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Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen, Foto: Zwilag Radioaktiver Abfall – ein Thema, das die Öffentlichkeit beschäftigt 1. Ausgabe1/06

Ed it o ri al

Das BFE informiert über den Sachplan Geologische Tiefenlager www.radioaktiveabfaelle.ch

Dr. Walter Steinmann, Direktor BFE

Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Schweiz Vom Zwischenlager zum Tiefenlager

Die radioaktiven Abfälle in der Schweiz stammen vorwie- gend aus den fünf bestehenden Kernkraftwerken. Hinzu kommen Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung.

Bis 2005 fielen rund 7‘500 m3 radioaktive Abfälle an, die in Zwischenlagern untergebracht sind. Nach Ablauf der Betriebszeit der KKW (50 bis 60 Jahre) wird rund die 15fache Menge zu entsorgen sein. Die einzige Methode, radioaktive Abfälle für Mensch und Umwelt langfristig sicher aufzubewahren, ist die geologische Tiefenlage- rung – darin sind sich die Experten weltweit einig. Das Material wird dabei in einer geologisch stabilen Schicht in mehreren 100 Metern Tiefe eingelagert bis die radio- aktive Strahlung genügend abgeklungen ist. Bei hoch- aktiven Abfällen dauert dies bis zu 1 Million Jahre. Die Schweiz hat sich in ihrer Verfassung zur Nachhaltigkeit bekannt. Dieses Gebot gilt auch für die Entsorgung radio- aktiver Abfälle: Die heutigen Generationen profitieren von der Kernenergie, also müssen sie auch eine sichere Entsorgung der Abfälle gewährleisten unabhängig von der weiteren Nutzung der Kernenergie.

Zum Weiterlesen: Kapitel 1.1, Entwurf Sachplan Geologische Tiefenlager – Konzeptteil

Liebe Leserin, lieber Leser

Seit über 30 Jahren nutzt die Schweiz die Kernenergie. Bis heute gibt es jedoch noch keine langfristig sichere Lösung für die Entsorgung der radio- aktiven Abfälle. Das Kernenergiege- setz und die Kernenergieverordnung, welche am 1. Februar 2005 in Kraft traten, haben neue Weichen gestellt: Der Bund ist damit beauftragt, in einem Sachplan das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager festzulegen. Sachpläne sind ein bewährtes Instrument, um raumwirk- same Aufgaben des Bundes in einem transparenten Prozess durchzuführen und zu koordinieren. Die Zusammenarbeit mit Kantonen, Organisationen, Bevölkerung und Nachbarstaaten hat darin einen festen Platz. Ein geologisches Tiefenlager ist ein aussergewöhnliches nationales Vorhaben.

Der Mitwirkung und dem Dialog kommt beim Sachplan Geologische Tiefenlager deshalb eine grosse Bedeutung zu. Das Bundesamt für Energie, BFE, hat in diesem Verfahren die Federführung und wird Sie mit dem «Focus Entsorgung» auf dem Laufenden halten.

Focus Entsorgung

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Konzept

«Spielregeln»

– Auswahlkriterien – Auswahlverfahren – Akteure

Umsetzung

Standortwahl gemäss Konzept – Auswahl in drei Etappen

– Objektblätter gehen in Sachplan ein – inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung, Rahmenbewilligungsgesuch

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Konzeptteil

Geologische Tiefenlager – Entwurf Zeitplan

Auswahlverfahren in drei Etappen Rahmenbewilligungs- verfahren

Zwei Teile – Konzept und Umsetzung

Focus – Entsorgung Der Sachplan Geologische Tiefenlager – Konzeptteil

Baubewilligungsverfahren Bau und Betrieb Felslabor und Kavernen SMA

Bau und Betrieb Felslabor und Kavernen HAA Bau und Betrieb Felslabor und Kavernen SMA

Bau und Betrieb Felslabor und Kavernen HAA

Abklärungen. Im Jahr 2002 legte die Nagra ihre Berichte zum Opalinuston vor, der sich für die Einlagerung von hochaktiven Abfällen eignen soll. Über diesen Entsor- gungsnachweis entscheidet der Bundesrat voraussichtlich im zweiten Quartal 2006. Mit den wissenschaftlichen Un- tersuchungen ist jedoch noch kein Standort für ein geolo- gisches Tiefenlager festgelegt. Ein Standort für ein derart wichtiges Vorhaben muss in einem nachvollziehbaren, demokratisch legitimierten Auswahlverfahren gefunden werden. Für andere raumwirksame Aufgaben des Bundes haben sich Sachpläne bewährt. Das Sachplanverfahren ist in der Raumplanungsverordnung ausführlich geregelt und enthält als wesentliche Elemente Zusammenarbeit, Anhörung und Mitwirkung – die Grundlagen für ein fai- res und partizipatives Verfahren.

