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Angaben und Unterlagen im Notifizierungsverfahren in Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt

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Academic year: 2022

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Angaben und Unterlagen im Notifizierungsverfahren in Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt

 Notifizierungsformular

 Begleitformular

 Spezifische Anweisungen für das Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare sind Anhang IC der VO (EG) 2013/2006 zu entnehmen.

Hinweis:

Sofern bei einer Verbringung mehr als drei Beförderer für den Transport vorgesehen sind, so werden die Felder 8 im Begleitformular nicht ausgefüllt. Die im Rahmen der Notifizierung vorgesehenen Transportunternehmen sind in einer Transporteursliste (s. unten) anzugeben.

Wird dann die konkrete Verbringung von mehr als drei Beförderern ausgeführt, sind die Angaben zu den Beförderern unter Verwendung des „Beiblattes zum Begleitformular für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen“ zu benennen.

 Notifizierungsvertrag gemäß Artikel 5 der VO (EG) 1013/2006

 Insbesondere sind die Gültigkeit des Notifizierungsvertrages sowie die zusätzlichen Bestimmungen des Artikels 5 Absatz 4 der VO (EG) 1013/2006 bei vorläufiger Verwertung bzw. Beseitigung zu beachten

 ggf. Vertrag zwischen dem Notifizierenden und dem Abfallerzeuger gemäß Anhang II, Teil 1 Nr.

23 der VO (EG) 1013/2006, falls Notifizierender ≠ Abfallerzeuger

 Angaben zum Abfall, Abfallentstehung, Beschreibung des Abfalls (Zusammensetzung, ggf.

Sortieranalyse mit Probenahmeprotokoll (insbes. bei gemischten Abfällen) von einem unabhängigen Labor)

 ggf. Chemische Analyse mit Probenahmeprotokoll von einem unabhängigen Labor/

Sicherheitsdatenblatt (insbes. für Abfälle, die in Syntheseprozessen anfallen)

 Transporteursliste (Angabe von Firmenadresse, Kontaktperson, Tel., Fax., E-Mail, Beförderernummer)

 Unterlagen zu Transportunternehmen, die in Deutschland eingesetzt werden sollen:

 nicht gefährlichen Abfällen: Anzeige gemäß §53 KrWG

 gefährliche/ nicht gefährliche Abfälle: Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis gemäß § 54 KrWG oder EfB-Zertifikat mit Anzeige entsprechend § 7 AbfAEV für deutsche Beförderer

 Erklärung über das Bestehen gültiger Haftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherungen der Beförderer

 Übersichtskarte und/ oder Beschreibung der Transportroute(-n) durch Deutschland, die in der Regel genutzt werden soll(-en)

 ggf. Benennung der Umschlagplätzen und Vorlage der Genehmigungen der Umschlaganlagen in Deutschland

 Angabe der zu erwarteten Transportdauer einer Verbringung

 Angaben sowie Beschreibung der Verpackung der Abfälle

 aktuelle Auszüge aus dem Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage

(2)

 Beschreibung des Behandlungsprozesses in der Entsorgungsanlage

 Bei Anträgen zur vorläufigen und anschließenden Entsorgung: Annahmeerklärung der endgültigen Anlage für die vorläufig behandelten Abfälle

 Angaben zur geplanten Methode zur Beseitigung des nicht verwertbaren Anteils nach der Verwertung

 Angaben zur Menge der verwertbaren Stoffe im Verhältnis zum nicht verwertbaren Abfall

 Angaben zum geschätzten Wert der verwerteten Stoffe

 Unterlagen zur Sicherheitsleistung gemäß Artikel 6 der VO (EG) 1013/2006

Export von Abfällen:

- Berechnungsgrundlage der Sicherheitsleistung entsprechend LAGA M25 (Vollzugshilfe zur VO (EG) 1013/2006)

- Vorlage entsprechender aktueller Kostenangebote für die Lagerkosten für 90 Tage, für die Transportkosten sowie für die Entsorgungskosten in einer alternativen Entsorgungs- anlage im Versandstaat unter Ausweisung der gesetzlichen MwSt.

 nach Prüfung der Höhe der Sicherheitsleistung durch das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt ist die Sicherheitsleistung zugunsten des Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Form einer Bankbürgschaft oder einer Abfallverbringungsversicherung zu hinterlegen

 Insbesondere ist auf die Gültigkeit der hinterlegten Sicherheitsleistung entsprechend Artikel 6 Absätze 5 und 8 der VO (EG) 1013/2006zu achten

Import von Abfällen:

- Erklärung oder Nachweis über die Hinterlegung der Sicherheitsleistung gemäß Artikel 6 der VO (EG) 1013/2006

- ggf. Berechnungsgrundlage oder Bestätigung über ausreichende Höhe der Sicherheitsleistung durch die zuständige Versandortbehörde

- bei vorläufiger Entsorgung: Mitteilung der zuständigen Versandortbehörde, ob Sicherheitsleistung bis zur endgültigen Entsorgung oder nur bis zur vorläufigen Entsorgung gültig ist

(3)

Beiblatt zum Begleitformular für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfälle

Notifizierungsnummer: Fortlaufende Nr. / Gesamtzahl der Verbringungen:

___________________ _____________ /_____________

8 a) 1. Transportunternehmen 8 b) 2. Transportunternehmen

Registriernummer: Registriernummer:

Name: Name:

Anschrift: Anschrift:

Ansprechpartner: Ansprechpartner:

Tel.: Tel.:

Fax: Fax:

E-Mail E-Mail

vom Beauftragten des Transportunternehmens auszufüllen vom Beauftragten des Transportunternehmens auszufüllen

Transportart: Transportart:

Übergabedatum: Übergabedatum:

Unterschrift: Unterschrift:

8 c) 3. Transportunternehmen 8 d) 4. Transportunternehmen

Registriernummer: Registriernummer:

Name: Name:

Anschrift: Anschrift:

Ansprechpartner: Ansprechpartner:

Tel.: Tel.:

Fax: Fax:

E-Mail E-Mail

vom Beauftragten des Transportunternehmens auszufüllen vom Beauftragten des Transportunternehmens auszufüllen

Transportart: Transportart:

Übergabedatum: Übergabedatum:

Unterschrift: Unterschrift:

8 e) 5. Transportunternehmen 8 e) 6. Transportunternehmen

Registriernummer: Registriernummer:

Name: Name:

Anschrift: Anschrift:

Ansprechpartner: Ansprechpartner:

Tel.: Tel.:

Fax: Fax:

E-Mail E-Mail

vom Beauftragten des Transportunternehmens auszufüllen vom Beauftragten des Transportunternehmens auszufüllen

Transportart: Transportart:

Übergabedatum: Übergabedatum:

Unterschrift: Unterschrift:

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