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Gesundheitsamt
Informationen zu vorzulegenden Angaben und Unterlagen für die Genehmigung des Hygienekonzeptes für Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1 000 Personen
§ 4 Abs. 4 Nr. 2 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 25.
August2020
Zuständige Behörde:
Landratsamt Zwickau Gesundheitsamt
gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de
Vorzulegende Angaben und Unterlagen:
Die Angaben und Unterlagen können per E-Mail an o. g. Postfach gesandt werden.
Angaben:
Verantwortlicher Veranstalter des Sportwettkampfes mit Publikum = Veranstaltungsort
Ansprechpartner mit E-Mail und Telefon
Unterlagen:
Benennung des Veranstaltungsortes (Bezeichnung, ggf. Art der Veranstaltung, Anschrift)
Grundriss der räumlichen/örtlichen Gegebenheiten inkl. Aufteilung und Anordnung der Steh- oder Sitzplätze, Lenkung der Besucherströme
Hygienekonzept:
das Konzept kann grundsätzlich für alle Sportwettkämpfe des Eigentümers/des Betreibers erstellt werden, sofern diese unter ähnlichen Bedingungen (Örtlichkeit, Räumlichkeiten, Thematik etc.) stattfinden
das Konzept muss auf Grundlage der AV des SMS zur Anordnung von Hygieneauflagen vom 25. August 2020 Folgendes enthalten:
1.) Maßnahmen zur Besucherlenkung – Mindeststandards:
nichtautomatische Eingangstüren bleiben soweit möglich geöffnet, damit nicht jeder Gast diese berühren muss
in den Eingangs- und Kassenbereichen ist auf die Abstandsregelungen hinzuweisen;
es sind ggf. Markierungen auf dem Boden anzubringen
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die Begrenzung der Besucherzahl ist entsprechend der Sitzplätze/Stehplätze sicherzustellen
die Zählung der tatsächlich am/im Veranstaltungsort befindlichen Gäste ist maschinell oder ggf. durch Personal sicherzustellen
die Besucherströme an Ein- und Ausgängen sind durch geeignete Maßnahmen so umzugestalten, dass enge Bereiche vermieden werden (z. B.
Einbahnstraßenregelung)
es sind organisatorische Vorkehrungen zu treffen, dass im Bedarfsfall die Gesundheitsämter bei der datenschutzkonformen und datensparsamen Kontaktnachverfolgung unterstützt werden können
2.) Maßnahmen zur Abstandhaltung – Mindeststandards:
die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m ist in allen Bereichen des Veranstaltungsortes zu ermöglichen
wenn die Veranstaltung mit lautem Jubel, Gesängen usw. verbunden ist, wird die Einhaltung von größeren Abständen als dem Mindestabstand von 1,5 m dringend empfohlen
in Bereichen, in denen eine Unterschreitung des Mindestabstandes regelmäßig zu befürchten ist (Einlass, Erwerb von Speisen und Getränken o.ä.), ist eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
Minimierung des Kontaktes durch Priorisierung des Onlinekartenkaufs, Verstärkung des kontaktlosen Zahlens und Verzicht auf den Abriss der Eintrittskarten am Einlass, durch kontaktlose Ticketkontrollen
in den Sanitäranlagen ist der Mindestabstand von 1,5 m ebenfalls einzuhalten; es sind daher entsprechende Hinweistafeln anzubringen, wie viele Personen maximal in den Sanitäranlagen zulässig sind
3.) Basishygienemaßnahmen:
den Veranstaltungsort darf nur betreten, wer keine Symptome hat die auf Covid 19 hindeuten, also Personen ohne Fieber, Husten oder Halsschmerzen etc.
es sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich alle Personen nach dem Betreten die Hände waschen bzw. desinfizieren können
vorhandene Handwaschbecken müssen mit Flüssigseife und Einweghandtüchern ausgestattet sein
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die genutzten Räume inkl. Sanitäranlagen sind häufig bzw. permanent zu lüften
tägliche Desinfektion der Sanitäranlagen/Tresenbereiche - Mittel "begrenzt viruzid"
Informationen der Besucherinnen/Besucher über Maßnahmen zur Reduktion desInfektionsrisikos durch entsprechende Aushänge und Piktogramme (bspw.Abstandsgebot, Husten- und Niesetikette, Handhygiene, Empfehlung zur Nutzung derCorona-Warn-App)
4.) Sicherstellungs- und Kontrollmaßnahmen:
bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen
auf alle Regeln ist mittels Aushang am Eingang des Veranstaltungsortes und an den Sanitäranlagen hinzuweisen
die Regeln sind durch den Betreiber auf ihre Aktualität zu überprüfen
eine verantwortliche Person vor Ort für die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen ist zu benennen
die Einhaltung der Hygienemaßnahmen an/in den Veranstaltungsorten werden in die Kontrollen des Landratsamtes bzw. der Städte und Gemeinden miteinbezogen
5.) Hinweise:
im zu erstellenden Konzept sind über die vorgenannten Maßgaben hinaus vorhandene branchenspezifische bzw. Konzepte von Fachverbänden zu beachten