Zum Weiterlesen: Kapitel 2, Entwurf Sachplan Geologische Tiefenlager – Konzeptteil

Konzeptteil und Umsetzung

Der Sachplan Geologische Tiefenlager besteht aus zwei Teilen: einem Konzeptteil und einem Umsetzungsteil.

Bevor ein Auswahlverfahren durchgeführt werden kann, müssen breit akzeptierte «Spielregeln» festgelegt wer- den. Nach welchen sicherheitstechnischen und raumpla- nerischen Kriterien soll ein Standort für ein Tiefenlager ausgewählt werden? In welchen Etappen verläuft das Rechtliche Grundlagen

Die Entsorgung radioaktiver Abfälle wird im Kernener- giegesetz KEG und der zugehörigen Verordnung KEV geregelt. Das KEG gibt die Richtung vor: Der radioaktive Abfall der Schweiz muss grundsätzlich im Inland entsorgt werden – und zwar in einem geologischen Tiefenlager.

Die Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager wird vom Bundesrat erteilt und vom Parlament geneh- migt. Das letzte Wort überlässt das Gesetz dem Schwei- zer Volk: Die Stimmbürgerinnen und -bürger können in einem fakultativen Referendum über die Rahmenbewil- ligung entscheiden. Verantwortlich für die Entsorgung sind die Abfallverursacher, die 1972 die Nationale Ge- nossenschaft für die Entsorgung radioaktiver Abfälle, Nagra, gegründet haben.

Zum Weiterlesen: Kapitel 1.2, Entwurf Sachplan Geologische Tiefenlager – Konzeptteil

Der Sachplan Geologische Tiefenlager

Warum ein Sachplan Geologische Tiefenlager?

Seit den 70er Jahren untersucht die Nagra, welche Ge- steine in der Schweiz sich prinzipiell für geologische Tiefenlager eignen. Mit dem Projekt «Gewähr» wies die Nagra 1985 nach, dass sich schwach- und mittelaktive Abfälle prinzipiell in der Schweiz entsorgen lassen. Für die hochaktiven Abfälle verlangte der Bundesrat weitere

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Bau und Betrieb Felslabor und Kavernen SMA

Bau und Betrieb Felslabor und Kavernen HAA

Geologisches Tiefenlager in Schweden für schwach- und mittelaktive Abfälle, seit 1988 in Betrieb, Foto: Nagra

Focus – Entsorgung Der Sachplan Geologische Tiefenlager – Konzeptteil

Beteiligte können sich bereits in einer frühen Phase zum Sachplan Geologische Tiefenlager äussern, Foto: BFE

Bau und Betrieb Felslabor und Kavernen SMA

Bau und Betrieb Felslabor und Kavernen HAA

Inbetriebnahme geologisches Tiefenlager SMA

Inbetriebnahme geologisches Tiefenlager HAA Betrieb und Überwachung geologisches Tiefenlager SMA

Betrieb und Überwachung geologisches Tiefenlager HAA

Auswahlverfahren? Wer sind die Akteure und wie kön- nen Beteiligte und Betroffene am Prozess teilnehmen?

All diese Grundsatzfragen werden im Konzeptteil des Sachplans beantwortet. Er wurde vom BFE in enger Zu- sammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwick- lung, ARE, erarbeitet und liegt als Entwurf vor. Dieser wird nun in einem breiten Mitwirkungsverfahren weiter- entwickelt und fertig gestellt. Erst wenn der Konzeptteil vom Bundesrat verabschiedet ist, beginnt das eigentliche Auswahlverfahren. Es führt in drei Etappen zu Standor- ten für geologische Tiefenlager.

Zum Weiterlesen: Kapitel 2.2, Entwurf Sachplan Geologische Tiefenlager – Konzeptteil

Priorität: Sicherheit für Mensch und Umwelt Ein geologisches Tiefenlager muss vor allem eines ga- rantieren: den sicheren Einschluss der radioaktiven Sub- stanzen über sehr lange Zeiträume. Die sicherheitstech- nischen Auswahlkriterien haben deshalb Vorrang vor raumplanerischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Aspekten. Die Abfallverursacher haben den Auftrag, einen Lagerstandort für schwach- und mittelaktive so- wie einen für hochaktive Abfälle zu suchen. Das Aus- wahlverfahren soll zu geologischen Tiefenlagern führen, die die heute absehbaren Abfälle aus den fünf bestehen- den KKW sowie aus Medizin, Industrie und Forschung aufnehmen können. Sollte sich ein Standort für beide Abfallkategorien eignen, kann auch ein Lager für alle Abfälle beantragt werden.

