SMS bzw. branchenspezifische Konkretisierungen einzuhalten
Minimierung des Kontaktes durch Priorisierung des Onlinekartenkaufs, Verstärkung des kontaktlosen Zahlens und Verzicht auf den Abriss der Eintrittskarten am Einlass, durch kontaktlose Ticketkontrollen
in den Sanitäranlagen ist der Mindestabstand von 1,5 m ebenfalls einzuhalten; es sind daher entsprechende Hinweistafeln anzubringen, wie viele Personen maximal in den Sanitäranlagen zulässig sind
Seite 3 von 3 3.) Basishygienemaßnahmen:
den Veranstaltungsort darf nur betreten, wer keine Symptome hat die auf Covid 19 hindeuten, also Personen ohne Fieber, Husten oder Halsschmerzen etc.
es sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich alle Personen nach dem Betreten die Hände waschen bzw. desinfizieren können
vorhandene Handwaschbecken müssen mit Flüssigseife und Einweghandtüchern ausgestattet sein
die genutzten Räume inkl. Sanitäranlagen sind häufig bzw. permanent zu lüften
tägliche Desinfektion der Sanitäranlagen/Tresenbereiche - Mittel "begrenzt viruzid"
Informationen der Besucherinnen/Besucher über Maßnahmen zur Reduktion desInfektionsrisikos durch entsprechende Aushänge und Piktogramme (bspw.Abstandsgebot, Husten- und Niesetikette, Handhygiene, Empfehlung zur Nutzung derCorona-Warn-App)
4.) Sicherstellungs- und Kontrollmaßnahmen:
bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen
auf alle Regeln ist mittels Aushang am Eingang der Einrichtung und an den Sanitäranlagen hinzuweisen
die Regeln sind durch den Betreiber auf ihre Aktualität zu überprüfen
eine verantwortliche Person vor Ort für die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen ist zu benennen
die Einhaltung der Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen werden in die Kontrollen des Landratsamtes bzw. der Städte und Gemeinden miteinbezogen
5.) Hinweise:
im zu erstellenden Konzept sind über die vorgenannten Maßgaben hinaus vorhandene branchenspezifische bzw. Konzepte von Fachverbänden zu beachten