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Auswahl des Standorts in 3 Etappen

Auswahl von potenziellen Stand- ortregionen je für SMA und HAA Kriterien:

- Sicherheit

- Technische Machbarkeit

Auswahl von mindestens 2 Standorten

Kriterien:

- Sozio-ökonomische Auswirkungen - Raumplanerische Aspekte - Umwelt

- Provisorische Sicherheitsanalysen - Gesamtheitliche Beurteilung

Standortwahl und Rahmen- bewilligungsverfahren Kriterien:

- Sicherheitstechnische Kenntnisse - Umfassende sozio-ökonomische Untersuchungen

- UVP 1. Stufe

- Gesamtheitliche Beurteilung

Standortbezogene Zusammenarbeit - Information der Kantone - Der Bund setzt eine Begleit- gruppe ein

Etappe 1

Etappe 2

Etappe 3

Standortbezogene Zusammenarbeit - Information der Regionen - Regionale Partizipation - Begleitgruppe

- Bund

- Betroffene Kantone und Nachbarstaaten - Entsorgungspflichtige - Region (Bevölkerung und Interessenorganisationen)

Standortbezogene Zusammenarbeit - Regionale Partizipation - Begleitgruppe

- Bund

- Betroffene Kantone und Nachbarstaaten - Entsorgungspflichtige

- Bund

- Betroffene Kantone und Nachbarstaaten - Entsorgungspflichtige - Region (Bevölkerung und Interessenorganisationen)

Impressum

Herausgeber: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundesamt für Energie BFE, Sektion Kernenergie, Mühlestrasse 4, CH-3063 Ittigen, Postadresse: 3003 Bern

Tel. +41 (31) 322 56 11, Fax +41 (31) 323 25 00, www.bfe.admin.ch, contact@bfe.admin.ch, www.radioaktiveabfaelle.ch Gestaltung Basler & Hofmann, Zürich

Focus – Entsorgung Der Sachplan Geologische Tiefenlager – Konzeptteil

In drei Etappen zum Ziel – der Inhalt des Konzeptteils

Das Auswahlverfahren läuft in drei Etappen ab: In der ersten Etappe werden mögliche Standortregionen nach sicherheitstechnischen, also vorwiegend geologischen Kriterien ausgewählt. Dann werden die raumplaneri- schen und sozio-ökonomischen Auswirkungen in den verschiedenen Regionen bewertet und die Auswahl auf mindestens zwei Standorte eingeengt. Im letzten Schritt gilt es, die verbliebenen Standorte volkswirtschaftlich vertieft zu untersuchen und die geologischen Kenntnisse auf den gleichen Stand zu bringen. Das Verfahren endet mit der Festlegung des Standorts im Sachplan und der Erteilung der Rahmenbewilligung durch den Bundesrat.

Zum Weiterlesen: Kapitel 3, Entwurf Sachplan Geologische Tiefenlager – Konzeptteil

Faires, transparentes und partizipatives Verfahren

Noch nie ist in der Schweiz ein Sachplanverfahren durch- geführt worden, das derart langfristige Auswirkungen hat. Einem fairen und transparenten Auswahlverfahren kommt eine ganz besondere Bedeutung zu. Das BFE schickt deshalb den Entwurf des Konzeptteils bereits in einer sehr frühen Phase zur Stellungnahme an die Kan- tone und bezieht auch die Nachbarstaaten frühzeitig mit ein. Organisationen und Personen aus der Bevöl- kerung können sich in Workshops und Fokusgruppen aktiv einbringen. Nach Bereinigung des Entwurfs be- ginnt die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung. Einen sehr hohen Stellenwert haben Mitwirkung und Zusam- menarbeit auch bei der Durchführung des eigentlichen Auswahlverfahrens. Das BFE wird zudem frühzeitig informieren und mit regionalen Mitwirkungsgremien zusammenarbeiten. Die betroffenen Gemeinden sollen fachliche und finanzielle Unterstützung erhalten, um ihre Interessen vertreten zu können.

Zum Weiterlesen: Kapitel 2.1 und 3.3, Entwurf Sachplan Geologische Tiefenlager – Konzeptteil

Auswahl des Standorts in drei Etappen

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